Gefahrzettel / Placards
#2014
30.08.2004 18:08
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Sascha
OP
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Hallo Zusammen! Ich bin neu hier, hoffentlich kann mir jemand bei meiner Frage helfen: Ein Tankfahrzeug soll UN 1203, Benzin befördern. Auf dem Tankanhänger sind Gefahrzettel (Zettel, groß, aber aufklebbar!) der Klasse 3. Es sind aber sowohl Zettel mit, als auch ohne Nummer in der unteren Ecke auf dem Anhänger. Ist das nach ADR 2003 noch o.k.? Ich dachte zwar, man "dürfe alte Gefahrzettel ohne Nummer aufbrauchen", aber an unserem Fahrzeug hängt der Zettel ja dauerhaft aufgeklebt und wird also nicht "aufgebraucht" Und: Sind "Placards" die Tafeln aus Metall, die man reinstecken kann? Oder ist das nur ein anderer Name für die klebenden Gefahrzettel, die man auch z.B. auf einen IBC pappen kann? Vielen Dank für eure Hilfe! Sascha
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Re: Gefahrzettel / Placards
[Re: Sascha]
#2015
31.08.2004 00:39
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Anonym
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Anonym
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Hallo Sascha Als erstes müssen wir hier jetzt die Begriffe definieren. Im ADR ist nicht vorgegeben aus welchem Material Großzettel/Placards bestehen müssen. Ebenso ist es egal ob diese klebbar sind oder nicht. Im Unterabschnitt 5.3.1.7 ist nur vorgegeben welche Farbe, Symbole und Größen benötigt werden (incl. Strichbreiten usw.).Also ist es egal ob die Großzettel/Placards aus Plastik, Metall oder Folie bestehen. PS. An einem Fahrzeug werden gem. Begriffsbestimmung keine Gefahrzettel angebracht, sondern Großzettel/Placards.
Als zweites die Verwendung der zugelassenen Großzettel. Gem. ADR Absatz 5.3.1.7.1c ist die für das Gut vorgeschriebene Ziffer einzutragen. Nun besteht aufgrund der Übergangsvorschriften die Möglichkeit alte Gefahrzettel aufzubrauchen. Aber was bedeutet nun aufbrauchen? Leider äußert sich das Recht nicht zu diesem Begriff. Ich sehe das folgendermaßen. Aufbrauchen ist das Verwenden für z.Bsp. eine Beförderung. Kennzeichnung anbringen, Transport durchführen, Kennzeichnung entfernen. Eine dauerhafte Verwendung wie an einem Tankfahrzeug stellt kein aufbrauchen da. Wie kann ich etwas aufbrauchen was, wenn ich vorsichtig damit umgehe Jahrelang hält. Nun gebe ich einen kleinen Tipp am Rande. Wenn alle Maße (Schriftgröße, Linienbreite usw.) mit den aktuellen Vorschriften übereinstimmen und nur die Ziffer fehlt könnte man diese in der entsprechenden Größe mit einem wasserfesten Stift nachtragen (fertige Placards sind immer besser).
Ich hoffe dass ich dir damit ein wenig helfen konnte. MFG Andreas
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Re: Gefahrzettel / Placards
#2016
31.08.2004 07:28
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Bruesewitz
Spezi
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Spezi
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Hallo Zusammen, die Übergangsvorschrift: "1.6.1.2 Noch vorhandene Gefahrzettel, die den bis zum 31. Dezember 1998 vorgeschriebenen Mustern entsprechen, dürfen aufgebraucht werden." gilt nur für Gefahrzettel. Großzettel fallen nicht unter diese Übergangsvorschrift, müssen also mit Nummer versehen sein. Im ADR 2005 finde ich obige Erleichterung nicht mehr. Somit sollten die "alten" Gefahrzettel ohne Nummer spätestens zum 01.07.2005 wirklich aufgebraucht sein. Viele Grüße Rainer Brüsewitz
Brüsewitz
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Re: Gefahrzettel / Placards
[Re: Bruesewitz]
#2017
31.08.2004 12:43
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Sascha
OP
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Danke für eure Antworten. Das hilft mir einiges weiter! Klasse, so ein Forum, ich melde mich wieder! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
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Re: Gefahrzettel / Placards
[Re: Bruesewitz]
#2018
31.08.2004 22:41
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Anonym
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Anonym
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Hallo Rainer
Ich stimme dir zu das der Begriff der Gefahrzettel nach Stand der aktuellen Rechtsvorschriften nicht auf die Kennzeichnung der Fahrzeuge anzuwenden ist. Allerdings könnte man die Übergangsvorschrift 1.6.1.2 noch auf folgende Art auslegen.
Wenn dort steht "die den bis zum 31 Dezember 1998 vorgeschriebenen Mustern entsprechen" bedeutet dies das sie den damals geltenden Vorschriften in Farbe , Form und Größe (Gesamtgröße,Schriftgröße) entsprechen müssen.Beim graben in der Vergangenheit der ADR wird man feststellen das es den Begriff Großzettel zu dieser Zeit nicht gab. Egal ob 100x100mm oder 250x250mm. Alle wurden Gefahrzettel genannt.Die Frage ist jetzt. Ist der Großzettel am Fahrzeug evtl. der Gefahrzettel, der bis zum 31.12.1998 hergestellt wurde ? Ich würde jetzt sagen das ich ein Fahrzeug gem. der Übergangsvorschrift mit Gefahrzetteln in Größe 250x250mm kennzeichnen könnte.Demnach ist die Übergangsvorschrift auch für die Kennzeichnung von Fahrzeugen anwendbar.
Ob es jetzt sinnvoll ist die Vorschriften so auszulegen ist fraglich. Ich denke nein.Also am besten einen aktuellen Großzettel drauf und gut ist es.
MFG
Andreas
PS. Bitte nicht für meine Antwort steinigen!!!
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Re: Gefahrzettel / Placards
#2019
01.09.2004 12:55
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Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder
Großmeister
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Großmeister
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Hallo alle mit einander,
auf unserem Flughafen hatten wir ein ähnliches Problem, eines unserer Autos hatte noch Plackarts ohne Klassennummer und gerade dieses Auto musste zur Prüfung gem. Vbf (da unsere Autos nicht auf die Allgemeinheit losgelassen werden und nur hier auf unseren 160 km³ (oder auch nur m³) rumfahren, brauchen wir keine Prüfung nach ADR (wobei da ja nur die Druckprüfung wegfällt)). Na egal, auf jeden Fall hatte der Prüfer die Plackarts bemängelt, aber nicht für falsch betrachtet. O-Ton "bei der Zulassung dieses Fahrzeuges waren diese Aufkleber noch Gesetzeskonform und er kenne keine Änderung der Prüfordnung..." Um dem vorzubeugen habe ich nun ein Vermögen ausgegeben und bei allen 4 Autos neue Aufkleber aufgebracht, da diese (nicht alle) einige Alterserscheinungen aufwiesen (wie ich halt auch).
Jetzt ist alles wieder wie neu und, was das tollste ist, übereinstimmend mit dem aktuellen Gesetzen und Verordnungen.
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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