Guten Tag an das Forum
Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
Betreff: LKW Tankzug - Tankcontainer
Laut Arbeitsanweisung bei uns in der Firma darf ein LKW der mehr als 40 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht laut Wiegeschein aufweist das Werk nicht verlassen.
Nun weis ich noch die Ausnahme für bis zu 44T zum nächsten Güterbahnhof.
Aber wenn ich jetzt einen LKW mit mehr als 40T oder z.B 44T zum abladen in den Betrieb schicke nicht die Fundstelle auf dem ich mich bei meinem Bericht berufen kann. Könnt ihr mir da weiter helfen danke schon mal vorab.
Hab leider nur das im Internet gefunden.
5. Fahrzeugkombinationen mit mehr als 4 Achsen 40,00 t
6. Sattelkraftfahrzeug, bestehend aus dreiachsiger Sattelzugmaschine mit zwei- oder dreiachsigem Sattelanhänger, das im kombinierten Verkehr im Sinne der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 368 S. 38) einen ISO-Container von 40 Fuß befördert 44,00 t
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