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UN-Nummer trotz ADR 3.4 #20443 19.05.2015 09:33
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Baxter Offline OP
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Moin,

ein Beispiel.

Eine Kunde erstellt auf Grundlage der aktuell gültigen GHS Verordnung ein Label in dem alle relevanten Kennzeichen aus gefahrstoffrechtlicher Sicht vorhanden sind.

Nun hat dieser Kunde noch Platz auf dem Label und bring zusätzlich noch die UN-Nummer der Produktes mit auf.

Da er das Label für 200 Liter Fässer verwendet wird die UN Nummer mit dem Symbol der Klasse ergänzt.

Nun möchte er dieses Label auch zur Markierung von kleineren Gebinden nutzten (>5 Liter/kg).Dieses Produkt kann unter den Bedingen nach ADR 3.4 befördert werden, jedoch ist auf dem Label der Aussenverpackung nun die UN-Nummer eingedruckt.

Ist das bei der Kennzeichnung mit dem Symbol für die Kennzeichnung nach ADR 3.4 zu beanstanden ?

Vielen Dank

Zuletzt bearbeitet von Baxter; 19.05.2015 10:00.

Ich habe keine Lösung , bewundere aber das Problem.
Re: UN-Nummer trotz ADR 3.4 [Re: Baxter] #20444 19.05.2015 10:13
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Gerald Online
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Hallo Baxter,

Antwort auf
Nun hat dieser Kunde noch Platz auf dem Label und bringt zusätzlich noch die UN-Nummer der Produktes mit auf.


Das macht eigentlich nicht viel Sinn, da nach ADR Unterabschnitt 5.2.1.1 die Größe der UN-Nummer in Abhängigkeit der Größe des Versandstückes vorgegeben ist.

Gleichzeitig möchte ich auf die RSEB verweisen, wo unter Ziffer 5-5 steht "Auch bei Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel ist auf Versandstücken die UN-Nummer weiterhin anzugeben."

Antwort auf
jedoch ist auf dem Label der Aussenverpackung nun die UN-Nummer eingedruckt.


Ich hoffe Du meinst nicht in dem Kennzeichen nach Unterabschnitt 3.4.7.1.

Ansonsten ist das kein Problem.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.05.2015 10:20.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN-Nummer trotz ADR 3.4 [Re: Baxter] #20445 19.05.2015 10:17
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aw_ Offline
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Moin,

Antwort auf
Ist das bei der Kennzeichnung mit dem Symbol für die Kennzeichnung nach ADR 3.4 zu beanstanden ?

Nein, gem. RSEB, Anlage 2, 3-7.2: Versandstücke, ... die mit anderen gefahrgutbezogenen Aufschriften versehen sind, begründen keine Ordnungswidrigkeit

gruss..aw

Re: UN-Nummer trotz ADR 3.4 [Re: Baxter] #20446 20.05.2015 11:24
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Chris Wilting Offline
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Hallo,

wenn ich das richtig sehe, muss unter 3.4 eine zusammengesetzt Verpackung verwendet werden.

Da braucht auf der äußeren Verpackung doch gar kein Label drauf. Da reicht doch die Kennzeichnung mit: "Symbol für die Kennzeichnung nach ADR 3.4"

Somit erscheint die UN-Nummer gar nicht.

Gruß

Re: UN-Nummer trotz ADR 3.4 [Re: Baxter] #20447 27.05.2015 08:45
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DJSMP Online
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Hallo Baxter,

gschrieben ist schnell was. Nur verstanden hab ich nix, was gemacht werden soll. Kannst du mal ein Foto anhängen oder eine Skizze?

Ein Behälter allein kann doch gar nich als begrenzte Mengen verschickt werden. Er muss doch als Innenverpackung in eine Außenverpackung (z.B. Pappkiste) eingesetzt sein. Warum also soll der Behälter mit Gefahrzettel und UN-Nummer gekennzeichnet werden?

Du schreibst, dass es um das Label der Außenverpackung geht. Diese wird als Versandstück doch NUR mit dem LQ-Kennzeichen (+ 2 x Pfeile bei Flüssigkeiten) versehen. Da müssen doch (auch wenn die RSEB das nicht als Owi bewertet) gar keine Gefahrzettel drauf.

Was will uns der Dichter sagen?

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 27.05.2015 08:47.

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