Trenngruppen nach IMDG 3.1.4.2
#21053
16.09.2015 10:18
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Joern
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Hallo, weiss jemand, ob man zwei verschiede UN 1760 in einen Container zusammenladen kann, wenn der Ablader dem einen Stoff eine freiwillige Trenngruppe "1.Acids" und dem anderen "18.Alkalies" gegeben hat ?
Fuer z.B. Alkali UN 1814 mit Trennvorschrift "Separated from acids" ist es klar - geht nicht mit UN 1760 + Trenngruppe "1.Acids".
Aber UN 1760 hat ja keine Trennvorschrift. Auch Acids haben keine Trennungvorschrift "Separated from alkalies".
Oder gibt es noch irgendwo eine Trennvorschrift, dass "Acids" und "Alkalies" immer "separated from" sein muessen ?
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Re: Trenngruppen nach IMDG 3.1.4.2
[Re: Joern]
#21054
16.09.2015 11:51
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aw_
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Hallo Jörn, UN 1760 ist eine n.a.g. Eintragung, dann gilt 3.1.4.2. Im Dokument muss das dann auch aufgeführt werden (5.4.1.5.11) und somit würde ich das dann schon trennen. Oder gibt es noch irgendwo eine Trennvorschrift, dass "Acids" und "Alkalies" immer "separated from" sein muessen ? Da finde ich jetzt auch nichts, aber gem. 7.2.6.1 müsstest Du eine gefährliche Reaktion ausschliessen können. gruss..aw
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Re: Trenngruppen nach IMDG 3.1.4.2
[Re: Joern]
#21055
16.09.2015 18:16
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King_Louie_21
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[...] wenn der Ablader dem einen Stoff eine freiwillige Trenngruppe "1.Acids" und dem anderen "18.Alkalies" gegeben hat ? Hallo Joern, hier würde ich auf 7.2.5.3 IMDG-Code abstellen. Die Entscheidung über die Zuordnung zu einer Trenngruppe ist insofern nicht freiwillig, sondern eine Versenderpflicht. Bitte prüfe unbedingt, ob das Beförderungspapier eine Eintragung gemäß 5.4.1.5.11.3 IMDG-Code enthält. Falls nicht, ist eine Trennung zwischen Säuren und Laugen/Alkalien vorzunehmen. Nebenbei, was oder wer ist ein "Ablader"? Als Landratte bin ich mit den nautischen Begriffen etwas unbedarft. Schöne Grüße.
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Re: Trenngruppen nach IMDG 3.1.4.2
[Re: King_Louie_21]
#21056
17.09.2015 13:34
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Guten Tag Allerseits,
für UN 1760 ist vom Versender zu prüfen, ob die Zuordnung zu einer der Trenngruppen zutreffend ist (3.1.4.2 IMDG). Dies wäre dann ggf. im Beförderungspapier zu dokumentieren (5.4.1.5.11 IMDG). Die Zuordnung einer Trenngruppe führt aber nicht direkt zu einer ggf. erforderlichen Trennung. Ob eine Trennung vorzunehmen ist, oder nicht, muss anhand der allgemeinen Trennvorschriften (Kap. 7.2 IMDG) und den besonderen Trennvorschriften in der Gefahrgutliste (Kap. 3.2, Spalte 16b) geprüft werden. Sofern sich hieraus kein Trenngebot ergibt, wäre ein Zusammenladen zulässig.
Somit wäre in dem genannten Beispiel ein Zusammenladen formal zulässig. Es gibt kein generelles Verbot Säuren und Alkalien zusammenzuladen. Abschnitt 7.2.6.1 ist hier nicht zutreffend; die hier genannten Bedingungen ("keine gefährliche Reaktion") sind zu beachten, wenn abweichend von 7.2.3.3 bzw. 7.2.3.4 (Trennung bei Zusatz-/Mehrfachgefahren) Stoffe derselben Klasse zusammengeladen werden sollen. Im Rahmen einer allgemeinen Sicherheitsvorsorge sollte der Versender, ggf. mit anderen an der Beförderung Beteiligten, aber prüfen, ob ein Zusammenladen eine Gefährdung darstellen könnte und ggf. freiwillig eine Trennung vornehmen.
Diese Auslegung der Trenngruppenvorschriften wurde mir kürzlich von der kompetenten Autorität in Hamburg erneut bestätigt. Obiges gilt z.B. auch, wenn UN 1760 (Trenngruppe Alkalien zugeordnet) mit UN 2794 (in 3.1.4.4 IMDG den Säuren zugeordnet) zusammengeladen werden soll.
Nachtrag: Ein Eintrag gemäß 5.4.1.5.11.3 im Beförderungspapier ist in diesem Fall ebenfalls nicht zutreffend, da dieser nur dann gefordert wird, wenn Stoffe der Klasse 8, VG II oder III, gemäß 7.2.6.4 zusammengeladen werden, obwohl in Spalte 16b der Gefahrgutliste eine Trennung "entfernt von"/"getrennt von" "Säuren"/"Alkalien" gefordert wird. In dem hier dargelegten Fall gibt es ja gerade keine entsprechenden Einträge.
Viele Grüße Forenseeker
Zuletzt bearbeitet von forenseeker; 17.09.2015 16:53.
