Hallo Harald,
Fahrer hat sogar ADR Schein obwohl nicht notwendig da unter 1000 pkt
Hat aber den Vorteil, wenn nach Unterabschnitt 1.1.3.6 befördert wird, entfällt für den Fahrzeugführer die Unterweisung nach Abschnitt 8.2.3. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Aber sieh mal in den Abschnitt 8.2.3, denn da steht, wer alles unterwiesen sein muss, wenn Unterabschnitt 1.1.3.6 genutzt wird.
Pflanzenschutzmittel werden in der Regel als zusammengesetzte Verpackungen verpackt.
Unter Abschnitt 1.2.1 findest Du die Begriffsbestimmung für
"Zusammengesetzte Verpackung", und hier findest Du einen Hinweis auf den Unterabschnitt 4.1.1.5 für die
Innenverpackung, aber
keinen zu der
Außenverpackung.
Das steht wieder in Abschnitt 1.2.1 unter dem Eintrag
"Außenverpackung".
Das bedeutet bei Anwendung Kapitel 3.4 keine Bauartzulassung, aber müssen den allgemeinen Verpackungsvorschriften (siehe Abschnitt 3.4.1 d) entsprechen.
Dann nehmt doch einfach eine Kiste mit verschiedenen Fächern und außen einen Verschluss, in welche die Kanister gestellt werden. Somit ist Entnahme einzelner Kanister möglich und der Verschluss bzw. die Ladungssicherung lassen sich mit wenig Aufwand wieder herstellen.
Eine andere Möglichkeit wäre über eine Umverpackung nach Abschnitt 3.4.11.
Hier kann die "Handwerkerregel" 1.1.3.1.c nicht angewendet werden
Vollkommen richtig erkannt, da im letzten Satz steht:
"...die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;".
Das ist nun ein Problem für den Landwirt, aber
"Unwissenheit schütz nicht vor Strafe".
Un die Zeiten, wo die Bauern denken, Sie sind von allen befreit, dürften der Vergangenheit angehören. Und wenn ab 01.03.2016 die AwSV in Kraft treten sollte, wie es zur Zeit geplant ist, dann gibt es noch ganz andere Probleme.
Könnte sich aufgrund der Tatsache, dass der Landwirt nicht selbst unterwiesen ist, für den Landhändler "ein Problem" ergeben?
Nein,, den die Pflichten nach Unterabschnitt 7.5.1.1 und 7.5.1.2 ADR und die Erläuterungen in der RSEB unter 7-5.1 bis 7-7.4 ist ja in meinem Beitrag ein Link, welcher das Erklärt.
Welche Möglichkeiten der Landwirt hat, dafür hänge ich eine Datei an.