Hallo Mike,
Braucht dieser einfache Anhänger auch eine T9-Bescheinigung?
Nein, den in Absatz 7.4.1 steht:
"Die Fahrzeuge, unabhängig davon, ob es sich um .... Anhänger oder Sattelanhänger handelt, müssen die jeweiligen Vorschriften .... Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 14 zu verwendenden Fahrzeugs erfüllen." Und da auf dem Anhänger keine Güter aus Tabelle A geladen werden, trifft der zweite Absatz nicht zu.
In Absatz 7.1.2
Fahrzeuganforderungen steht:
".... müssen die für die Beförderung gefährlicher Güter verwendeten Fahrzeuge hinsichtlich ....." Damit ist auch gesagt, es trifft nur bei der Beförderung von gefährlichen Gütern zu.
Ich häng Dir noch eine Datei an, aus welcher Du ein Beispiel aus der Praxis siehst, wo sowas auch genutzt wird. Auch Tankreinigungsfirmen haben Fahrzeuge mit Tank und Anhänger mit der entsprechenden Ausrüstung für die Tankprüfung dabei.
Den Begriff "T9-Bescheinigung" gibt es nicht mehr, jetzt ist es die "ADR-Zulassungsbescheinigung".