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Re: Freigestellte Menge UN 2794 [Re: King_Louie_21] #20354 08.05.2015 13:43
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Gerald Offline
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
Das Kapitel 3.4 erscheint mir verkehrsträgerübergreifend harmonisiert.


Dem kann ich nicht ganz zustimmen. Mit dem Eintrag in Spalte 7a) "1kg" hast Du recht, aber bei Absatz 3.4.1 gibt es schon Unterschiede.

Zum Beispiel im ADR 3.4.1 steht unter

a) Teil 1 Kapitel 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6, 1.8 und 1.9, beim IMDG-Code unter .1 fehlt der Eintrag "1.4, 1.5, 1.6, 1.8 und 1.9", nun "1.9" Tunnelreglung brauchen wir bei Wasser nicht. Und auf 1.5 und 1.6 können wir auch verzichten.

Es gibt auch noch Unterschiede bei e) bzw. .5, f) bzw. .6 und ...

Aber vom Prinzip hast Du recht.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Harmonisierung [Re: Gerald] #20355 08.05.2015 18:30
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gerald,

eine gefahrgutspezifische Definition für Harmonisierung ist mir nicht bekannt. Was verstehst Du unter Harmonisierung? Für mich bedeutet Harmonisierung, dass nach IATA-DGR/ICAO-TI bzw. nach IMDG-Code verpackte und bezettelte/gekennzeichnete Gefahrgüter ohne weitere Einschränkungen auch im Binnenland (Vor-/Nachlauf) befördert werden dürfen.

Buchstabengenaue, identische 1:1 Vorschriften für die verschiedenen Verkehrsträger sind aus meiner Sicht dafür nicht notwendig. Wichtig erscheint mir, dass in den einzelnen verkehrsträgerspezifischen Vorschriften inhaltlich keine Widersprüche bestehen, die den Vor-/Nachlauf im Binnenland verhindern bzw. erschweren. Insofern vermisse ich die Kapitel 1.4 ADR/RID/ADN bzw. 1.8 ADR/RID/ADN auch nicht im IMDG-Code, da sie inhaltlich für die Beförderung auf hoher See nicht relevant sind. Zum Thema "Verantwortlichkeiten" findest Du etwas in 1.1.1.4 IMDG-Code; das darf jeder Staat eigenverantwortlich selbst regeln. Und dass im IMDG-Code der Gb See nicht vorgesehen ist, hat ja keine Auswirkungen auf den Transport.

Wo siehst Du die Probleme für die Beförderung im Binnenland (Vor-/Nachlauf), wenn die Vorschriften in 3.4.1.2.5 und 3.4.1.2.6 IMDG-Code für einen intermodalen Beförderungsvorgang bereits von Anfang an befolgt werden?

Unabhängig von LQ ist mir eigentlich nur ein Stoff bekannt, wo es mit der Harmonisierung im Vor-/Nachlauf nicht rund läuft: UN1798 (Königswasser). Und bei den Umschließungen ist der BK3 Container erst ab 2017 verkehrsträgerübergreifend harmonisiert. Nachholbedarf gibt es auch noch bei den Druckgefäßen (UN-, DOT-, TPED-Zulassungen).

Als Ultima Ratio finden wir im ADR/RID den Unterabschnitt 1.1.4.2, der (fast) alles möglich macht, damit der Vor-/Nachlauf im intermodalen Verkehr rechtskonform organisiert werden kann.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 09.05.2015 09:43.
Re: Harmonisierung [Re: King_Louie_21] #20356 09.05.2015 18:11
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Gerald Offline
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Hallo King_Louie_21,
Deinem Beitrag ist nichts zuzufügen.

Die Antwort finde ich sehr gut, und stellt mich voll zufrieden. Vielleicht habe ich das mit der Harmonisierung zwischen den Verkehrsträgern doch etwas zu eng gesehen!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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