Pflichten
#21280
09.11.2015 12:06
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Mesh
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Hallo zusammen
2 Fragen hätte ich:
Wir nehmenn Tankfahrzeuge mit Gefahrgut an. Unser Mitarbeiter nimmt den Wagen entgegen, er ist also Empfänger. Danach hängt der Chauffeur den Wagen an das Ventil und läd die Ware ab. Wer ist nun Entlader, unser Mitarbeiter oder der Chauffeur?
Und muss unser Mitarbeiter als Empfänger oder eben als Entlader, die Sicherheits- und Schutzausrüstung des LKW's prüfen? Ich dachte dies mal so gehört zu haben, jedoch steht unter den Pflichten im ADR 1.4.2 nichts.
Danke!
Zuletzt bearbeitet von Mesh; 09.11.2015 12:07.
Gruss -Marc-
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Re: Pflichten *DELETED*
[Re: Mesh]
#21281
09.11.2015 13:00
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Hunter
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Beitrag wurde gelöscht durch Hunter
Gefahrgut da lerne ich wohl nie aus!!!!
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Re: Pflichten
[Re: Hunter]
#21282
09.11.2015 13:36
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King_Louie_21
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Hallo Hunter, der Kollege arbeitet in der Schweiz. Die GGVSEB gilt dort nicht. Schöne Grüße.
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Re: Pflichten
[Re: King_Louie_21]
#21283
10.11.2015 09:08
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aw_
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*delete*
Zuletzt bearbeitet von aw_; 10.11.2015 09:54.
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Re: Pflichten
[Re: Mesh]
#21284
10.11.2015 09:12
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Gandalf
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Hallo Mesh, gem. 1.2.1 ADR ist Entlader: "Das Unternehmen, das ... gefährliche Güter aus einem Tank ... entleert." Demnach dürfte das der Chauffeur bzw. dessen Firma sein. Demnach kämen für euch nur die Empfängerpflichten (1.4.2.3) zum Tragen. Es sei denn es gibt für die Schweiz noch spezielle Regelungen. Das weiß ich natürlich nicht. Gruß Gandalf
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Re: Pflichten
[Re: Gandalf]
#21285
10.11.2015 11:58
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Mesh
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Vielen Dank schon mal an Alle.
Nein in dem Bezug gelten die ADR Pflichten. Mir ging es hauptsächlich darum, ob wir Tankzüge mit Gefahrgut, welche wir hier entgegen nehmen, auf Schutzausrüstung prüfen müssen.
Gruss -Marc-
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Re: Pflichten
[Re: King_Louie_21]
#21286
10.11.2015 14:18
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Hunter
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Oh ja hatte ich übersehen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gefahrgut da lerne ich wohl nie aus!!!!
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Re: Pflichten
[Re: Mesh]
#21287
10.11.2015 14:39
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Gerald
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Hallo Mesh, ob wir Tankzüge mit Gefahrgut, welche wir hier entgegen nehmen, auf Schutzausrüstung prüfen müssen. Aber es ist immer noch Unterabschnitt 7.5.1.1 zu beachten, wo steht "Bei der Ankunft am Be- und Entladeort, einschließlich Container-Terminals, müssen das Fahrzeug und der Fahrzeugführer sowie gegebenenfalls der (die) Großcontainer, Schüttgut-Container, Tankcontainer oder ortsbewegliche(n) Tank(s) (insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, der Sicherung, der Sauberkeit und der ordnungsgemäßen Funktion der bei der Be- und Entladung verwendeten Ausrüstung) den Rechtsvorschriften genügen." In Deutschland haben wir das Glück, denn hier gibt es seit Februar 2015 eine Erläuterung in der RSEB unter der Ziffer 7-6. Die RSEB gilt aber nicht in der Schweiz.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Pflichten
[Re: Gerald]
#21288
18.11.2015 09:14
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Mesh
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Vielen Dank Gerald
Jedoch festhalten muss man die Überprüfungen nicht. Sprich einen Nachweis unterzeichnen dass dies gemacht wurde.
Werde das aber so in den Prozess mit einbeziehen, danke.
Gruss -Marc-
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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