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Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung [Re: Skypainter] #21337 10.12.2015 15:23
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Ich weiß, man mutet den Fahrern jede Menge zu, meistens schon zuviel. Da ich sehr gute Kontakte zur BAG habe, könnte ich da jede Menge Stories erzählen. Ich habe diese Frage mal weitergeleitet. Bei einer Kontrolle wäre der Fahrer auf jeden Fall fällig:

§23 STVO

Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) .......Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet....

Aussage eines BAG-Mitarbeiters: Jeder Fahrzeugführer hat sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass sein Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Ein abgelaufener Prüfungstermin ergibt zwangsweise, dass das Fahrzeug nicht mehr der Vorschrift entspricht. Bingo.....

Wenn man ständig "sein" Fahrzeug fährt, dann kann man sich die tägliche Kontrolle der Zulassung sparen. Man weiß ja, ich habe noch 3 Monate Luft, dann muss Cheffe was machen. Wenn ein Fahrer aber ein fremdes Fahrzeug übernimmt, hat er meiner Meinung nach, sich umfassend über den Zustand des Fahrzeugs zu informieren. Wenn ein Fahrer die Bremsen gelyncht hat und diese Information nicht weitergibt, dann kann man dem Unternehmen auch keinen Vorwurf machen, denn der Beförderer macht ja nicht täglich einen Check-up des Fahrzeuges. Wenn ein anderer Fahrer das Fahrzeug übernimmt, hat er sich vorher zu vergewissern, dass alles auf die erste Inaugenscheinnahme (ich liebe das Amtsdeutsch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> )funktioniert und korrekt ist.


Eine abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung KANN NIE UND NIMMER über §23 StVO bewertet werden!!! Die StVO richtet sich an die allgemeine Verkehrssicherheit und auf keinen Fall an die Gefahrgutvorschriften.

Diese Herleitung durch deinen BAG Kontakt ist entweder
- in Unkenntnis , dass es um die ADR ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG ging und nicht um die Zulassungsbescheinigung Teil I(Fahrzeugschein) oder
- durch mangelnde Kenntnisse dieses Beamten in der Gesamtproblematik selbst
entstanden.

Sicherlich kann man über 7.5.1.1 + 7.5.1.2 ADR, die ja nach GGVSEB für Verlader/Befüller UND FAHRZEUGFÜHRER gelten, versuchen, dem Fahrzeugführer eine Teilschuld wegen der Dokumentenprüfung in die Schuhe zu schieben. Ich bin mir aber relativ sicher, dass das der Richter weg bügeln würde. Die Tiefgründigkeit der geforderten Dokumentenprüfung ist ja überhaupt nicht fest gelegt.

Klar gibt es einen täglichen Abfahrtscheck. Aber da geht es um offensichtliche Mängel am Fahrzeug, die man in ein paar Minuten, mit einem Rundgang ums Fahrzeug und vielleicht einem Blick in den Motorraum erledigen kann. Aber die Fahrzeugführer sind doch keine Sachverständigen! Eine abgelaufene HU ist wieder etwas anderes. Die kann der Fahrzeugführer sehen (Plakette). Sicherlich kann man darüber streiten, ob das Datum der ADR Zulassungsbescheinigung leicht zu erblicken ist. Sicher schauten sich das die Fahrer, die täglich andere Tankfahrzeuge bzw. Tanktrailer benutzen auch an. Aber dem Fahrer Fahrer aufzugeben, dass er Meldung macht, wenn die Teil 9 Prüfung dran ist. Das kann doch nicht wahr sein!

Ich weiß aus der Praxis, dass in Speditionen selbst mein verordneter wöchentlicher Check der Gefahrgutausrüstung an die Fahrzeugführer nach Feierabend delegiert wird. Und hier wurde von den Inhalten der Dokumente gesprochen.

Da geht mir echt der Hut hoch!

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung [Re: DJSMP] #21338 11.12.2015 11:09
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Skypainter Offline
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Eine abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung KANN NIE UND NIMMER über §23 StVO bewertet werden!!! Die StVO richtet sich an die allgemeine Verkehrssicherheit und auf keinen Fall an die Gefahrgutvorschriften.



Mein BAG Kontakt widerspricht dem energisch. Selbstverständlich ist es kein Problem, mit dem Fahrzeug unbeladen und gereinigt durch die Gegend zu kurven, denn die allgemeine Verkehrssicherheit ist ja dadurch nicht beeinträchtigt. Aber § 23 STVO spricht von der Vorschriftsmäßigkeit und der Verkehrssicherheit. Bei einem Gefahrguttransport würde eine abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung nicht den Vorschriften entsprechen.....

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Klar gibt es einen täglichen Abfahrtscheck. Aber da geht es um offensichtliche Mängel am Fahrzeug, die man in ein paar Minuten, mit einem Rundgang ums Fahrzeug und vielleicht einem Blick in den Motorraum erledigen kann. Aber die Fahrzeugführer sind doch keine Sachverständigen! Eine abgelaufene HU ist wieder etwas anderes. Die kann der Fahrzeugführer sehen (Plakette). Sicherlich kann man darüber streiten, ob das Datum der ADR Zulassungsbescheinigung leicht zu erblicken ist. Sicher schauten sich das die Fahrer, die täglich andere Tankfahrzeuge bzw. Tanktrailer benutzen auch an. Aber dem Fahrer Fahrer aufzugeben, dass er Meldung macht, wenn die Teil 9 Prüfung dran ist. Das kann doch nicht wahr sein!


