Nach ADR 4.1.2.2 darf ein Kombinations-IBC 31HA1 bei dem die Prüffrist (Inspektion/wiederkehrende Prüfung) abgelaufen ist und der vorher bereits befüllt wurde, bis zu 3 Monate befördert werden.
Nach 4.1.1.15 beträgt die maximale Verwendungsdauer solcher IBC (wegen des Kunststoffinnenbehälters) 5 Jahre.
Darf ein Kombinations-IBC 31HA1 bei dem die Verwendungsdauer nach 4.1.1.15 abgelaufen ist, der aber vorher befüllt wurde, ebenfalls bis zu 3 Monate noch befördert werden?
Die Ausnahmen nach 4.1.2.2 beziehen sich, wie dort auch beschrieben, ausschließlich auf die Inspektionen und Prüfungen nach 6.5.4.4 und 6.5.4.5. Daher können diese Ausnahmen auch nicht die höchstzulässige Verwendungsdauer nach 4.1.1.15 aushebeln. Wenn die rum ist, darf der IBC nicht mehr befördert werden.