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Ohne ADR-Schein GG-Transport? #2097 20.09.2004 21:53
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Anonym
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Hallo
Als nicht mit der Materie vertrauter habe ich eine allgemeine Frage, dessen beantwortung mir sehr am Herzen liegt.
Und zwar soll ich als Fahrer eines 12to LKW ohne besondere Kennzeichnung und Ausstattung und ohne ADR-Bescheinigung Stückgut in Form von KFZ-Ersatzteilen und Alt, sowie Austauschteilen befördern. In diesen Ersatzteilen befinden sich u.a. Sprengstoffe, (Airbags,Gurtstraffer etc.)sowie Lösungsmittel und Bremsflüssigkeiten u.ä. Die erste Frage ist die grundlegende, nämlich, darf ich überhaupt so losfahren? Dann habe ich von einer Kleinmengen-Regelung gehört. Wie ist das definiert und welche Vorschriften sind einzuhalten? Das wäre die zweite Frage. Vielen Dank im voraus.

Re: Ohne ADR-Schein GG-Transport? #2098 21.09.2004 08:20
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M.Brück Offline
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Beiträge: 78
Hallo Peter,

grundsätzlich ist es möglich Gefahrgut ohne ADR-Schein und ohne Kennzeichung des Fahrzeuges zu transportieren.
Dies ist aber nur dann der Fall, wenn entweder die Mengengrenzen nach 1.1.3.6 ADR eingehalten werden oder wenn es sich um Transporte nach 3.4 ADR oder einen anderen Freistellungsregelung handelt.
Aufgrund Deiner Ausführungen gehe ich jedoch einmal davon aus, dass die Transporte im Rahmen von 1.1.3.6 ADR erfolgen sollen. Im Rahmen dieser Vorschrift über die begrenzten Mengen kannst Du zwar Gefahrgut bis zur 1000 Punktegrenze transportieren, dennoch sind einige Vorschriften aus den Gefahrgutvorschriften zu beachten.
Deinen Ausführung entnehme ich auch, dass Du von den Gefahrgutvorschriften keine große Ahnung hast und genau deshalb fordert der Gesetzgeber zwar keinen ADR-Schein bei diesen Transporten aber eine Schulung bzw. Unterweisung gem. § 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung in Verbindung mit 1.3 ADR muß auf jeden Fall vorher erfolgen. Das Nichtschulen nach diesen Vorschriften ist für Deinen Chef sogar ein bußgeldbewährter Verstoß. Also ich an Deiner Stelle würde auf jeden Fall darauf drängen, dass Du diese Schulung erhälst bevor Du Gefahrgut transportierst.
Für weitere Fragen kannst Du mich auch gerne direkt anmailen.


Gruß aus Gießen
Mario

Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
Re: Ohne ADR-Schein GG-Transport? #2099 21.09.2004 08:28
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Udo Leithold Offline
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Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Hallo Herr Eggert,
im ADR (Internationales Gefahrgutrecht) gibt es den Abschnitt 1.1.3 "Freistellungen". Darin sind alle Befreiungen von Vorschriften des ADR enthalten. Fährt man entsprechend einer der dort genannten Freistellungen benötigt der Fahrer keinen ADR-Schein. Es müssen aber die in den jeweiligen Freistellungen genannten Bedingungen eingehalten werden. Auch wenn es sogenannte freigestellte Beförderungen sind, bleiben es doch Beförderungen gefährlicher Güter.
Weitere Erläuterungen und Einschränkungen gibt es in der GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) sowie in der RSE (Durchführungsrichtlinien zur GGVSE).
Zu seiner eigenen Sicherheit muss auch der Fahrer, der keinen ADR-Schein benötigt, eine Schulung zu den Themen aus dem ADR erhalten, die bei seiner Tätigkeit zutreffend sind, hier die Freistellungen und was dennoch zu beachten ist (§ 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung -GbV-).
Also, grundsätzlich ist es möglich so zu fahren, aber es muss einiges beachtet werden.

Gruß
Udo Leithold


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