Hallo Gefahrgutgemeinde,
hier mal wieder die unangenehme Praxis.
Eine Pappkiste mit Streichhölzern zum Seetransport. Verpackt nach SV 294, dadurch keine Dokumentation und Beachtung anderer Vorschriften des IMDG-Codes.
Jetzt soll diese kleine Kiste allerdings zum Hafen.
Muss ich jetzt wirklich Bef-Papier schreiben und kann höchstens 1.1.3.6 anwenden? Oder gibt es irgendwo versteckt noch die Möglichkeit solche Sondervorschriften beim kombinierten Verkehr anzuwenden?
Mit LQ wäre es auf der Straße schön, allerdings kann ich durch die SV ja auf die IMO verzichten.