Keine Anforderung der Seehäfen.
Das ist so allerdings nicht richtig. Denn auch für die Importe von Gefahrgütern über die Seehäfen Brasiliens werden die MSDS von den Behörden eingefordert. Und diese müssen in portugiesischer Sprache verfasst sein!
Rechtsgrundlage hierfür soll sein die Resolution 2239 of ANTAQ in Kraft getreten am 15/09/2011 und geändert am 16/07/2014 durch Resolution 1080 of ANTAQ, in Verbindung mit der Verordnung "NR - 29" der Behörde für Arbeit und Beschäftigung, zuletzt geändert im August 2014. Die Original-Fassungen in portugiesischer Sprache füge ich diesem Beitrag als Anhang hinzu.
Im März d.J. beschäftigte sich insbesonders der Verband der Chemischen Industrie (VCI) intensiv mit diesem Thema.
Derzeit ist es für seeseitige Importe vielfach so geregelt, daß die brasilianischen Importeure bzw. Spediteure den Carriern diese MSDS übergeben.
Gruß
Dangerman