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Lithiumbatterie / Akku in einem elektrischen Gerät #20016 03.03.2015 17:32
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AlfredE. Offline OP
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Hallo Zusammen,

ich möchte ein Telekomunikations-Gerät mit einer eingebauten Lithium Ionenbatterie versenden ( Straße / See ).
Muss ich hierbei Gefahrgutvorschriften beachten und wenn ja welche.
Kennzeichnung ? Beförderungspapier ?

Danke für die Unterstützung

Gruß Alfred E.


Konfuzius sagt"Es ist besser,ein einziges kleines Licht anzuzünden,als die Dunkelheit zu verfluchen"
Re: Lithiumbatterie / Akku in einem elektrischen Gerät [Re: AlfredE.] #20017 03.03.2015 18:57
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Alfred,

Antwort auf
ein Telekomunikations-Gerät mit einer eingebauten Lithium Ionenbatterie versenden ( Straße / See ).


Deine Angaben sind recht mau, es könnte UN 3480 oder UN 3481 zutreffen. Ich denke aber mal eher UN 3481, aber bei beiden UN-Nummern gibt es die Sondervorschrift 188, welche Du vielleicht nutzen kannst. Es kommt hier aber auf bestimmte Mengen an, welche zu beachten sind, wenn Du diese Sondervorschrift nutzen möchtest.

Sieh mal unter folgenden Link

http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...age=0#Post20867

nach, der könnte Dir auch weiter helfen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Lithiumbatterie / Akku in einem elektrischen Gerät [Re: Gerald] #20018 11.02.2016 12:26
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tree787 Offline
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Hallo,

bezugnehmend auf die o.g. Frage: gelten die GG-Vorschriften auch für Akkus und Ersatzakkus bspw. für Drohnen, welche in Eigenregie im Zuge der betrieblichen Erfordernisse transportiert werden? Die 188 kann nicht genutzt werden. Wie sieht es mit 1.1.3.1 c) aus?

Ich finde immer nur Hinweise zum Versand von Li-Batterien bzw. in Ausrüstung und nichts zum betriebsinternen Transport ohne Beteiligung Dritter.

Danke!
Viele Grüße

Re: Lithiumbatterie / Akku in einem elektrischen Gerät [Re: tree787] #20019 11.02.2016 12:34
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M.A.T. Offline
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Hallo, zunächst muß die Klassifizierung des Gegenstandes stehen, dann erst kann ggf. 1.1.3 o.Ä. entschieden werden. Prinzipiell gelten die Li-Vorgaben unabhängig von der Verwendung des Energieträgers; in den Details gibt es dann Unterschiede. Einen Einstieg mit Entscheidungshilfen gibt es hier
http://www.ecomed-storck.de/Gefahrgut/GH...-Softcover.html
Gruß
M.A.T.

Re: Lithiumbatterie / Akku in einem elektrischen Gerät [Re: tree787] #20020 11.02.2016 14:37
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DJSMP Offline
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Antwort auf
Hallo,

bezugnehmend auf die o.g. Frage: gelten die GG-Vorschriften auch für Akkus und Ersatzakkus bspw. für Drohnen, welche in Eigenregie im Zuge der betrieblichen Erfordernisse transportiert werden? Die 188 kann nicht genutzt werden. Wie sieht es mit 1.1.3.1 c) aus?

Ich finde immer nur Hinweise zum Versand von Li-Batterien bzw. in Ausrüstung und nichts zum betriebsinternen Transport ohne Beteiligung Dritter.

Danke!
Viele Grüße


Die Drohnengeschichte hängt meiner Meinung nach davon ab, ob die verbauten Batterien einem UN-geprüften Typ entsprechen oder nicht. Ich gehe davon aus, dass du die Drohne mit eingebauten Batterien befördern willst (also UN 3481 IN Ausrüstungen).

Wenn sie einem geprüften Typ entsprechen und die anderen Bedingungen der 1.1.3.1c) eingehalten sind (Beispiel: Ein Unternehmen inspiziert eine Fernwärmeleitung und nimmt dafür ne Drohne mit, die es über die Leitung fliegen lässt), dann würde ich 1.1.3.1 c) als anwendbar sehen. 333 kg Gewicht an Batterien werdet ihr ja sicher nicht überschreiten.

Wenn die Batterien nicht geprüft sind, dann darf so meiner Meinung nach überhaupt nicht befördert werden und es fällt somit auch 1.1.3.1 c) flach.

Das Thema wurde schon zum letzten Gefahrgut-Stopp angesprochen, aber nicht abschließend bewertet. Wenn sich die Hersteller mal an die Vorschriften halten würden und alle Batterien geprüft wären, müsste man darüber überhaupt nicht nachdenken.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 11.02.2016 14:38.

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