Hallo zusammen,
wir benutzen als verpackendes und verladendes Unternehmen u.a. eine Checkliste gem 7.5.1 ADR, die u.a. der Fahrzeugführer unterschreibt und dadurch die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bestätigt. Jetzt kam die Frage auf, ob man diese Checkliste direkt nach dem Ausfüllen einscannen und das Original dann weg werfen kann. D.h. es gibt dann nur noch die digitale Version. Dadurch soll Zeit und Platz gespart werden... Wie wäre das denn dann bei einer evtl. Anhörung oder sogar einem Gerichtsverfahren? Muss man dann das Original in Papierform vorlegen können oder reicht ein Scan?
Bin gespannt, was ihr dazu sagt.
Danke schonmal und viele Grüße
Kiwi