Verehrte Gefahrgutgemeinde,
meine Frage an Sie: spricht etwas dagegen , dass ich Lithium-Metall und Lithium-Ionen-Batterien (3091 und 3481) in einem Versandstück zusammenpacke, wenn alle Vorschriften der SV 188 erfüllt sind und das Gewicht nicht 30 kg überschreitet?
Auf dem Versandstück sowie in dem Begleitdokument wird dann entsprechend Lithium-Metall und Lithium-Ionen-Batterien angegeben. Richtig oder habe ich etwas entscheidendes überlesen?
Danke und Gruß
Die Hexane