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WGK #20578 11.06.2015 15:14
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Tim86 Offline OP
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Hallo Leute,

Ich weiss dass das nicht ganz das Thema GG trifft aber ich werde bei der Regelung von WGK einfach nicht schlau. Ich würde gerne ermitteln welche WGK man Lagern darf, und unter welchen Voraussetzungen. Denn was ich gefunden haben in der WHG der VWVWS und der VAWS ist meiner Auffassung nach sehr wiedersprüchlich. einmal ist die rede von Festen, Flüssigen und Gasförmigen Stoffen die einer WGK angehören müssen zb. in Auffangwannen stehen. Einmal ist die Rede von einfacher und herkömmlicher Art Bei Gasförmigen und Fester Form, hier wird aber auch nicht näher beschrieben was hier die genauen Anforderungen sind. Ich habe mich heute den ganzen Tag mit diesen 3 Regelungen befasst und ich komme einfach auf keine Lösung. Gibt es da Keine Tabelle mit Einstufungen + Anforderungen?

Re: WGK [Re: Tim86] #20579 12.06.2015 09:30
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Björn Lorenz Offline
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Hallo Tim,

zunächst einmal wäre es einfacher, wenn Du weniger Abkürzungen verwenden würdest. Schließlich sind wir hier nicht bei den "Fanta4".

Die Lagerungen von Ware, die eine Wassergefährdungsklasse (WGK) haben, sollte aus der Baugenehmigung bzw. aus dem Brandschutz-Gutachten hervorgehen. Hierzu kannst Du auch in der Löschwasser-Rückhalterichtlinie nachlesen.

Ich hoffe Du hast jetzt die notwendigen Info´s erhalten.

Gruß


Du hast keine Chance, nutze sie!
(Björn Lorenz)
Re: WGK [Re: Tim86] #20580 12.06.2015 10:17
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Bergmannsheil Offline
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Mahlzeit,

würde nicht ein Blick in die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" das Problem lösen?
Ich denke, bei dem grundlegenden Problem handelt es sich nicht um Tanks (wegen Auffangwannen)?

Grüße aus dem sommerlichen Bochum


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: WGK [Re: Tim86] #20581 12.06.2015 14:12
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Gandalf Offline
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Hallo Tim86,
was heißt denn "welche WGK man lagern darf?". Je nachdem was für eine Anlage/Lager du betreibst gibt es eine (Bau)Genehmigung oder Lageranzeige, wo drin steht wie viel und wovon. Je nach Menge und WGK sind die entsprechenden Anforderungen ggfs. unterschiedlich.
Wann eine Anlage eoh ist ergibt sich aus §§ 13 & 14 VAwS-RP.
Daneben kommt dann noch das Thema Eignungsfeststellung. Die Lagerung nach TRGS 509 oder 510 ist wieder was anderes und ggfs. zusätzlich zu beachten. VAwS betrachtet ja nur den Gewässerschutz. Mein Tipp, wenn die VAwS-Anlage vor der Inbetriebnahme durch einen SV geprüft werden muss (§ 23 VAwS-RP), ziehe gleich einen bei der Planung hinzu. Die sollten das Thema besser kennen. Ich hab da auch immer so meine Schwierigkeiten, wobei das meiner Meinung nach in NRW momentan noch ein wenig einfacher ist.
Gruß Gandalf

Re: WGK [Re: Bergmannsheil] #20582 15.06.2015 08:20
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Nein es handelt sich um Fässer.

Re: WGK [Re: Gandalf] #20583 15.06.2015 08:23
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Hallo Tim86,
was heißt denn "welche WGK man lagern darf?". Je nachdem was für eine Anlage/Lager du betreibst gibt es eine (Bau)Genehmigung oder Lageranzeige, wo drin steht wie viel und wovon. Je nach Menge und WGK sind die entsprechenden Anforderungen ggfs. unterschiedlich.
Wann eine Anlage eoh ist ergibt sich aus §§ 13 & 14 VAwS-RP.
Daneben kommt dann noch das Thema Eignungsfeststellung. Die Lagerung nach TRGS 509 oder 510 ist wieder was anderes und ggfs. zusätzlich zu beachten. VAwS betrachtet ja nur den Gewässerschutz. Mein Tipp, wenn die VAwS-Anlage vor der Inbetriebnahme durch einen SV geprüft werden muss (§ 23 VAwS-RP), ziehe gleich einen bei der Planung hinzu. Die sollten das Thema besser kennen. Ich hab da auch immer so meine Schwierigkeiten, wobei das meiner Meinung nach in NRW momentan noch ein wenig einfacher ist.
Gruß Gandalf

Danke für den Tipp mit dem SV. Ist ein ziemlich komplexes Thema.
An den ersten Beitrag, dies war bewusst den jemand der mit WGK nichts anfangen kann kann mir auch nicht weiterhelfen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Re: WGK [Re: Tim86] #20584 15.06.2015 09:56
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tiefflieger Offline
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Also in der VAwS-BW gibt es klare Gefährdungsstufen anhand der WGK und der Menge.
Dann gibt es daraus abgeleitete Anforderungen an die Abdichtung der Bodenfläche, Rückhaltevermögen und infrastrukturelle/organisatorische Maßnahmen.
Dies dann auch wieder für diverse Lagerbereiche geordnet. Man muss sich eben an der Vorschriftenkette durchhangeln.
Das Wasserrecht sollte ja einmal mit den anderen Umweltrechtsgebieten harmonisiert in das Umweltgesetzbuch integriert werden. Dieses wurde dann allerdings gestoppt und somit gibt es heute leider einen gewissen Verordnungsstau an Vorschriften, die nicht aufeinander abgestimmt sind.

Re: WGK [Re: tiefflieger] #20585 15.06.2015 10:45
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Also in der VAwS-BW gibt es klare Gefährdungsstufen anhand der WGK und der Menge.
Dann gibt es daraus abgeleitete Anforderungen an die Abdichtung der Bodenfläche, Rückhaltevermögen und infrastrukturelle/organisatorische Maßnahmen.
Dies dann auch wieder für diverse Lagerbereiche geordnet. Man muss sich eben an der Vorschriftenkette durchhangeln.
Das Wasserrecht sollte ja einmal mit den anderen Umweltrechtsgebieten harmonisiert in das Umweltgesetzbuch integriert werden. Dieses wurde dann allerdings gestoppt und somit gibt es heute leider einen gewissen Verordnungsstau an Vorschriften, die nicht aufeinander abgestimmt sind.
Ja da hast du recht, ich denke da wird auch mein Problem liegen weshalb ich nichts 100%iges finde.

Re: WGK [Re: tiefflieger] #20586 15.06.2015 15:26
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
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Das Wasserrecht sollte ja einmal mit den anderen Umweltrechtsgebieten harmonisiert in das Umweltgesetzbuch integriert werden. Dieses wurde dann allerdings gestoppt und somit gibt es heute leider einen gewissen Verordnungsstau an Vorschriften, die nicht aufeinander abgestimmt sind.

Jein. Eine Harmonisierung mit den TRGS hätte auch im Umweltgesetzbuch nicht stattgefunden. VAwS ist Gewässerschutz (hier haben wir das Problem, dass jedes Bundesland es anders macht, weshalb wir alle auf die AwSV warten). TRGS dagegen ist Arbeitsschutz bzw. Chemikalienrecht. Dies ist unabhängig von den umweltrechtlichen Vorgaben zu beachten! Da die jeweiligen Schutzziele und auch die Verfahren zum Erlass derartiger Vorschriften hier jeweils andere sind, ist das auch mit der Harmonisierung so eine Sache. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß Gandalf


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