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LQ Ware - UN 1170 #20326 29.04.2015 12:40
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Björn Lorenz Offline OP
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Hallo Gefahrgutexperten,

ich beschäftige mich derzeit mit der o.g. UN-Nummer und scheine ein kl. Verständnisproblem zu haben.

Wer ins ADR schaut, wird 2 Positionen zu der UN - Nr. finden, dies ist soweit verständlich.

Die Unterschiede liegen in der Verpackungsgruppe und in der LQ-Menge. Genau hier setzt meine Frage an:

Verpackungsgruppe 2 = mittlere Gefahr - LQ = 1 Liter
Verpackungsgruppe 3 = hohe Gefahr - LQ = 5 Liter

Ich kann das Ethanol in der Einstufung "Verpackungsgruppe 3" in 5 Liter Behältern (Kanister) abfüllen und versenden. Dabei ist darauf zu achten, dass max. 30 kg in einem Versandstück (Karton) enthalten sind.

Unser Lieferant beliefert uns mit 5 Liter Kanistern (3x 5 Liter im Karton), diese laufen nicht unter LQ-Ware, da im Sicherheitsdatenblatt die Verpackungsgruppe 2 für den Artikel angegeben ist.

Was kann/muss ich unternehmen, damit ich den 5 Liter Kanister als LQ-Ware versenden darf?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Gruß
Björn Lorenz


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(Björn Lorenz)
Re: LQ Ware - UN 1170 [Re: Björn Lorenz] #20327 29.04.2015 13:01
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gg-freak Offline
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Da kannst du nichts tun, weil die höchstzulässige Gesamtmenge je Innenverpackung in der Spalte 7a des Stoffverzeichnisses (Kapitel 3.2 Tabelle A) festgeschrieben ist. 5 Liter Einzelverpackungen Alkohollösung sind nur in der Verpackungsgruppe III als LQ-Beförderungzulässig . Also macht dein Zulieferer alles richtig.
Hinsichtlich der Wertigkeit der Verpackungsgruppen sei mir eine kleine Korrektur gestattet:

Verpackungsgruppe I = sehr hohe Gefahr
Verpackungsgruppe II = mittlere Gefahr
Verpackungsgruppe III geringe Gefahr

Und die Verpackungsgruppen werden im ADR in römischen Zahlen angegeben.
Ein Hinweis am Rande: Wenn die 5 Liter Kanister weiterbefördert werden, unterliegt die Beförderung den Regelungen des ADR. Aufpassen, da ist, abhängig von der tatsächlichen Menge, einiges zu beachten

Viele Grüße aus Berlin


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: LQ Ware - UN 1170 [Re: Björn Lorenz] #20328 29.04.2015 13:10
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Gerald Offline
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Hallo Björn Lorenz,

Antwort auf
Was kann/muss ich unternehmen, damit ich den 5 Liter Kanister als LQ-Ware versenden darf?


Das geht nun mal bei UN 1170 VG II nicht, da hier im Kapitel 3.2 in Spalte 7a "1 L" steht, was zur Folge hat. Innenverpackung maximal 1 L. Siehe auch Abschnitt 3.4.1 "Die für die Innenverpackung oder den Gegenstand anwendbare Mengengrenze ist für jeden Stoff in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 festgelegt.". Dazu kommt noch, das ja gemäß Datensicherheitsblatt für UN 1170 Verpackungsgruppe II angegeben ist, und da kann man nicht den Eintrag in Spalte 7a für Verpackungsgruppe III nutzen. Da kommen wir in den Bußgelbereich für die Verantwortlichen nach Kapitel 1.4.

Es gibt ja noch die Möglichkeit nach Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkte) die Beförderung durchzuführen.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 29.04.2015 13:12.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: LQ Ware - UN 1170 [Re: Gerald] #20329 29.04.2015 16:43
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Gandalf Offline
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Hallo Björn Lorenz,
soweit ich das sehe ist UN 1170 VP II für Ethanol [/b]und[/b] Ethanol, Lösung anwendbar, während VP III nur für Ethanol, Lösung genutzt werden kann.
Bekommt ihr also Ethanol gibt es nur VP II, bekommt ihr Ethanol, Lösung richtet sich die Zuordnung der VP nach dem Flammpunkt (s. 2.2.3.1.3).
Gruß Gandalf

Re: LQ Ware - UN 1170 [Re: Björn Lorenz] #20330 29.04.2015 21:53
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HaraldB Offline
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Antwort auf

Die Unterschiede liegen in der Verpackungsgruppe und in der LQ-Menge. Genau hier setzt meine Frage an:

Verpackungsgruppe 2 = mittlere Gefahr - LQ = 1 Liter
Verpackungsgruppe 3 = hohe Gefahr - LQ = 5 Liter


Hallo Björn Lorenz

schau Dir doch noch mal im ADR 1.2 die Erkärung zur Verpackungsgruppe an, denn Du hast da was verwechselt was Dich so glaube ich jetzt irritiert.

Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr

wovon Du ausgegangen bist steht ja oben.
Da von Stoffen mit Verpackungsgruppe II eine höhere Gefahr ausgeht als von Stoffen mit Verpackungsgruppe III dürfte auch einleuchten warum das ADR hier eine geringere Menge zulässt.

Gruß

Harald

Re: LQ Ware - UN 1170 [Re: HaraldB] #20331 30.04.2015 06:51
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Björn Lorenz Offline OP
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OP Offline
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Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die Informationen.

@Harald
Ich habe in der Tat etwas verwechselt, danke für den Hinweis.


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(Björn Lorenz)

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