Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Gefahrguttransport mit mehr als 40T zulässiges Ges #21038 14.09.2015 09:41
Registriert: Aug 2015
Beiträge: 16
Hunter Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
Registriert: Aug 2015
Beiträge: 16
Guten Tag an das Forum

Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
Betreff: LKW Tankzug - Tankcontainer
Laut Arbeitsanweisung bei uns in der Firma darf ein LKW der mehr als 40 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht laut Wiegeschein aufweist das Werk nicht verlassen.
Nun weis ich noch die Ausnahme für bis zu 44T zum nächsten Güterbahnhof.
Aber wenn ich jetzt einen LKW mit mehr als 40T oder z.B 44T zum abladen in den Betrieb schicke nicht die Fundstelle auf dem ich mich bei meinem Bericht berufen kann. Könnt ihr mir da weiter helfen danke schon mal vorab.

Hab leider nur das im Internet gefunden.

5. Fahrzeugkombinationen mit mehr als 4 Achsen 40,00 t
6. Sattelkraftfahrzeug, bestehend aus dreiachsiger Sattelzugmaschine mit zwei- oder dreiachsigem Sattelanhänger, das im kombinierten Verkehr im Sinne der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 368 S. 38) einen ISO-Container von 40 Fuß befördert 44,00 t

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />


Gefahrgut da lerne ich wohl nie aus!!!!
Gefahrguttransport mit mehr als 40T zulässiges Ges [Re: Hunter] #21039 14.09.2015 17:07
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Servus Hunter,

Du suchst vermutlich den § 34 StVZO. Zudem könnte hinsichtlich des Gefahrgutrecht noch 7.5.1 ADR in Frage kommen.

Besten Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Gefahrguttransport mit mehr als 40T zul. Ges. [Re: Winklhofer] #21040 15.09.2015 14:50
Registriert: Aug 2015
Beiträge: 16
Hunter Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
Registriert: Aug 2015
Beiträge: 16
Danke muss ich mal aufschreiben oder abspeichern damit ich das gleich bereit habe. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />


Gefahrgut da lerne ich wohl nie aus!!!!
Re: Gefahrguttransport mit mehr als 40T zul. Ges. [Re: Hunter] #21041 15.09.2015 18:20
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 102
W
wscheffler Offline
Profi
Offline
Profi
W
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 102
Hallo,
Interessant in diesen Zusammenhang ist hierbei auch zu betrachten, die Fahrzeuge die eine Zulassungsbescheinigung nach Teil 9 benötigen.

In der Spalte 8 der Bescheinigung, befindet sich die Festlegung der Dauerremsanlage in Verbindung mit der zulässigen Gesamtmasse der Beförderungseinheit auf 40t, 44t oder höher.

Anhänge
Zuletzt bearbeitet von wscheffler; 15.09.2015 18:25.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3