Hallo EnterExit,
Verstehe ich es richtig, das ab dem 30.06.15 die bestehenden "Regeln", die LTD QTY betreffen nicht mehr gelten
Ganz so ist es nicht. Die Reglungen Kapitel 3.4 (LQ) nach ADR 2009 gelten nur noch bis zum 30.06.2015. Denn hier waren keine weiteren Auflagen zu beachten.
Danach dürfen nur noch die Reglungen nach Kapitel 3.4 ADR 2015 genutzt werden, hier ist aber der Abschnitt 3.4.1 zu beachten. Der Vorteil ist nun, das die Reglungen für alle Verkehrsträger im Bezug Kapitel 3.4 gleich sind. Es gibt zwar ein paar Ausnahmen, aber das hängt mit den Verkehrsträgern selbst zusammen. Z.B. gibt es im IMDG-Code keine Tunnelreglungen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> Wie auch!!
Ansonsten häng ich Dir eine Datei an, was Du beachten musst.
5 Liter UN 3265, VG III, nach LQ 7 (LQ)
Du braucht nur in Kapitel 3.2 unter UN 3265, VG III in Spalte 7a nachsehen, da steht die Menge für die Innenverpackung und Abschnitt 3.4.2 bzw. 3.4.3 steht die Gesamtbruttomasse des Versandstückes.
Pass aber auf, es gibt UN-Nummern welche nicht mehr nach Kapitel 3.4 befördert werden dürfen, dann steht in der Spalte 7a eine "O". Das waren vom ADR 2009 zum ADR 2011 ca. 138 UN-Nummern. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
dann nur noch nach ADR 3.5,
Das ist nur eine ander Freistellungsmöglichkeit, hat aber mit Kapitel 3.4 nichts zu tun.