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Angabe des Absenders im Beförderungspapier #2000 30.08.2004 10:46
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Willi_Pape Offline OP
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Hallöchen,

gemäß 5.4.1.1.1 g muß der Absender im Beförderungspapier eingetragen werden. Nun möchte ich aber, dass dem Kunden derAbsender nicht genannt wird. Ich möchte das in den Papieren dafür der Auftraggeber des Absenders genannt wird.

Ist das rechtens? Der Beförderungsvertrag besteht allerding zwischen Beförderer und Absender.

PS: Es handelt sich hierbei um innerdeutsche Transporte.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Angabe des Absenders im Beförderungspapier [Re: Willi_Pape] #2001 30.08.2004 12:11
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Wilhelm Kassing Offline
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Guten Morgen Herr Pape,
das ADR werden wir leider nicht ändern können, die Vorgaben für das Beförderungspapier nach 5.4.1.1 schreiben eindeutig die Angabe des Absenders vor.

M.E. ist es aber durchaus zulässig neben dem so deklarierten Beförderungspapier nach 5.4.1 ein weiteres Begleitpapier - außerhalb des Gefahrgutrechts - mitzugeben z. B. einen Lieferschein, der abweichende Angaben enthält, z.B. nur den Auftraggeber des Absenders anstelle des Absenders nach Gefahrgutrecht.
Allerdings müsste der Fahrer angewiesen werden beim Empfänger nur den Lieferschein vorzulegen.
Das ADR erlaubt zwar nach 5.4.1.4.1, z.B. einen Lieferschein als Beförderungspapier zu nutzen, wenn er die erforderlichen Angaben nach ADR enthält, schreibt aber nicht vor, dass man nicht zusätzliche Begleitpapiere mitgeben darf und die Angaben beispielsweise im zusätzlichen Lieferschein mit denen des Gefahrgut-Beförderungspapiers identisch sein müssen.

Das ist nur meine Meinung!!

Grüsse aus Wadern

Wilhelm Kassing

Re: Angabe des Absenders im Beförderungspapier [Re: Willi_Pape] #2002 30.08.2004 12:19
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TDamm Offline
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Hallo Herr Pape,

bei den mitgeführten Papieren erlebt man so manches. Meistens schließt der Hersteller mit dem Kunden einen Liefervertrag. Dabei wird ein Lieferschein mit Absender = Hersteller und Empfänger = Kunde erstellt. Diese Begriffe Absender und Empfänger sind nun nicht mit den Begriffen im ADR identisch. Aus diesem Grund wird meist bzw. nach hiesiger Meinung sollte man als Beförderungspapier nach dem ADR ein weiteres Papier erstellt, wo der jeweilige Beförderungsabschnitt, also Absender = Spedition A zum Empfänger, dargestellt wird. Bei den Gefahrgutangaben kann dann auf den Lieferschein, der die richtigen Angaben zum Stoff enthält, verwiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Angabe des Absenders im Beförderungspapier [Re: Willi_Pape] #2003 30.08.2004 12:56
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Rupert Offline
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Kann man dies nicht über ein Hintertürchen lösen. Wenn man einen Beförderungsvertrag abschließt kann oder soll man hier einen Absender deklarieren.

Für mich ist der "Absender" iSd ADR nicht das Unternehmen dass die Versendung des Gefahrengutes faktisch vornimmt - sondern das Unternehmen welche die Verantwortung des "Absenders" iSd ADR wahrnimmt und dafür verantwortlich ist oder gemacht wird.

Wenn im Beförderungsvertrag die Passage erwähnt wird "Das Unternehmen X gilt für die Beförderung von gefährlichen Gütern als Absender und übernimmt die Verantwortung gem. 1.4.2.1 ADR" dann wäre für mich die Sache geklärt, oder ?!?

Gruß
Rupert



Have a nice day!
Re: Angabe des Absenders im Beförderungspapier [Re: Rupert] #2004 30.08.2004 14:10
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TDamm Offline
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Hallo Herr Rupert,

der Absender ist in 1.2 ADR aber eindeutig definiert. Wenn nun der Vertragspartner aus dem Liefervertrag nicht gleichzeitig einen Beförderungsvertrag abschließt, fallen diese Begriffe nun mal auseinander. Komplizierter wird es dann noch im Sammelgutverkehr, wo verschiedene Beförderer Teilstrecken bedienen.

Mit freundlichen Grüßen
Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Angabe des Absenders im Beförderungspapier [Re: TDamm] #2005 30.08.2004 15:34
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Ritchie Offline
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Hallo,

als Lösungsansatz würe ich hier auf die Abfallentsorgung verweisen.
Bei Sammelentsorgung erhält der Absender einen Übernahmeschein (auf dem nicht zwingend der Empfänger steht), der Empfänger (Entsorgungsanlage) erhält einen Begleitschein, auf dem der Absender nicht genannt ist. Solange beide Scheine mitgeführt werden ist das Beförderungspapier komplett ohne dass Absender und Empfänger voneinander wissen (müssen).

Gruß
R.

Re: Angabe des Absenders im Beförderungspapier [Re: Ritchie] #2006 30.08.2004 15:47
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Willi_Pape Offline OP
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OP Offline
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Beiträge: 316
Hallöchen,
erst einmal recht herzlichen Dank für die Tipps und die rasche Hilfe. Da der Auftraggeber die Absenderpflichten nicht übernehmen möchte, wird es wohl darauf hinaus laufen, das der Fahrer einen zusätzliche Lieferschein mitbekommt.
Nochmals vielen Dank


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Angabe des Absenders im Beförderungspapier [Re: Willi_Pape] #2007 30.08.2004 15:50
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TDamm Offline
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Hallo Ritchie,

im Abfallrecht wir es noch komplizierter. Der Abfallerzeuger ist erteilt selten dem Beförderer einen Beförderungsauftrag oder befördert den Abfall selbst. Hier geht meist das Gefahrgut am Verladeort in das Eigentum des sammelnden Unternehmen über. Damit wird dieser zum Absender und muss ggf. mit der Deutschen Ausnahme 20 ein Beförderungspapier erstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm

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