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Begrenzte oder Freigestellte Mengen in der Praxis #20119 18.03.2015 11:41
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Renklor Offline OP
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Hallo und schönen Gruß ans Forum !!!

Oft tauchen viele Fragen auf wenn es um Begrenzte Mengen und deren Kennzeichnung geht. Aber auch wenn freigestellte MEngen betroffen sind, ist die Regelung nicht ganz eindeutig in der Praxis anzuwenden.


Beispiel:

Der Stoff UN 1170 (IPA oder Ethanol) wird in 0,5 Liter Verpackungen eingepackt.
Jetzt kommen diese 0,5 Liter verpackten Produkte zu 15 Stück in einen Versandkarton.
Wir haben nun 0,5 Liter x 15 Stück


Welche Bezeichnung(en) müssen nun auf den Versandkarton?

UN1170?
Oben Aufkleber?
LQ-Aufkleber?
Freigestellte Mengen Aufkleber (rot/weiß mit E im Kreis)?
Beförderungspapier gemäß 5.4 ADR außen am Versandkarton aufkleben oder dem Spediteur übergeben?


Wie sieht es aus wenn 2 dieser Versandkartons zusammengeschnürt werden und als 1 Paket versendet werden?


Vlt kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen.
Schöne Grüße
Renklor

Re: Begrenzte oder Freigestellte Mengen in der Praxis [Re: Renklor] #20120 18.03.2015 12:19
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Gerald Online
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Hallo Renklor,

unter UN 1170 gibt es erst einmal zwei Einträge, 1x VG II und 1x VG III, und da gibt es in der Anwendung schon Unterschiede.

Antwort auf
Wir haben nun 0,5 Liter x 15 Stück


Ich gehe mal von UN 1170 VG III aus.

Bei Nutzung Kapitel 3.4 (begrenzte Menge) sieht es dann so aus.

Das geht, da die Menge von 5L unterschritten ist, steht in Kapitel 3.2 Spalte 7a. Auch die Menge der zusammengesetzten Verpackung wird unterschritten, steht in Abschnitt 3.4.2, maximal 30 kg.

Kennzeichnung mit Kennzeichen nach Unterabschnitt 3.4.7.1 bei (S,E,B) auf dem Karton.

Was Du bei Nutzung Kapitel 3.4 noch einhalten musst, dafür hänge ich eine Datei an.

Nutzung Kapitel 3.5 (freigestellte Menge) geht nicht, steht im Kapitel 3.2 Spalte 7b Code E1 bzw. E2 bzw. Tabelle Unterabschnitt 3.5.1.2 "E2=30ml.

Antwort auf
Wie sieht es aus wenn 2 dieser Versandkartons zusammengeschnürt werden und als 1 Paket versendet werden?


Hier kannst Du den Abschnitt 3.4.11 "Umverpackung" mit Verweis auf Abschnitt 5.1.2 "Umverpackung" nutzen.

Anhänge
21131-Kapitel3.4begrenzteMenge.pdf (0 Bytes, 618 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 18.03.2015 12:40.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Begrenzte oder Freigestellte Mengen in der Praxis [Re: Gerald] #20121 18.03.2015 14:11
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Ok dann heißt das nun konkret:

Ich brauche auf dem Versandkarton 2 x den "Oben" Aufkleber + LQ.
Dann habe ich keine Einschränkungen mehr und könnte sogar nen ganzen LKW voll versenden. Die UN 1170 muss nicht auf dem Versandkarton stehen.
Außerdem muss der Versandkarton keiner Baumuster Prüfung entsprechen.

Bei einer ganzen Palette muss dann bei Umwicklung mit zb. Stretchfolie "UMVERPACKUNG" in Schriftgröße min 12mm stehen.


Soweit ist nun alles klar.... Danke hab alles zusammenfinden können.

Bei DHL zb. heißt es bei Klasse 3...Stoffe des Klassifizierungscodes F1...F2 ....F3...
Was bedeutet F1, bzw wo finde ich diese Klassifizierungscodes?

Zudem könnten wir naqch der DHL den Versandkarton nicht transportieren weil als Versandstück über 6 Liter der Verpackungsgruppe 3

Re: Begrenzte oder Freigestellte Mengen in der Praxis [Re: Renklor] #20122 18.03.2015 14:34
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Gerald Online
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Hallo Renklor,

Antwort auf
Was bedeutet F1, bzw wo finde ich diese Klassifizierungscodes?


Steht im ADR in Absatz 2.2.3.1.2, F1 "Entzünbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstenes 60° C"

Der Rest stimmt schon, nur bei

Antwort auf
Dann habe ich keine Einschränkungen mehr und könnte sogar nen ganzen LKW voll versenden.


ist Abschnitt 3.4.13 und 3.4.14 zu beachten. Und denke Bitte auch die Auflagen von Abschnitt 3.4.1 (war als Anhang bei), wie z. B. Unterweisung nach Kapitel 1.3 u.s.w.

Antwort auf
Zudem könnten wir naqch der DHL den Versandkarton nicht transportieren weil als Versandstück über 6 Liter der Verpackungsgruppe 3


Es gibt ja noch andere KEP - Dienste.

Klar kannst Du noch bis zum 30.06.2015 Kapitel 3.4 ADR 2009 anwenden, steht in Unterabschnitt 1.6.1.20.

Meine Ausführungen beziehen sich auf ADR 2015.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 18.03.2015 14:42.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
IPA [Re: Renklor] #20123 18.03.2015 15:57
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Isopropanol (abgekürzt IPA) kann natürlich nicht UN1170 zugeordnet werden, sondern muss als UN1219 klassifiziert werden!
Aber vielleicht ist auch die "International Police Association" gemeint?

Re: IPA [Re: DFK] #20124 18.03.2015 18:12
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Oder auch "India Pale Ale"?
IPA ist hierbei eine gaengige Beschreibung einer Biersorte.


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