Befreiung nach 1.1.3.1 b) möglich?
#20065
10.03.2015 11:01
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Magnum
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Hallo zusammen,
ein Hersteller vertreibt sog. Systemreiniger. Dabei handelt es sich um eine Kunststoffbox mit ca. 1 cbm Volumen. In dieser Box enthalten ist ca. 100 Liter eines Granulates (ätzender Stoff, UN-Nummer hab ich noch keine dazu). Der Empfänger füllt Wasser ein und das Gerät reinigt mit Pumpen usw. die in einem Reinigungsbehälter eingelegten Gegenstände. Das Gerät ist zum Einsatz in der Lebensmittelbranche gedacht. Wenn das Granulat verbraucht ist, kann es nachgefüllt werden.
Was mich nun umtreibt: Kann das "Gerät" samt dem eingefüllten Granulat unter der o.a. Befreiung transportiert werden? Treffen die Bedingungen der GGVSEB Anl. 2 Ziff. 2.1 b) für dieses Gerät zu? Ich habe dazu noch gar keine Meinung und hoffe, hier Hilfe für die Lösung zu erhalten.
Aus dem schönen Ruhpolding grüßt
Magnum
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Re: Befreiung nach 1.1.3.1 b) möglich?
[Re: Magnum]
#20066
10.03.2015 11:52
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Gerald
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Hallo Magnum, Treffen die Bedingungen der GGVSEB Anl. 2 Ziff. 2.1 b) für dieses Gerät zu? Ich sage mal Nein, denn in der GGVSEB Anlage 2 Ziffer 2.1 b) liegt die Betonung auf "nur Anwendung auf Maschinen oder Geräte, soweit sie als Produkte oder überwachungsbedürftige Anlage dem Produktsicherheitsgesetz oder § 33 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung oder als Apparate dem Medizinproduktegesetz unterliegen." Und das dürfte in Deinem Fall nicht zutreffen. Leider sind Deine Angaben zu Allgemein, um hier eine Möglichkeit zu finden, wie man die Beförderung durchführen kann. Es gibt ja noch andere Möglichkeiten, wie Unterabschnitt 1.1.3.6, Kapitel 3.4 u.ä.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Befreiung nach 1.1.3.1 b) möglich?
[Re: Gerald]
#20067
10.03.2015 19:39
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Magnum
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Hallo Gerald,
3.4 scheidet aus. Es gibt keine Innenverpackung und die Menge (ca. 100 Liter) ist viel zu groß. Ein Transport nach 1.1.3.6 kann meiner Meinung nach nicht durchgeführt werden, weil ja keine geprüfte Verpackung für das Granulat verwendet wird. Ich habe mich inzwischen auch Deiner Meinung angeschlossen, dass 1.1.3.1 b) nicht möglich ist. Dann bleibt nur, das Granulat separat z.B. in einem Fass zu versenden.
Aus dem schönen Ruhpolding grüßt
Magnum
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Re: Befreiung nach 1.1.3.1 b) möglich?
[Re: Magnum]
#20068
11.03.2015 09:59
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Gandalf
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Hallo Magnum, warum denn nicht? Gemäß § 2 Nr. 22 ProdSG sind "Produkte Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind". Wenn es sich um ein serienmäßig hergestelltes Gerät handelt, dürfte das wohl zutreffen (also prüfen). Hat das Gerät Teile die unter Druck stehen? Dann könnte auch § 2 Nr. 30 b oder d zutreffen. Sicher, dass der der Behälter keine UN-Zulassung hat? Gruß Gandalf
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