Hallo Martha,
ich bin noch sehr neu in der Gefahrgutklasse 1 unterwegs
Das ist eine sehr allgemeine Aussage. Besser wäre es, Du kannst es etwas genauer beschreiben.
Denn in der Klasse 1 ist nicht nur das Gefahrgutrecht zu beachten, dazu könnte noch das Sprengstoffgesetz, das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz u.ä. gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Es ist immer abhängig von dem Gegenstand bzw. Stoff, welche Du befördern möchtest und welche gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen.