Hallo Spedi,
jedoch fordert die spezifische Sondervorschrift RR9 für flüssige Rückstände eine "starre Verpackung"
Ja, denn da steht,
"Wenn flüssige Rückstände vorhanden sind, müssen starre Verpackungen, die über Rückhaltemittel (z.B. saugfähiges Material) verfügen, verwendet werden" Und da steht noch was von einem Rückhaltemittel.
verstehe es so, dass z.B. kein Sack, wohl aber eine Kiste genommen werden darf.
Ich sehe es genau so, denn die Verpackungen bzw. Teile welche unter UN 3509 befördert werden sollen, müssen so verpackt sein, dass sie die Verpackung nicht beschädigen. Und da ist z.B. eine Kiste gut geeignet, aber ein Sack weniger.
Bezieht sich die Flüssigkeit auf den Inhalt der Altverpackungen,
Ja, und diese Flüssigkeiten sollen
nicht aus der Verpackung nach RR9 austreten.