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Pflichten #21280 09.11.2015 12:06
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Mesh Offline OP
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Hallo zusammen

2 Fragen hätte ich:

Wir nehmenn Tankfahrzeuge mit Gefahrgut an. Unser Mitarbeiter nimmt den Wagen entgegen, er ist also Empfänger. Danach hängt der Chauffeur den Wagen an das Ventil und läd die Ware ab. Wer ist nun Entlader, unser Mitarbeiter oder der Chauffeur?

Und muss unser Mitarbeiter als Empfänger oder eben als Entlader, die Sicherheits- und Schutzausrüstung des LKW's prüfen? Ich dachte dies mal so gehört zu haben, jedoch steht unter den Pflichten im ADR 1.4.2 nichts.

Danke!

Zuletzt bearbeitet von Mesh; 09.11.2015 12:07.

Gruss
-Marc-
Re: Pflichten *DELETED* [Re: Mesh] #21281 09.11.2015 13:00
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Hunter Offline
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Beitrag wurde gelöscht durch Hunter


Gefahrgut da lerne ich wohl nie aus!!!!
Re: Pflichten [Re: Hunter] #21282 09.11.2015 13:36
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Hunter,
der Kollege arbeitet in der Schweiz. Die GGVSEB gilt dort nicht.
Schöne Grüße.

Re: Pflichten [Re: King_Louie_21] #21283 10.11.2015 09:08
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aw_ Offline
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*delete*

Zuletzt bearbeitet von aw_; 10.11.2015 09:54.
Re: Pflichten [Re: Mesh] #21284 10.11.2015 09:12
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Gandalf Offline
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Hallo Mesh,
gem. 1.2.1 ADR ist Entlader: "Das Unternehmen, das ... gefährliche Güter aus einem Tank ... entleert." Demnach dürfte das der Chauffeur bzw. dessen Firma sein.
Demnach kämen für euch nur die Empfängerpflichten (1.4.2.3) zum Tragen.
Es sei denn es gibt für die Schweiz noch spezielle Regelungen. Das weiß ich natürlich nicht.
Gruß Gandalf

Re: Pflichten [Re: Gandalf] #21285 10.11.2015 11:58
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Mesh Offline OP
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Vielen Dank schon mal an Alle.

Nein in dem Bezug gelten die ADR Pflichten. Mir ging es hauptsächlich darum, ob wir Tankzüge mit Gefahrgut, welche wir hier entgegen nehmen, auf Schutzausrüstung prüfen müssen.


Gruss
-Marc-
Re: Pflichten [Re: King_Louie_21] #21286 10.11.2015 14:18
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Hunter Offline
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Oh ja hatte ich übersehen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gefahrgut da lerne ich wohl nie aus!!!!
Re: Pflichten [Re: Mesh] #21287 10.11.2015 14:39
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Gerald Online
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Hallo Mesh,

Antwort auf
ob wir Tankzüge mit Gefahrgut, welche wir hier entgegen nehmen, auf Schutzausrüstung prüfen müssen.


Aber es ist immer noch Unterabschnitt 7.5.1.1 zu beachten, wo steht "Bei der Ankunft am Be- und Entladeort, einschließlich Container-Terminals, müssen das Fahrzeug und der Fahrzeugführer sowie gegebenenfalls der (die) Großcontainer, Schüttgut-Container, Tankcontainer oder ortsbewegliche(n) Tank(s) (insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, der Sicherung, der Sauberkeit und der ordnungsgemäßen Funktion der bei der Be- und Entladung verwendeten Ausrüstung) den Rechtsvorschriften genügen."

In Deutschland haben wir das Glück, denn hier gibt es seit Februar 2015 eine Erläuterung in der RSEB unter der Ziffer 7-6. Die RSEB gilt aber nicht in der Schweiz.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Pflichten [Re: Gerald] #21288 18.11.2015 09:14
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Mesh Offline OP
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Vielen Dank Gerald

Jedoch festhalten muss man die Überprüfungen nicht. Sprich einen Nachweis unterzeichnen dass dies gemacht wurde.

Werde das aber so in den Prozess mit einbeziehen, danke.


Gruss
-Marc-

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