n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
#21083
23.09.2015 10:07
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Kalle
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Hallo zusammen, kann man als gefahrauslösenden Stoff bei der Versandbezeichnung für UN1993 "Entzündbarer, flüssiger Stoff (Ethanol)" statt Ethanol auch die Summenformel "C2H5OH" schreiben? Im IATA steht unter 4.1.2.1.(d): ..."Der technische Name muss eine anerkannte chemische Bezeichnung oder ein biologischer Name oder eine Name sein, der gegenwärtig in wissenschaftlichen und technischen Handbüchern, Texten und Fachzeitschriften benutzt wird. Das lässt sich ja weit interpretieren. Hat jemand Erfahrung, ob in der Praxis auch die Summenformel angegeben und akzeptiert wird? Danke!!
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: Kalle]
#21084
23.09.2015 10:35
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Gandalf
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Hallo KP123, Erfahrung hab ich nicht, aber eine Formel ist kein Name. Summenformel dürfte daher meiner Meinung nach nicht ausreichen, zumal es für einige unterschiedliche Stoffe gleiche Summenformeln gibt wie bspw. C5H12 (n-Pentan, 2-Methybutan oder 2,2-Dimethylpropan). Gruß Gandalf
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: Kalle]
#21085
23.09.2015 10:45
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Skypainter
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Hallo KP123
eine Summenformel ist KEIN technischer Name. In dem angeführten Beispiel wäre "Ethanol" der anzugebende technische Name.
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: Skypainter]
#21086
23.09.2015 10:56
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Kalle
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Hallo Gandalf und Skypainter,
das klingt einleuchtend, vor allem die gleiche Summenformel für verschiedene Stoffe. Vielen Dank für eure schnellen Antworten!
Gruß, KP123
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: Gandalf]
#21087
23.09.2015 12:01
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Kalle
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Hallo Gandalf,
ich muss noch einmal nachhaken: Wäre denn C2H5OH nicht eine eindeutige chemische Bezeichnung? Es gibt ja für diese Summenformel keinen anderen Stoff soweit ich weiß...
PS: ich persönlich würde auch Ethanol schreiben, aber die Summenformel ist gewünscht. Danke!!
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: Kalle]
#21088
24.09.2015 07:57
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Sirius
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Guten Morgen, eine Summenformel ist keine Name oder anerkannte Beschreibung für einen Stoff. Wie schon gesagt wurde, können sich hinter "einer" Summenformel u.U. eine Vielzahl von Verbindungen verstecken. Die Angabe der Summenformel als Ergänzung der Stoffbeschreibung im ADR würde nicht zur besseren Beschreibung des Gefahrguts dienen, sondern eher zur Verwirrung, wenn der arme Kontrolleur aus 10 Namen hinter einer Summenformel, den richtigen chemischen Stoff auswählen soll.
Gruß Sirius (von Haus aus "Chemiker")
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: Kalle]
#21089
24.09.2015 08:22
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Skypainter
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ich persönlich würde auch Ethanol schreiben, aber die Summenformel ist gewünscht.
Hmm, wer wünscht die Summenformel? Wie das so ist mit Wünschen, sie gehen nicht immer in Erfüllung.....
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: Kalle]
#21090
24.09.2015 11:00
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DJSMP
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Für eine Ethanol Lösung ohne einen weiteren gefährlichen Inhaltsstoff darfst du die UN 1993 schlichtweg nicht verwenden. Diese Einstufung ist falsch!
Eine Ethanol-Lösung ist als UN 1170 zu klasifizieren. Demnach brauchst du dir über den technischen Namen auch keine Gedanken mehr zu machen!
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: DJSMP]
#21091
24.09.2015 11:01
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Zur Ausgangsfrage: Bei technischen Namen sollten die Namen der Stoffe verwendet werden. Es heisst ja auch technischer NAME.
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: DJSMP]
#21092
24.09.2015 14:14
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Kalle
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Es handelt sich um komplexe Gemische mit diversen Inhaltsstoffen; unter anderem Ethanol. Da Ethanol für die Entzündlichkeit mit verantwortlich ist, muss er als Gefahrauslöser in die Transportbezeichnung. Die UN1993 ist also schon richtig.
Die Summenformel kam auf, weil es Länder geben soll, die Ware bei der Zollabfertigung ablehnen, wo Ethanol auf dem Etikett steht. Da ja nicht bekannt ist, wieviel EtOH enthalten ist (auch eine geringe Menge kann auf dem Etikett auftauchen) und wozu der drin ist (nicht zum sich daran berauschen), lassen sie die Ware nicht durch. Mit der Summenformel wollte man das umgehen.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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