Liebe GG-Experten,
bei einem Gefahrgut-Tankcontainer (leer, ungereinigt) ist die Prüffrist zur wiederkehrenden Prüfung abgelaufen (ca. 5 Monate).
Gibt es für Tankcontainer im ADR irgendwo eine Sondervorschrift, nach der man diesen Tankcontainer zur Durchführung der nächsten vorgeschriebenen Prüfung oder Inspektion auch nach Ablauf der Prüffrist befördern darf?
Für Großpackmittel (IBC) oder ortsbeweglichen Tanks gibt es ja Sondervorschriften, die die Beförderung in einem solchen Fall erlauben (z. B. Unterabschnitt 4.1.2.2, Absatz 6.7.2.19.6, Absatz 6.7.3.15.6 oder Absatz 6.7.4.14.6).
Für Tankcontainer habe ich aber dazu nichts gefunden.
Was macht man in einem solchen Fall?