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Begrenzte Mengen (LQ) bis 2015 #20448 19.05.2015 15:51
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EnterExit Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe eine einfache, kleine Frage bezüglich der begrenzten Mengen GG laut ADR 3.4 mit der auslaufenden Übergangsfrist zum 30.06.15 und dem folgenden Teil ADR 3.5 "Freigestellte Mengen":
Verstehe ich es richtig, das ab dem 30.06.15 die bestehenden "Regeln", die LTD QTY betreffen nicht mehr gelten und deshalb das ADR auch für "Kleinstmengen" gilt, außer ich wende ADR 3.5 an?
Beispiel: ich versende (bisher) 5 Liter UN 3265, VG III, nach LQ 7 (LQ) und kann dies nun ab dem 01.07.15 nur noch "offiziell" nach ADR deklariert verschicken; also Klasse 8 usw. .Und wenn ich Kleinstmengen verschicken möchte, dann nur noch nach ADR 3.5, den sog. freigestellten Mengen und somit für dieses Beispiel maximal 30ml pro Verpackung und in der Summe nicht mehr als 1000ml (Code E2).

Ist dies so korrekt interpretiert? Das heißt entweder "ganz wenig" oder aber offizielle GG-Kennzeichnung und kein Mittelding?

Einfaches "ja" oder "jupp" reicht oder wenn nötig Korrektur. Man lernt ja nie aus!<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Mfg

Re: Begrenzte Mengen (LQ) bis 2015 [Re: EnterExit] #20449 19.05.2015 15:58
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Gerald Online
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Hallo EnterExit,

Antwort auf
Verstehe ich es richtig, das ab dem 30.06.15 die bestehenden "Regeln", die LTD QTY betreffen nicht mehr gelten


Ganz so ist es nicht. Die Reglungen Kapitel 3.4 (LQ) nach ADR 2009 gelten nur noch bis zum 30.06.2015. Denn hier waren keine weiteren Auflagen zu beachten.

Danach dürfen nur noch die Reglungen nach Kapitel 3.4 ADR 2015 genutzt werden, hier ist aber der Abschnitt 3.4.1 zu beachten. Der Vorteil ist nun, das die Reglungen für alle Verkehrsträger im Bezug Kapitel 3.4 gleich sind. Es gibt zwar ein paar Ausnahmen, aber das hängt mit den Verkehrsträgern selbst zusammen. Z.B. gibt es im IMDG-Code keine Tunnelreglungen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> Wie auch!!

Ansonsten häng ich Dir eine Datei an, was Du beachten musst.

Antwort auf
5 Liter UN 3265, VG III, nach LQ 7 (LQ)


Du braucht nur in Kapitel 3.2 unter UN 3265, VG III in Spalte 7a nachsehen, da steht die Menge für die Innenverpackung und Abschnitt 3.4.2 bzw. 3.4.3 steht die Gesamtbruttomasse des Versandstückes.

Pass aber auf, es gibt UN-Nummern welche nicht mehr nach Kapitel 3.4 befördert werden dürfen, dann steht in der Spalte 7a eine "O". Das waren vom ADR 2009 zum ADR 2011 ca. 138 UN-Nummern. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Antwort auf
dann nur noch nach ADR 3.5,


Das ist nur eine ander Freistellungsmöglichkeit, hat aber mit Kapitel 3.4 nichts zu tun.

Anhänge
21472-Kapitel3.4begrenzteMenge2015.pdf (0 Bytes, 417 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.05.2015 16:12.
Re: Begrenzte Mengen (LQ) bis 2015 [Re: Gerald] #20450 19.05.2015 16:22
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EnterExit Offline OP
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Hallo Gerald,

danke für die schnelle Antwort und ich habe mir sowas schon gedacht, da ich Kapitel 3.4 auch gelesen hatte aber eher bezugslos, da mich mehr die bisher verwendete LQ-Tabelle (leicht anwendbar) aus Kapitel 3.4 (2009) interessiert hatte, die nun eingestampft wird und ich 3.4 (2015) anwenden muss; damit meinte ich auch die Deklaration "lautt GG"!

Danke auch für die etwas überstichlichere Tabelle aus dem Anhang!

Mfg


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