Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche
[Re: Gerald]
#20435
19.05.2015 16:17
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Vielen Dank für Deinen Beitrag, Die TRGS regelt ja in erster Linie das Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter und weniger den Transport.
Ich habe noch etwas Probleme mit dem Begriff "nicht dauernd am Tank befindlich". Wie geschrieben ist der Schlauch beim Transport fest am Tank verbunden. Zieht dann 4.3.4.2.2 trotzdem?
Und dann noch eine (rhetorische) Frage: Was ist, wenn der Schlauch komplett gefüllt wäre?
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Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche
[Re: Gefahrgut-Man]
#20436
19.05.2015 17:11
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Gerald
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Hallo Klaus, Die TRGS regelt ja in erster Linie das Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern Ganz so ist es nicht. Nach dem Wegfall der TRbF, sind einige Reglungen dieser in die TRGS 509 und 510 übernommen wurden. Siehe unter folgendem Link http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...age=2#Post21238, wo in meinem Beitrag vom 09/04/2015 12:48 eine Datei angehangen ist, die das Wiederspiegelt. Was ist, wenn der Schlauch komplett gefüllt wäre? Das geht nicht, denn im ADR bzw. GGVSEB steht "entleert" siehe die oberen Beiträge.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche
[Re: Gerald]
#20437
19.05.2015 17:24
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Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche
[Re: Gerald]
#20438
19.05.2015 17:39
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Gerald, ich habe doch noch eine Frage ... 4.3.4.2.2. gilt doch eigentlich nur für die Fahrzeuge, die unter 4.3.1.1./4.3.1.2. auf der linken Spalte definiert sind, also für z.B. Tankfahrzeuge und Aufsetzanks, nicht aber für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten etc. Sehe ich das richtig?
Viele Grüße
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Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche
[Re: Gefahrgut-Man]
#20439
19.05.2015 18:04
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Hallo Klaus, 4.3.4.2.2. gilt doch eigentlich nur für die Fahrzeuge, die unter 4.3.1.1./4.3.1.2. auf der linken Spalte definiert sind Genau so ist es. Unter 4.3.1.1 steht "Vorschriften, die sich über die gesamte Texbreite erstrecken, ..." und unter 4.3.1.2 ist in der Mitte ein Trennstrich. Was Links steht bezieht sich auf festverbunden Tanks usw, und was Rechts steht bezieht sich auf Tankcontainer usw. Und da unter 4.3.4.2.2 nur was Links steht, bezieht sich das nur auf festverbunde Tanks (Tankfahrzeuge) und da Rechts nichts steht, gibt es keine Festlegungen für Tankcontainer usw.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche
[Re: Gerald]
#20440
19.05.2015 20:12
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Das habe ich auch so verstanden, formell ist das richtig. Aber vom Verstand her finde ich das unlogisch. Das bedeutet dann ja, für Tancontainer gilt diese Regelung nicht? Der Fahrzeugführer von Tankcontainern muss dann nicht darauf achten, dass die Entleerungsleitungen leer sind und könnten dann sogar auch fahren, wenn diese komplett gefüllt sind? Das ist doch irgendwie komisch.
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Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche
[Re: Gefahrgut-Man]
#20441
19.05.2015 20:50
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Gerald
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Hallo Klaus, Das bedeutet dann ja, für Tancontainer gilt diese Regelung nicht? In diesem Fall ja! könnten dann sogar auch fahren, wenn diese komplett gefüllt sind? Das ist doch irgendwie komisch. Das wird nicht der Fall sein, denn unter Absatz 4.3.2.3.4 steht: "Falls mehrere Absperreinrichtungen hintereinander liegen, ist zuerst die dem Füllgut zunächst liegende Einrichtung zu schließen." Es wird immer die den Füllgut zunächst liegende Einrichtung, im Allgemeinen das Bodenventil, geschlossen, damit in den Rohren oder Schäuchen danach kein Füllgut ist.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.05.2015 20:53.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche
[Re: Gefahrgut-Man]
#20442
24.05.2015 17:13
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Die Entladung erfolgt vom Domdeckel, dort ist der Schlauch fest verschraubt, wir pumpen den LKW leer. Das Zurückpumpen ist aus diversen Gründen nicht möglich. Beim Transport wird das Schlauchende mit einem Schnellverschluss verschlossen, das andere Ende verbleibt an der Entladevorrichtung fest verschraubt, der Schlauch wird oben im LKW in einer verschliesbaren Ausparung eingerollt verstaut. Hallo Gefahrgut-Man, bei einem solchen bereits herstellerseitig vorgesehenen und angebrachten Schlauch vermute ich mal, dass sich in der Betriebsanleitung Angaben finden, wie der Schlauch zu entleeren ist und, ob mit gefülltem oder nur mit leerem Schlauch gefahren werden darf. Ggf. würde ich auch die Tankzulassung dahingehend prüfen oder den Tankbauer kontaktieren. Zwischen TC und Tankfahrzeug gibt es Unterschiede. TC werden oft intermodal verwendet. Die mir bekannten TC's verfügen nicht über fest installierte und befestigte Schläuche. In der Regel hält der Empfänger des TC einen Schlauch vor, um diesen an den TC anzuschließen. Das soll aber nicht heißen, dass es vielleicht auch TC-Sondermodelle mit bereits herstellerseitig montierten Entladeschläuchen auf dem Markt gibt. Schöne Grüße.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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