Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung
#21327
17.11.2015 10:14
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Wipptaler
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Guten Morgen,
wenn der Fahrer eines Tankfahrzeugs mit diesem Heizöl (UN 1202) transportiert obwohl die Zulassungsbescheinigung nach 9.1.3 ADR (ehemals "B3-Papier") abgelaufen ist und das Fahrzeug auch selbst befüllt hat dann ist er Fahrer und Befüller in einer Person.
Der Befüller begeht in diesem Fall einen Verstoß nach
§§ 23(2) Nr. 10; 37(1) Nr. 13 j) GGVSEB i.V.m. § 10(1) Nr. 1 GGBefG; 9.1.3 ADR
Soweit so gut aber wenn der Fahrer nicht selber befüllt hätte und nur Fahrer und nicht auch gleichzeitig Befüller wäre. Welchen Verstoß würde er dann begehen?
Ich finde keinen isolierten Fahrerverstoß. Kann mir da jemand weiterhelfen?
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Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung
[Re: Wipptaler]
#21328
17.11.2015 13:50
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Gerald
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Hallo Wipptaler, Ich finde keinen isolierten Fahrerverstoß. Da wirst Du auch nichts finden. Das war ja der Sinn bei der Einführung der GGVSEB 2009. Die Pflicht transportiert obwohl die Zulassungsbescheinigung nach 9.1.3 ADR (ehemals "B3-Papier") abgelaufen ist liegt beim Befüller, die Quellen hast Du genannt, aber auch beim Beförderer siehe GGVSEB §19 Absatz (2) Ziffer 17. Klar sollte der Fahrzeugführer schon vor der Abfahrt "Abfahrtskontrolle" prüfen, ob die Dokumente richtig sind. Hier würde ich auf Unterabschnitt 1.4.1.1 ADR und im Zusammenhang mit der GGVSEB §4 Absatz (1) und (3) verweisen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung
[Re: Gerald]
#21329
17.11.2015 15:43
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Skypainter
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Wie ist das mit ADR 1.4.2.2.1 d)
....Der Beförderer hat sich zu vergewissern, dass bei Tankfahrzeugen, Batterie-Fahrzeugen, Aufsetztanks, MEGC, ortsbeweglichen Tanks und Tankcontainern die Frist für die nächste Prüfung nicht überschritten ist.
Damit ist meiner Meinung nach der Beförderer ganz klar in der Pflicht dies zu kontrollieren und es trifft damit ebenso den Beförderer (Fahrer)
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung
[Re: Skypainter]
#21330
17.11.2015 15:53
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Gerald
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Hallo Skypainter, und es trifft damit ebenso den Beförderer (Fahrer) Das ist nicht so, siehe in Kapitel 1.2 ADR da steht unter Beförderer , "Das Unternehmen, das die Beförderung mit oder ohne Beförderungsvertrag durchführt.". Wenn der Fahrzeugführer Besitzer des Fahrzeugs ist, dann ist er natürlich auch Beförderer und hat dessen Pflichten. Aber das war hier nicht die Frage.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 17.11.2015 15:55.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung
[Re: Gerald]
#21331
19.11.2015 19:48
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Skypainter
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Hallo Gerald, das ist natürlich jetzt Krümelsuchen par excellence.
Wenn ich als Beförderer (also als Unternehmen) meine Fahrzeuge nicht unter Kontrolle habe, ist das eine Seite der Medaille.
