Angabe "Marine Pollutant" in der IMO
#21153
06.10.2015 08:40
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Naga2012
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Hallo,
meines Wissens nach muss die Angabe "Marine Pollutant" in der IMO in den folgenden Fällen eingetragen werden
1) UN3077/ UN3082 2) Marine Pollutant als Zusatzgefahr zu einer anderen Klasse
Wie wäre der Fall, wenn ich Gebinde unter 5L/5kg habe und diese entweder zu Fall 1) oder 2) gehören? Das Fisch & Baum Etikett ist dann ja nicht notwendig. Wie sieht es mit der Angabe in der IMO aus?
Danke!
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Re: Angabe "Marine Pollutant" in der IMO
[Re: Naga2012]
#21154
06.10.2015 12:44
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Guten Tag Allerseits,
wenn UN3077/UN3082 als Marine Pollutant klassifiziert ist, dann muss im Seeverkehr auch in der IMO-Erklärung die entsprechende Angabe erfolgen. (Eine Regelung analog zu ADR/RID, auf diese Angabe für UN3077/UN3082 zu verzichten, gibt es im IMDG-Code nicht.) Die Angabe Marine Pollutant ist natürlich auch im Falle als Zusatzgefahr für andere Klassen erforderlich.
Bei Anwendung der 5 ltr/5 kg-Freistellung gemäß 2.10.2.7 IMDG-Code erfolgt kein Marine-Pollutant-Eintrag in der IMO-Erklärung. Außer den in diesem Abschnitt genannten allgemeinen Verpackungsvorschriften finden alle übrigen Vorschriften für Meeresschadstoffe keine Anwendung. Eine MP-Angabe in der IMO, bei Anwendung der Freistellung, wäre widersprüchlich und würde zu Problemen führen, da ja Versandstücke bzw. Container nicht gekennzeichnet wären.
Viele Grüße Forenseeker
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Re: Angabe "Marine Pollutant" in der IMO
[Re: Naga2012]
#21155
13.10.2015 11:15
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M.A.T.
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Hallo, Naga2012 die Erleichterung in 2.10.2.7 greift bei MP nur, wenn die Bestimmungen (siehe Post von forenseeker) eingehalten werden. Dann allerdings sagt der Code (5.4.1.4.3.5 auf S. 853) klar, daß die MP-Eigenschaft in der IMO-Declaration nicht angegeben werden muß (was m.E. aber nicht heißt, daß sie nicht angegeben werden darf). Soweit ich den IMDG-Code verstehe ist MP keine Zusatzgefahr, sondern ein Kennzeichen. Gruß M.A.T.
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Re: Angabe "Marine Pollutant" in der IMO
[Re: M.A.T.]
#21156
14.10.2015 12:11
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Moin Allerseits,
in 2.10.2.7 ist festgelegt, dass entsprechende Stoffe keinen anderen auf Meeresschadstoffe anwendbare Vorschriften des IMDG-Codes unterliegen, also auch nicht 5.4.1.4.3.5.(Von den allg. Verpackungsvorschriften mal abgesehen.) Mit einem Eintrag "Marine Pollutant" in der IMO-Erklärung gemäß 5.4.1.4.3.5 ist doch ausdrücklich zu bescheinigen, wenn die entsprechenden Vorschriften für Meeresschadstoffe Anwendung finden. Wenn dann die Versandstücke und Container aber gleichzeitig nicht "MP"-gekennzeichnet sind, weil die Mengengrenzen gemäß 2.10.2.7 eingehalten werden, führt dies unweigerlich zum Widerspruch mit der Dokumentation. Die einzig logische Folge wäre dann eigentlich ein Beförderungsstopp.
Viele Grüße Forenseeker
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Re: Angabe "Marine Pollutant" in der IMO
[Re: forenseeker]
#21157
28.10.2015 19:36
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Moin,
bitte die SV 969 (Amdt 37-14) auch beachten, danach kann UN 3077/3082 auch nicht MP sein.
Gruß Volker
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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