1.4 G Transport bis nach Frankreich
#2058
09.09.2004 18:25
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Anonym
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Anonym
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Hallo,
bin das erste Mal in eurem Forum und merke das ich eine ganze Menge nicht weiß bzw. wieder vergessen habe ... und das als Pyrotechniker.
Nun, Freunde von mir wollen eine Veranstalltung in Frankreich besuchen. Der Veranstallter will bei mir 50 - 100 Rauchsignale bestellen. Die Rauchsignale sind von COMET, mit einer BAM - T1 Nummer versehen, also ab 18 Jahre zu kaufen. Die Lagergruppe der Signale ist 1.4 G.
Nun wollen meine Freunde das Paket gleich mit nach Frankreich transportieren. Das wäre sehr praktisch ! Könnte irgendwie Ärger auf meine Freunde zukommen ?
Mit freundlichem Gruß und habt Dank für eure Hilfe
Andreas
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Re: 1.4 G Transport bis nach Frankreich
#2059
10.09.2004 11:10
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Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder
Großmeister
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Großmeister
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Hallo Andreas,
Ihr wisst ja, aber.... oder so. So sollte eigentlich jeder Satz anfangen. Meiner Meinung nach, so wie ich das gelesen hab, ohne ein Datenblatt und UN-Nummer gesehen zu haben, würde ich sagen das ich den Stoff gem. 1.1.3.6.3 wohl als freigestellt transportieren darf. weil ich 1.4G unter BK 2 finde. (333), und ich denke 50 - 100 Rauchkörper wiegen wohl nicht so viel. Aber, da du diese Güter ja, wie ich das gelesen hab an den Veranstalter in Frankreich verhökerst, ist davon auszugehen das es gewerblich ist. Und ich weis nicht wie es bei Pyrotechnikern ist, aber Gefahrgutbeauftragte oder so, haben Freunde (nicht alle) die von Gefahrgut keine Ahnung haben. Weil bei gewerblichen Transporten der Kl 1 hat der Beförderer einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG zu haben und und und. Also wieder nein. Vieleicht gibt es jemanden im www der mich wie üblich eines Besseren belehrt.
Grüße vom Bodensee
Kay
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: 1.4 G Transport bis nach Frankreich
[Re: Kay Schmauder]
#2060
10.09.2004 11:35
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Anonym
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Anonym
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Hi Kay,
nun, machen wir doch einfach einen privaten Transport für einen gewerblichen Zweck draus.
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
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Re: 1.4 G Transport bis nach Frankreich
#2061
10.09.2004 12:08
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Kay Schmauder
Großmeister
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Großmeister
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Hallole,
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Grüße vom Bodensee
Kay
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: 1.4 G Transport bis nach Frankreich
[Re: Kay Schmauder]
#2062
10.09.2004 21:21
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Claudi
Held der Gefahrgutwelt
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Nen privaten Transport für gewerbliche Zwecke - das gibts aber doch nicht...
Vielleicht solltest du zumindest mal die UN-Nummer deiner "Rauchsignale" hier hinschreiben, damit man mal im ADR recherchieren kann...
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Re: 1.4 G Transport bis nach Frankreich
[Re: Claudi]
#2063
13.09.2004 13:49
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Anonym
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Anonym
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Hallo Claudi,
habe gerade die UN - Nummer erhalten :
UN - 0197
Kannst Du was damit anfangen ?
Mit freundlichem Gruß Andreas
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Re: 1.4 G Transport bis nach Frankreich
#2064
13.09.2004 15:18
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Kay Schmauder
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Hallo Andreas und Claudi,
ich hab mal in meinem orangenen Schinken ein wenig geblättert und es hat sich zu meinem Eintrag oben nicht viel geändert. Laut 1.1.3.6 ff hat UN-0197 die BK 2, soll heissen frei bis 333 (kg). Wobei ich wie gesagt davon ausgehe das 50 - 100 Signalkörper, rauch nicht wirklich über 333 kg wiegen.
Also von der Gefahrguttransportseite sehe ich keine Einschränkungen, aaaaaaber gem. SprengG brauchen die Personen die am Transport beteiligt sind einen Befähigungsschein und ne Erlaubnis und und und.
In der heutigen Zeit könnte es für Privatpersonen durchaus schlecht ausgehen wenn ich mal so eben für meinen Freund Güter der Kl. 1 über die Grenze zu eiem "Kunden" bringe.
Ich persönlich kann von dem Privattransport nur abraten.
Na ja, trotzdem viele Grüße vom Bodensee
Kay <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: 1.4 G Transport bis nach Frankreich
[Re: Kay Schmauder]
#2065
13.09.2004 17:03
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Claudi
Held der Gefahrgutwelt
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Kann mich diesen Empfehlungen nur anschließen, es kann natürlich immer gut gehen, aber es wäre wohl aufgrund fehlenden befähigungsscheines etc. nicht gesetzeskonform.
mit den 333 kg bekommt man sicher kein problem, da sich diese masse bei gütern der klasse 1 auf die nettomasse des explosivstoffes bezieht (NEM).
wenn also dieses gefahrgut tatsächlich zum kunden nach frankreich transportiert wird, müssten auch einige gefahrgutrechtliche dinge beachtet werden (verpackung, beförderungspapier, fahrzeugausrüstung...).
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Re: 1.4 G Transport bis nach Frankreich
[Re: Claudi]
#2066
13.09.2004 21:19
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Anonym
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Anonym
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Hallo und Danke für eure Antworten !
Tja, also dann sehe ich schwarz für einen gewerblichen Transfer ... also verschenke ich einfach die Rauchsignale. Da freuen sich meine Freunde aber sehr <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> die transportieren rein privat die Signale nach Frankreich und alle sind froh.
Oder ?
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Re: 1.4 G Transport bis nach Frankreich
#2067
13.09.2004 21:59
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Claudi
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wenn deine freunde die rauchsignale für ihre eigenen zwecke benutzen würden, sie also selbst hochgehen lassen, dann gilt es wieder als freistellung aus privaten zwecken für den gebrauch in der freizeit.
ich dachte, du wolltest sie an den veranstalter in frankreich verkaufen? verschicken (spedition) ist wohl nichts für deine zwecke?
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Re: 1.4 G Transport bis nach Frankreich
[Re: Claudi]
#2068
14.09.2004 07:53
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G. Homann
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Hallo Andreas, Kay und Claudi,
auch beim Transport durch Privatpersonen gibt´s zumindest in Deutschland für UN 0197 noch Bestimmungen, die einem das Leben schwer machen: GGVSE Anlage 2 Nr. 1.3 a) gestattet nur max. 1 kg NEM bzw. 5 kg brutto! GGAV Ausnahme 3 erlaubt auch nur 5 kg brutto!<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Also mehrere Kumpels mit mehreren Autos!!
Gruß Günther
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Re: 1.4 G Transport bis nach Frankreich
[Re: G. Homann]
#2069
15.09.2004 20:57
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Claudi
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Is ja nun die Frage, wieviel so eine Rauchbombe wohl wiegt. Hab da gar keine Vorstellungen, hab nicht viel übrig für Silvesterknallerei (obwohls Gefahrgut ist...) Ich denke, die beste Lösung ist, wenn er die Gegenstände per Spedition nach Frankreich transportieren läßt, dann isses offiziell ein gewerbsmäßiger Transport und er kann die Rauchbomben an den Veranstalter verkaufen - Geld verdienen wollen wir doch alle... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
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