Einem Fahrer, der ein Tankfahrzeug übernimmt und nicht zumindest die Papiere und Zulassungsdaten kontrolliert, dem würde ich die Hammelbeine langziehen. Und ein festangestellter Fahrer mit festem LKW hat als Teil seiner betrieblichen Fürsorgepflicht seinen LKW zu kontrollieren und notfalls Untersuchungstermine zu melden. Wie schon vermerkt GGVSEB §4 (1) und (3)
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung
[Re: Skypainter]
#21332
19.11.2015 22:23
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Gerald
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Hallo Skypainter, die Ausgangsfrage von Wipptaler war ja: Ich finde keinen isolierten Fahrerverstoß. Und dazu steht eben nichts so genau im ADR bzw. in der GGVSEB. Krümelsuchen par excellence. Sehe ich nicht so, denn im Rahmen der Abfahrtskontrolle sehe ich hier den Fahrzeugführer schon in der Pflicht, bei der Begründung sind wir uns beide einig. Bei meinen Auffrischungsschulungen seit Ende Februar 2015 habe ich immer wieder feststellen müssen, dass die TRwS 791 für die Teilnehmenden Tankwagenfahrer immer leider noch ein "Fremdwort" ist. Obwohl gerade in dieser TRwS 791 die Aufgaben vor, während und nach der Befüllung mit Heizöl festgelegt sind. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> dem würde ich die Hammelbeine langziehen. Das finde ich schon gut, es zeigt ja, dass bei Euch in der Firma alles so ist, wie es sein sollte.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung
[Re: Gerald]
#21333
24.11.2015 13:22
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Ging es nicht Eingangs um die abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung? Was hat das denn jetzt mit der TRwS 791 zu tun?
Im Übrigen sehe ich das so wie Gerald. Die Zulassung des Fahrzeugs und damit auch die Anmeldungen zu Prüfungen zur Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung sehe ich einzig und allein beim Beförderer, also dem Unternehmen, welches das Fahrzeug einsetzt (meist auch der Halter im Sinne der StVZO).
Den Fahrzeugführer sehe ich hier nicht in der Pflicht. Sicher ist eine Abfahrtskontrolle durchzuführen, aber Prüfungen wie HU, SP, ADR-Zulassung oder Tankprüfung sehe ich beim Unternehmen. Es ist schön, wenn er das im Rahmen der Abfahrtskontrolle merkt, aber eine Pflicht lässt sich hier nicht ableiten. Der Fahrer hat schon genug an der Backe!
Wenn ein Fahrzeug mit abgelaufener Zulassungsbescheinigung raus fährt, dann hat das Unternehmen (Beförderer) versagt, nicht der Fahrer.
Bei selbstfahrenden Unternehmern, bei denen der Chef die Befördererpflichten wahrnimmt und gleichzeitig Fahrzeugführer ist, sieht es natürlich anders aus.
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Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung
[Re: Skypainter]
#21334
24.11.2015 13:35
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Einem Fahrer, der ein Tankfahrzeug übernimmt und nicht zumindest die Papiere und Zulassungsdaten kontrolliert, dem würde ich die Hammelbeine langziehen. Und ein festangestellter Fahrer mit festem LKW hat als Teil seiner betrieblichen Fürsorgepflicht seinen LKW zu kontrollieren und notfalls Untersuchungstermine zu melden. Wie schon vermerkt GGVSEB §4 (1) und (3)
Dann hoffe ich, dass der Fahrzeugführer bei euch für seine Abfahrtskontrolle mindestens 30 Minuten im Rahmen seiner Arbeitszeit zur Verfügung bekommt, die außerhalb seiner Fahrertätigkeit liegen. Damit dürfte er statt 8 Stunden nur noch 7,5 Stunden (ohne die Verlängerung auf 10 Stunden) pro Tag seiner eigentlichen Tätigkeit nachgehen. Man kann viel fordern aber den Fahrzeugführer auch teilweise überfordern. Wenn du anführst, dass der Fahrzeugführer das Datum bei der ADR-Zulassungscbescheinigung checken soll. Wo hört man dann auf? Soll er auch - die Fahrzeugbezeichnung Ziffer 7, bei der TÜV und DEKRA ständig Fehler machen - die Zulassungsnummer des Tanks in Ziffer 9 - die Tankcodierung in Ziffer 9 und - in Ziffer 11 die Eintragungen über die nächste Tankprüfung an Hand der Tankprüfbescheinigung, die eingetragene Additivierungsanlage, usw. checken? Ich stehe als Gb teilweise 10-15 Minuten mit diesem Wisch vor dem Fahrzeug und finde einen Sachverständigenfehler nach dem nächsten. Und das soll der Fahrzeugführer kontrollieren, gerade noch, wenn er Springer ist? Das kann ich nicht glauben! Die Ausrüstung und die Fahrzeugspezifischen Dokumente liegen beim Beförderer und das ist auch gut so. Das Unternehmen muss Listen führen, wann welches Fahrzeug fällig ist.
