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UN 1057 Feuerzeuge + Nachfüllpartonen f.Feuerzeuge #20377 08.05.2015 14:47
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Björn Lorenz Offline OP
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Hallo zusammen,

für die UN 1057 Feuerzeuge usw. gilt die Beförderungsklasse 2 = höchstzulässige Gesamtmenge 333 kg/Liter.

Gilt für Feuerzeuge die Bruttomasse oder die Nettomasse? Dies kann ich dem Absatz 1.1.3.6.3 nicht eindeutig entnehmen. Ein Hinweis auf dem Sicherheitsdatenblatt gibt es nicht.

Sicherheitshalber würde ich die Bruttomasse annehmen, was meint ihr?

Gruß


Du hast keine Chance, nutze sie!
(Björn Lorenz)
Re: UN 1057 Feuerzeuge + Nachfüllpartonen f.Feuerzeuge [Re: Björn Lorenz] #20378 08.05.2015 17:40
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Björn,

laut Spalte 3b der Zentraltabelle im Kapitel 3.2 ADR ist Feuerzeugen UN1057 der Klassifizierungscode "6F" zugeordnet. Die erläuternde Bemerkung zur Spalte 3b verweist auf Abs. 2.2.2.1.2 ADR. Die Ziffer "6" im Klassifizierungscode besagt somit, dass Feuerzeuge UN1057 Gegenstände sind.

Im Anschluss an die Tabelle in Abs. 1.1.3.6.3 ADR wird im ersten Spiegelstrich erklärt, wie die Gesamtmenge in der Tabelle für Gegenstände zu lesen ist. Mithin ist für Feuerzeuge UN1057 die Bruttomasse der Gegenstände in kg relevant.


Antwort auf
für die UN 1057 Feuerzeuge usw. gilt die Beförderungsklasse 2 = höchstzulässige Gesamtmenge 333 kg/Liter.
Nur, damit im Gespräch keine Missverständnisse entstehen: Feuerzeuge sind zwar Gegenstände der "Klasse" 2, gemeint ist hier jedoch die "Beförderungskategorie". <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Schöne Grüße.

P.S. Schau doch auch mal, ob Du nicht die SV658 im Kapitel 3.3 ADR/RID nutzen kannst. Dann ersparst Du Dir die doch relativ strikten Rahmenbedingungen der Freistellung in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR.


Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 08.05.2015 17:49.
Re: UN 1057 Feuerzeuge + Nachfüllpartonen f.Feuerzeuge [Re: King_Louie_21] #20379 17.05.2015 20:56
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DJSMP Offline
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Da kann ich King_Louie_21 nur beiplichten. In der Regel macht man da über SV 658 eine begrenzte Menge draus.


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