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Wechselbrücke im Sammelgut als Container??? #19953 23.02.2015 22:42
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wifi Offline OP
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Hallo zusammen,
ein Fahrer berichtete mir aktuell von seiner ADR Schulung dass die Wechselbrücken in unserem Stückgutverkehr (keine Klasse 1 oder 7)als Container lt. Schulungsleiter zu betrachten sind und daher an allen vier Seiten mit den entsprechenden Placards zu versehen sind. Nach 5.3.1.2 bzw. 5.3.1.3 sind meiner Meinung nach nur die üblichen orangefarbenen Tafeln vorn am Zugfahrzeug und hinten am Hänger anzubringen da es sich um Wechselaufbauten handelt die nur im Straßenverkehr eingesetzt werden.
Habe ich da was verpasst?
Gruß Jürgen

Re: Wechselbrücke im Sammelgut als Container??? [Re: wifi] #19954 23.02.2015 23:23
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Jürgen,

es geht hier um die Bemerkungen zu den Unterabschnitten 5.3.1.2, 5.3.1.3 und 5.3.1.5 ADR, die genau regeln, ob und in welchem Zusammenhang der entsprechende Unterabschnitt ggf. für Wechselaufbauten (Wechselbehälter) anzuwenden ist. Mein Eindruck ist, dass Du nichts verpasst hast.

Schöne Grüße.

Re: Wechselbrücke im Sammelgut als Container??? [Re: wifi] #19955 25.02.2015 11:58
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Gerald Online
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Hallo Jürgen,

Antwort auf
dass die Wechselbrücken in unserem Stückgutverkehr (keine Klasse 1 oder 7)als Container lt. Schulungsleiter zu betrachten sind


Da hat der Schulungsleiter nichts Falsches erzählt, nur der Fahrer hat nur die halbe Wahrheit wiedergegeben. Denn wie schon King_Louie_21 in seinem Beitrag schrieb, kommt es hier auf die Bemerkung unter 5.3.1.2 an, wo steht " ... und im kombinierten Verkehr Straße/Schiene beförderte Wechselaufbauten (Wechselbehälter)." Die Betonung liegt auf kombinierten Verkehr Straße/Schiene!!

Und da Du Beförderung nur auf der Straße durchführst, trifft es für euren Fall einfach nicht zu.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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