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Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung
[Re: DJSMP]
#21335
25.11.2015 15:10
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Skypainter
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Ich weiß, man mutet den Fahrern jede Menge zu, meistens schon zuviel. Da ich sehr gute Kontakte zur BAG habe, könnte ich da jede Menge Stories erzählen. Ich habe diese Frage mal weitergeleitet. Bei einer Kontrolle wäre der Fahrer auf jeden Fall fällig:
§23 STVO
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (1) .......Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet....
Aussage eines BAG-Mitarbeiters: Jeder Fahrzeugführer hat sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass sein Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Ein abgelaufener Prüfungstermin ergibt zwangsweise, dass das Fahrzeug nicht mehr der Vorschrift entspricht. Bingo.....
Wenn man ständig "sein" Fahrzeug fährt, dann kann man sich die tägliche Kontrolle der Zulassung sparen. Man weiß ja, ich habe noch 3 Monate Luft, dann muss Cheffe was machen. Wenn ein Fahrer aber ein fremdes Fahrzeug übernimmt, hat er meiner Meinung nach, sich umfassend über den Zustand des Fahrzeugs zu informieren. Wenn ein Fahrer die Bremsen gelyncht hat und diese Information nicht weitergibt, dann kann man dem Unternehmen auch keinen Vorwurf machen, denn der Beförderer macht ja nicht täglich einen Check-up des Fahrzeuges. Wenn ein anderer Fahrer das Fahrzeug übernimmt, hat er sich vorher zu vergewissern, dass alles auf die erste Inaugenscheinnahme (ich liebe das Amtsdeutsch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> )funktioniert und korrekt ist.
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Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung
[Re: DJSMP]
#21336
27.11.2015 19:23
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Gerald
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Hallo DJSMP, Ging es nicht Eingangs um die abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung? Klar ging es um die ADR-Zulassungsbescheinigung, aber im Heft 05/2015 der "Gefährlichen Ladung" ging es auf Seite 18/19 in einem Beitrag von Mario Gaede um Gefahrgutaustritt in nicht kleiner Menge aus einem Tankfahrzeug bei der Befüllung. Zwar war die Tankprüfung bei den Fahrzeug abgelaufen, da es aber kein Fahrzeug war, auf welches die RSEB Anlage 16 Anleitung zum Ausfüllen der ADR-Zulassungsbescheinigung zur Anwendung kommt, war die ADR-Zulassungsbescheinigung gültig, obwohl die Tankprüfung abgelaufen war. Im ADR ist eben nicht festgelegt, dass die anstehende Tankprüfung Einfluss auf die Gültigkeit der ADR-Zulassungsbescheinigung hat, in der RSEB ist es festgelegt. Was hat das denn jetzt mit der TRwS 791 zu tun? War von mir nur als Beispiel genannt, denn es ist schon traurig, wenn Tankwagenfahrer für Heizöl von der TRwS 791 noch nichts gehört haben, obwohl diese seit Februar 2015 in Kraft ist. In dieser geht es um die Befüllung von Tanks von Heizölverbraucheranlagen und zwar 1. Maßnahmen vor der Befüllung 2. Maßnahmen währen der Befüllung und 3. Maßnahmen nach der Befüllung. Also ähnlich gelagert, wie die Ausgangslage, und die Versicherungen werden bei Überfüllschäden wohl nach der TRwS 791 fragen, und sollte diese nicht bekannt sein, dann kann ich mir gut vorstellen, dass es hier bei der Regulierung des Schadens Probleme geben wird.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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