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IMDG SV 294 #20232 08.04.2015 14:18
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Stefan82 Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
hier mal wieder die unangenehme Praxis.

Eine Pappkiste mit Streichhölzern zum Seetransport. Verpackt nach SV 294, dadurch keine Dokumentation und Beachtung anderer Vorschriften des IMDG-Codes.

Jetzt soll diese kleine Kiste allerdings zum Hafen.

Muss ich jetzt wirklich Bef-Papier schreiben und kann höchstens 1.1.3.6 anwenden? Oder gibt es irgendwo versteckt noch die Möglichkeit solche Sondervorschriften beim kombinierten Verkehr anzuwenden?

Mit LQ wäre es auf der Straße schön, allerdings kann ich durch die SV ja auf die IMO verzichten.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: IMDG SV 294 [Re: Stefan82] #20233 13.04.2015 08:05
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aw_ Offline
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Moin,
ich würde Bef-Papier schreiben mit dem Vermerk:
Transport nach Absatz 1.1.4.2.1
gruss..aw


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