wir wollen Batterien in Ausrüstung (z.B. Warmwasserzähler) verschicken und die Verpackungen entsprechend anpassen. Die zuständige Abteilung hat dazu bereits Lieferanten angeschrieben. Für mein Verständnis trifft hier die P903 (4) zu, welche keine bauartgeprüfte Verpackung vorsieht, egal ob SV188 oder nicht. Der Lieferant schlägt ihr einen Entwurf einer Verpackung vor, die dann vom BAM abgenommen werden muss. Das ist doch so nicht richtig oder bin ich jetzt falsch?
VG
Re: Batterien in Ausrüstung
[Re: Dom]
#3955503.09.202513:32
wir wollen Batterien in Ausrüstung (z.B. Warmwasserzähler) verschicken und die Verpackungen entsprechend anpassen.
Ich denke mal Du meinst Smart Meter für Wasser? Wenn Du bei UN 3091 nutzen möchtest, dann hast im Bezug der P903 recht. Erster Satz bei P903 steht auch was zum Begriff "Ausrüstung" auch in der Sondervorschrift 388 findest Du dazu Informationen.
Du könntest auch die SV 188 nutzen, nur musst Du hier die Mengen bzw. die Leistung beachten, und ich weis nicht, welche Batterien Du einsetzt. Das Steht alles unter der SV 188 a) bis h), Du musst jetzt nur schauen, was für Deinen Fall zutrifft.
Sieh mal unter BSI - Smart Meter nach, da findest Du auch Infotmationen.
Gleichzeitig füge ich Dir noch eine PDF-Datei an.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Batterien in Ausrüstung
[Re: Dom]
#3955804.09.202508:24
wir wollen Batterien in Ausrüstung (z.B. Warmwasserzähler) verschicken und die Verpackungen entsprechend anpassen. Die zuständige Abteilung hat dazu bereits Lieferanten angeschrieben. Für mein Verständnis trifft hier die P903 (4) zu, welche keine bauartgeprüfte Verpackung vorsieht, egal ob SV188 oder nicht. Der Lieferant schlägt ihr einen Entwurf einer Verpackung vor, die dann vom BAM abgenommen werden muss. Das ist doch so nicht richtig oder bin ich jetzt falsch?
VG
Wenn die Batterie SV 188 in allen dort genannten Punkten entspricht und man diese Erleichterung nutzen möchte, dann gilt P903 nicht. Wenn SV188 genutzt wird, benötigt man keine bauartgeprüfte Verpackung, man braucht auch keine BAM sondern:
SV 188 e) "Zellen und Batterien, die in Ausrüstungen eingebaut sind, müssen gegen Beschädigung und Kurzschluss geschützt sein; die Ausrüstungen müssen mit wirksamen Mitteln zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Auslösung ausgestattet sein. Diese Vorschrift gilt nicht für Einrichtungen, die während der Beförderung absichtlich aktiv sind (Sender für die Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen (RFID), Uhren, Sensoren usw.) und die nicht in der Lage sind, eine gefährliche Hitzeentwicklung zu erzeugen. Wenn Batterien in Ausrüstungen eingebaut sind, müssen die Ausrüstungen in widerstandsfähigen Außenverpackungen verpackt sein, die aus einem geeigneten Werkstoff gefertigt sind, der in Bezug auf den Fassungsraum der Verpackung und die beabsichtigte Verwendung der Verpackung ausreichend stark und dimensioniert ist, es sei denn, die Batterie ist durch die Ausrüstung, in der sie enthalten ist, selbst entsprechend geschützt."
Danke euch beiden...da war ich ja richtig...mich hat die Aussage des "Spezialisten für Verpackungen" zur Notwendigkeit der Bauartzulassung nur irritiert...
VG
Re: Batterien in Ausrüstung
[Re: Dom]
#3956004.09.202512:23
Hallo Dom, noch ein Nachtrag zu meinem Beitrag im Bezug der SV 188.
Ich habe Dir eine PDF-Datei mal beigefügt, welcher Dir die Unterschiede zwischen LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (hier sind die Wattstunden zu beachten) bzw. LITHIUM-METALL-BATTERIEN ( hier ist die Menge des Lithiums ausschlaggebend) ist entscheidend hier aufzeigt.
Ich gehe mal davon aus, dass das bei dem Warmwasserzähler LiBa nach Absatz 2.2.9.1.7 f) eingebaut sind, und dann dürfte die SV 188 von den Wattstunden bzw. Menge an Lithium nicht passen. Leider hast Du uns diese Angaben vorenthalten.