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Re: Trenngruppen nach IMDG 3.1.4.2
[Re: forenseeker]
#21057
18.09.2015 10:02
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Hallo Forenseeker, Danke für die Klarstellung! Allerdings kann man (erfahrungsgemäß) bezweiflen, ob die Reederei das auch so sieht. Wir wissen ja jetzt, dass die Trenngruppen -sofern vorhanden- bei n.a.g. Einträgen im Dokument angegeben werden müssen. Man stelle sich vor hinter einer Bezeichnung steht 'segregation group - Acids' und bei der nächsten 'segregation group - Alkalis' Ob das die Reederei durchwinkt bleibt fraglich auch wenn es formal Zulässig ist. Ärgerlich ist es dann wenn die Ware so verpackt ist und bereits beim Spediteur steht. gruss..aw
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Re: Trenngruppen nach IMDG 3.1.4.2
[Re: Joern]
#21058
18.09.2015 16:49
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Hallo Joern,
jetzt kommt mir noch ein anderer Gedanke: Um welche Stoffe (technische Benennung) handelt es sich eigentlich, die hier als UN1760 befördert werden sollen? Wenn die Zuordnung zu den Trenngruppen 1 (Säuren) und 18 (Alkalien) so einfach möglich ist, könnten möglicherweise andere n.a.g.-Nummern die Stoffe treffender bezeichnen. Dabei denke ich u.a. an folgende n.a.g.-Nummern:
UN1719 ÄTZENDER ALKALISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. UN3260 ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G. UN3264 ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. UN3266 ÄTZENDER BASISCHER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. UN3267 ÄTZENDER BASISCHER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Schöne Grüße.
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Re: Trenngruppen nach IMDG 3.1.4.2
[Re: King_Louie_21]
#21059
30.09.2015 14:28
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Joern
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Hello, danke fuer die umfangreiche Erklaerung.
Ich hatte die DG-Anfrage abgelehnt mit ".. please check co-loading Acids Alkalis.." und dann nie wieder was davon gehoert.
Auszug: DG Detail of Goods No.1 08) IMO CLASS(SUB. RISK) / UNNO : 8(/) / 1760 : CORROSIVE LIQUID, N.O.S. : (PHOSPHORIC ACID) 22) IMDG Code segregation group : 1-Acids, ------------------------------------ DG Detail of Goods No.2 08) IMO CLASS(SUB. RISK) / UNNO : 8(/) / 1760 : CORROSIVE LIQUID, N.O.S. : (DISODIUM TRIOXOSILICATE) 22) IMDG Code segregation group : 1-Acids, ------------------------------------ DG Detail of Goods No.4 08) IMO CLASS(SUB. RISK) / UNNO : 8(/) / 1760 : CORROSIVE LIQUID, N.O.S. : (POTASSIUM HYDROXIDE) 22) IMDG Code segregation group : 18-Alkalis,
Dass UN 1760 (Trenngruppe Alkalien zugeordnet) mit UN 2794 (Säuren) zulaessig ist, ist interessant, aber ich glaube in der Prxis gibts dann bestimmt Diskusionen (Chief Officer, Authorities in Haefen). Der Einfachheit halber stauen viele Planer alle Alkies z.B. auf der Steuerbordseite und Acids backbord. Solche Co-loadings moechte man dann nicht wirklich haben.
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Re: Trenngruppen nach IMDG 3.1.4.2
[Re: Joern]
#21060
30.09.2015 14:53
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Hallo Joern,
Warum wird hier als UN 1760 klassifiziert? Die UN-Nummern UN3253, UN1805 und UN1814 erscheinen mir einschlägiger.
Schöne Grüße.
Nachtrag: UN3253 dürfte aufgrund des Aggregatzustands nicht zutreffen; siehe meinen Beitrag weiter unten.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 30.09.2015 18:46.
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Re: Trenngruppen nach IMDG 3.1.4.2
[Re: Joern]
#21061
30.09.2015 14:54
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Hallo, letztens hatten wir einen DG container mit einem Stoff der zusaetzliche Trenngruppen Alkalis und Acids bekommen hatte. Den staut man wohl am besten von allem anderen getrennt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
Auszug: <DANGEROUS GOODS DETAILS> PROPER SHIPPING NAME : CORROSIVE LIQUID, TOXIC, N.O.S. TECHNICAL/CHEMICAL/PESTICIDE NAME :contains Cyanamide UN NUMBER : 2922 IMO Class : 8 Corrosives SUBSIDIARY RISK 1 : 6.1 Toxic Substances PACKAGING GROUP : II IMDG CODE SEGREGATION GROUP :18 Alkalis;01 Acids
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Re: Trenngruppen nach IMDG 3.1.4.2
[Re: Joern]
#21062
30.09.2015 15:11
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M.A.T.
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Hallo Joern, falls die technischen Benennungen aus Ihrem Beispiel die Gefahrauslöser sind stellt sich sehr wohl die Frage der korrekten Klassifizierung. Mein Gefahrgutschlüssel zeigt mir bei der Suche nach den Benennungen die folgenden Informationen an: phosphoric acid = Phosphorsäure, Lösung -> UN 1805 disodium trioxosilicate = Dinatriumtrioxosilicat -> UN 3253 potassium hydroxide = Kaliumhydroxidlösung -> UN 1814 Aus dem IMDG-Code gem. Diagramm S. 1091 ergibt sich dann aus Spalte 16b SG35 als vorrangig zu beachtende Trennvorschrift, also Getrennt von Säuren. Ich denke, daß der Haken dieser Fragestellung die Falschklassifizierung (siehe 3.1.1.2 1. Satz) als (auch noch unschärfste) nag-Einstufung war. Was meinen Sie? Gruß M.A.T.
Nachtrag: Hallo, KingLouie, als ich meinen Beitrag schrieb war Ihrer noch nicht zu sehen gewesen; Sie haben natürlich vollkommen recht mit Ihrer Frage. Gruß M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 30.09.2015 15:22.
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P800
von M.A.T. - 15.05.2025 23:55
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