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Eingescannte Checkliste
#21075
21.09.2015 11:53
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Registriert: Dec 2004
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Kiwi
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Hallo zusammen, wir benutzen als verpackendes und verladendes Unternehmen u.a. eine Checkliste gem 7.5.1 ADR, die u.a. der Fahrzeugführer unterschreibt und dadurch die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bestätigt. Jetzt kam die Frage auf, ob man diese Checkliste direkt nach dem Ausfüllen einscannen und das Original dann weg werfen kann. D.h. es gibt dann nur noch die digitale Version. Dadurch soll Zeit und Platz gespart werden... Wie wäre das denn dann bei einer evtl. Anhörung oder sogar einem Gerichtsverfahren? Muss man dann das Original in Papierform vorlegen können oder reicht ein Scan? Bin gespannt, was ihr dazu sagt. Danke schonmal und viele Grüße Kiwi
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Re: Eingescannte Checkliste
[Re: Kiwi]
#21076
21.09.2015 12:34
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Registriert: May 2008
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aw_
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Hallo, dazu wurde bereits sogar einiges gesagt, nämlich hier: Papierlos gruss
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Re: Eingescannte Checkliste
[Re: aw_]
#21077
21.09.2015 13:39
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Kiwi
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Spezi
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Danke für den Hinweis auf den interessanten Thread. Im Gegensatz zum Beförderungspapier ist die Checkliste an sich aber nirgendwo gefordert. Trotzdem könnte man natürlich die Vorgaben aus 5.4.0.2 analog verstehen. Nur wie sieht es denn mit der Unterschrift aus, die ja auf dem Beförderungpapier gar nicht gefordert ist, aber auf der Checkliste recht entscheidend ist? Gilt hier, dass die "verwendeten Verfahren den juristischen Anforderungen hinsichtlich der Beweiskraft und der Verfügbarkeit (...) mindestens den Verfahren mit schriftlichen Dokumenten entsprechen"? D.h. ist die gescannte Unterschrift juristisch so viel Wert wie die Echte? Da habe ich halt meine Zweifel. Einen Arbeitsvertrag scannt man ja auch nicht ein und wirft das Original weg. Bin auf weitere Antworten gespannt. Gruß Kiwi
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Re: Eingescannte Checkliste
[Re: Kiwi]
#21078
21.09.2015 15:19
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Registriert: Jun 2007
Beiträge: 302
Wolfgang
Großmeister
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Großmeister
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Beiträge: 302 |
Hallo Kiwi,
die Lösung für die Fragestellung ( zumindest für Deutschland ) ist in der RSEB 2015 unter "Zu Abschnitt 7.5.1 ADR" zu finden. Insbesondere was zu 7-5.2 ADR geschrieben steht.
Gruß Wolfgang
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UN 3480
von fireman - 02.08.2025 20:04
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