Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
ADR 4.1.2.2 Prüfpflicht IBC und 4.1.1.15 #21176 12.10.2015 14:41
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 21
S
Sommer Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
S
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 21
Nach ADR 4.1.2.2 darf ein Kombinations-IBC 31HA1 bei dem die Prüffrist (Inspektion/wiederkehrende Prüfung) abgelaufen ist und der vorher bereits befüllt wurde, bis zu 3 Monate befördert werden.

Nach 4.1.1.15 beträgt die maximale Verwendungsdauer solcher IBC (wegen des Kunststoffinnenbehälters) 5 Jahre.

Darf ein Kombinations-IBC 31HA1 bei dem die Verwendungsdauer nach 4.1.1.15 abgelaufen ist, der aber vorher befüllt wurde, ebenfalls bis zu 3 Monate noch befördert werden?

Re: ADR 4.1.2.2 Prüfpflicht IBC und 4.1.1.15 [Re: Sommer] #21177 13.10.2015 09:10
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 302
W
Wolfgang Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
W
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 302
Hallo Gefahrgukollegen/innen, Hallo Sommer,

Für den IBC kann 4.1.2.2 ADR nicht angewendet werden. Denn 4.1.2.2 ADR bezieht sich auf IBC, bei denen eine Inspektion/wiederkehrende Prüfung vorgesehen ist.
Das ist ja bei diesem IBC nicht der Fall. Also nein.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: ADR 4.1.2.2 Prüfpflicht IBC und 4.1.1.15 [Re: Sommer] #21178 27.10.2015 13:02
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,807
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,807
Antwort auf
Nach ADR 4.1.2.2 darf ein Kombinations-IBC 31HA1 bei dem die Prüffrist (Inspektion/wiederkehrende Prüfung) abgelaufen ist und der vorher bereits befüllt wurde, bis zu 3 Monate befördert werden.

Nach 4.1.1.15 beträgt die maximale Verwendungsdauer solcher IBC (wegen des Kunststoffinnenbehälters) 5 Jahre.

Darf ein Kombinations-IBC 31HA1 bei dem die Verwendungsdauer nach 4.1.1.15 abgelaufen ist, der aber vorher befüllt wurde, ebenfalls bis zu 3 Monate noch befördert werden?


Die Ausnahmen nach 4.1.2.2 beziehen sich, wie dort auch beschrieben, ausschließlich auf die Inspektionen und Prüfungen nach 6.5.4.4 und 6.5.4.5. Daher können diese Ausnahmen auch nicht die höchstzulässige Verwendungsdauer nach 4.1.1.15 aushebeln. Wenn die rum ist, darf der IBC nicht mehr befördert werden.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Annahme von Gefahrgut verweigern
von Gerald - 08.05.2026 14:44
UN3548 ( <= 5 L UN3082 enthalten)
von Uwe73 - 08.05.2026 10:35
Tunnelcode und Punkte in Shippers eintragen?
von Ober_Aufpasser - 08.05.2026 10:34
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3