Hallo zusammen, ich möchte unter der UN 2014 ein H2O2-Gemisch verschicken. Laut der UN-Nummer muss das ja mit Entgasungsverschlüssen passieren, die auch vorhanden sind. Verpackungsgröße sind 5 - 10 L Flaschen in zugelassen Versandkartons.
Beim Transport kann es jetzt natürlich passieren, das Produkt aus den Entgasungsverschlüssen austritt.
Ich habe in den Verpackungsvorschriften aus den Entgasungsverschlüssen nichts gefunden. Würde es reichen, wenn in die Kartons noch Aufsaugmaterial eingefüllt wird? Und muss das dann über einen speziellen Spediteur verschickt werden? (Das der Gefahrgut transportieren darf ist klar, aber benötigt der vielleicht eine besondere Ausstattung? Auffangwannen auf dem LKW?)
Ich habe im Forum gesucht, aber zu dem Thema nichts gefunden! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Ich freue mich auf eure Antworten! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße Sonja
Vor Fehlern ist niemand sicher. Das Kunststück besteht darin, denselben Fehler nicht zweimal zu machen. (Edward Heath)
Also so wie ich das ADR lese, darf da eben kein Produkt austreten. 4.1.1.8 Die Lüftungseinrichtung muss so ausgelegt sein, dass das Austreten von flüssigen Stoffen sowie das Eindringen von Fremdstoffen in der für die Beförderung vorgesehenen Lage der Verpackung oder des Großpackmittels unter normalen Beförderungsbedingungen vermieden wird.
Habe keine Pflicht für Aufsaugmaterial gefunden. Kann man aber reinmachen.
Einen speziellen Spediteur brauchst du nicht. So lange er auch die eigentlich selbstverständlichen allgemeinen Vorschriften wie Ausrichtung und Ladungssicherung einhält. Jedoch sollte bei der Verladung auf CV 24 geachtet werden. "Vor der Beladung sind die Fahrzege und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten ( Stroh, heu, Papier usw.) zu säubern. Es ist untersagt, leicht entzündliche Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden."
So ein Fall ist mir auch bekannt (zwar mit organischem Peroxid, aber das macht auch keinen Unterschied). Damals wurden die Verschlüsse mit den Entlüftungseinrichtungen sofort vor Ort getauscht. Außerdem ist mir ein anderer Fall bekannt wo es beim Austritt von hochprozentigem Wasserstoffperoxid (leer ungereinigt mit Ventil nach unten!!!) zu einem Brand gekommen ist.
Beim Transport kann es jetzt natürlich passieren, das Produkt aus den Entgasungsverschlüssen austritt.
Das halte ich eher für unwahrscheinlich!!
Denn bei UN 2014 ist die Verpackungsanweisung P504 Sondervorschrift PP 10 einzuhalten, wo steht: "Für die UN-Nummern 2014, 2984 und 3149 müssen die Verpackungen mit einer Lüftungseinrichtung versehen sein."
Damit ist Absatz 5.2.1.9.1 einzuhalten, wo steht: "Sofern in Absatz 5.2.1.9.2 nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen ... Einzelverpackungen, die mit Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sind,...lesbar mit Pfeilen für die Ausrichtung des Versandstücks gekennzeichnet sein,...."
Damit ist klar, wie die Flaschen zu stehen haben, und mir ist nicht bekannt, dass Flüssigkeiten nach oben fließen können, außer in Folge von Erwärmung, aber das dürfte in diesen Fall ausgeschlossen sein.
Die Lüftungseinrichtung ist für die Gase, welche aufsteigen könnten, damit die Flasche nicht zur Bombage wird und die Flasche bersten könnte. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Versand UN 2014 mit Entgasungsverschluss
[Re: Gerald]
#2069315.07.201513:09
Leider kann es doch vorkommen. Die Kanister werden ja transportiert und dabei auch ein wenig "geschüttelt", so dass sich die Flüssigkeit aufschaukelt und aus denm Entgasungsverschluss austreten kann. Natürlich nicht literweise, aber doch so viel, das sich im Karton unten etwas ansammelt.
Ich werde mir die Verpackung aber auch noch mal anschauen, ob auch wirklich Richtungspfeile angebracht sind und mit welchem Spediteur verschickt wird! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Viele Grüße
Sonja
Vor Fehlern ist niemand sicher. Das Kunststück besteht darin, denselben Fehler nicht zweimal zu machen. (Edward Heath)
Re: Versand UN 2014 mit Entgasungsverschluss
[Re: Stefan82]
#2069415.07.201513:10
Das mit der Reinigung ist noch mal ein guter Hinweis! Ich werde den Spediteur noch mal genau unter die Lupe nehmen! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Viele Grüße Sonja
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Re: Versand UN 2014 mit Entgasungsverschluss
[Re: DFK]
#2069515.07.201513:24
Wie meinst Du das, das die Verschlüsse direkt getauscht wurden? In Nicht-Entgasungsverschlüsse? Das halte ich aber auch für gefährlich, weil die Stoffe ja auch während der Lagerung ausgasen.
Viele Grüße Sonja
Vor Fehlern ist niemand sicher. Das Kunststück besteht darin, denselben Fehler nicht zweimal zu machen. (Edward Heath)
Natürlich schon mit Lüftungseinrichtung, aber mit einer Lüftungseinrichtung, die das Austreten von Flüssigkeit verhindert. Bei den üblichen Fahrbewegungen gelangt natürlich auch Flüssigkeit auf die an der Oberseite liegenden Verschlüsse, aber z.B. ein entsprechend feinmaschiges hydrophobes Netz kann das Austreten von Flüssigkeiten verhindern und Gase durchlassen, wenn die Flüssigkeit wieder abgelaufen ist (vgl. Goretex-Kleidung). Diese Einrichtungen sind aber fehleranfällig und funktionieren oft nicht mit allen Stoffen. Es gibt sicherlich auch entsprechende Ventilsysteme mit Schwimmer, aber funktionieren muss es halt!
Die Kanister werden ja transportiert und dabei auch ein wenig "geschüttelt", so dass sich die Flüssigkeit aufschaukelt und aus dem Entgasungsverschluss austreten kann.
Und wie Stefan in seinem Beitrag schon schrieb: "unter normalen Beförderungsbedingungen vermieden wird." ( ADR 4.1.1.8).
Ich füge Dir mal eine Datei bei, wo ich eine Lüftungseinrichtung für UN 2014 gemäß P504 / PP10 dargestellt habe. Beim Bild 2 ist zu erkennen, das sich auf der Rückseite der Lüftungseinrichtung ein Flies befindet, welches das Ausdringen von Flüssigkeit verhindern soll. Wir reden aber immer "unter normalen Beförderungsbedingungen".
In der RSEB 2015 unter Ziffer 4-2 steht noch: "Für die Stoffe, bei denen eine Lüftungseinrichtung erforderlich ist, gilt auch der erste Absatz des Unterabschnitts 4.1.1.8 nach dem das austretende Gas nicht zu einer Gefahr führen darf."
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Versand UN 2014 mit Entgasungsverschluss
[Re: Gerald]
#2069827.07.201515:30
ah, jetzt verstehe ich, wie das mit dem hydrophoben Netz gemeint ist! Das sieht super aus! Da werde ich mal schauen, ob die für das Produkt einsetzbar sind!
Vielen Dank an alle für eure ausführlichen Antworten! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
Viele Grüße Sonja
Vor Fehlern ist niemand sicher. Das Kunststück besteht darin, denselben Fehler nicht zweimal zu machen. (Edward Heath)