Nichts anderes habe ich ja geschrieben. Ein Fahrer, der täglich "sein" Fahrzeug kutschiert, muss ja nicht täglich die Zulassung kontrollieren. Dies ist meiner Meinung nach Aufgabe des Unternehmens. Aber wenn er ständig andere Fahrzeuge übernimmt,hat er sich von der Korrektheit der Dokumente zu überzeugen. Er muss sich davon überzeugen, dass die Fahrzeugpapiere vollständig sind. Und dazu gehört auch die ADR Zulassungsbescheinigung. Und mit einem kurzen Kontrollblick kann man auch sehen, ob die Zulassungsbescheinigung gültig ist. Also das Argument zieht nicht. Und da wir alle Menschen sind und Fehler machen können, kann dies auch dem Unternehmen passieren, dass ein Termin verpasst wird. Insofern ist ein Mehraugenprinzip nicht das Schlechteste. Und es dauert keine Minute.


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
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Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung [Re: Skypainter] #21339 13.12.2015 17:07
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Hallo skypainter,

Danke für den Feedback. Die Meinung deines Kontakts werde ich auch weiterhin nicht teilen. Aber die Auffassung ist auf jeden Fall sehr interessant. Danke fürs Weiter geben.

Beim Check durch den Fahrzeugführer liegen wir sicher konform. Nach GGVSEB sind die Vorschriften des 7.5.1 von Befüller UND Fahrzeugführer anzuwenden. Es ist vollkommen klar, dass der Fahrzeugführer die Dokumente prüfen muss. Die Frage ist, wie tiefgründig er das tun muss und kann.

Fahrer, die jeden Tag anderes Material fahren prüfen sicher auch anders als Fahrer, die immer im gleichen Fahrzeug sitzen.

Keinesfalls möchte ich die Fahrer auch aus der Verantwortung haben. Das war nicht meine Absicht. Ich bin nur dagegen, dass immer alles auf den Fahrer abgewälzt wird, was eigentlich dem Beförderer als Unternehmen obliegt. Und die Wahrnehmung von Prüfungsterminen zähle ich ganz klar dazu.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 13.12.2015 17:13.
Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung [Re: DJSMP] #21340 21.12.2015 12:23
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Hallo,
ich habe meinen Kontakt nochmals auf deine Bedenken angesprochen. Er sagte mir, dass so ein Fall schon vor Gericht negativ für den Fahrer beschieden wurde. Wobei dem Beförderer (ein Unternehmen) ein wesentlich höherer Geldbetrag "in Rechnung gestellt wurde". <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Wir gehen da beide d'accord, dass man nicht alles den Fahrern auflasten soll. So sah es wohl auch das Gericht. Allerdings hat jeder Fahrer sich bei Übernahme eines Fahrzeuges davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Angeblich hat der Richter als Vergleich angeführt, man müsste sich als Fahrer auch davon überzeugen, ob z.B. Warndreieck oder ein gültiger Verbandskasten vorhanden ist. Ganz klar war die Aussage, dass das Unternehmen, als Beförderer, dieses Tankfahrzeugs niemals hätte freigeben dürfen, da dem Unternehmen die Kontrolle der z.B. ADR Zulassung obliegt. Der Fahrer müsste aber auf jeden Fall kontrollieren, ob das ADR Zulassungspapier für ein ihm fremdes Fahrzeug vorliegt und da wäre das Zulassungsdatum auf einen Blick zu erkennen.

Und wenn ich sehe, welche Gurken in der Realität auf einem Gefahrguttransporter sitzen, dann kann ich nur noch den Kopf schütteln und eigentlich sogar noch höhere Strafen und mehr Kontrollen fordern. Auch wenn das illusorisch ist. Es gibt genug Firmen, die sauber arbeiten, wo auch der GB einen guten Job macht, aber leider ist das nicht Standard.

Und da komme ich gerne auf mein Lieblingsthema zurück, die Sekretärin, die mal schnell nebenher den Posten des GB übernimmt. Das kann nie gut gehen.

Hier mal ein aktuelles Beispiel eines Stellenangebotes für einen Gefahrgutbeauftragten:

Tätigkeiten:
- Entladen und Beladen vonLKW's
- Durchführung undDokumentation der WE-Kontrolle
- Aufbuchung von Materialim SAP
- Stauen von Containern gem. CTU-Packrichtlinien

Kenntnisse

- Abgeschlossene Ausbildung zur Lagerfachkraft
- Kenntnisse hinsichtlichGefahrgutabwicklung aller Verkehrsträger unter Beachtung CFR49 (wünschenswert)
- Staplerschein
- Kenntnisse in SAP
- Sehr gute Deutschkenntnisse
- Schichtbereitschaft
- Englischkenntnisse

Hier wird auch wieder der Bock zum Gärtner gemacht. Aber das ist ein anderes Thema.


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Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung [Re: DJSMP] #21341 22.01.2016 12:10
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Hallo, DJSMP
kann Ihnen nur kopfnickend zustimmen. Das schwächste Glied würde die anderen schützen, und das ist nicht der Sinn der Vorschriften.
M.A.T.

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung [Re: Skypainter] #21342 22.01.2016 12:27
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Hallo, Skypainter
zu Ihrer Stellenausschreibung: wenn ich mir den CFR 49 angucke [http://www.labelmaster.com/49-cfr] mit seinen 1260 Seiten dichtester Gesetzesprosa auf US-Englisch: das soll der Staplerfahrer so mal nebenher aus dem Ärmel schütteln? Ich habe gestandene Gb erlebt, die von dem Ding die Finger lassen. Auch wenn sie nicht nebenher noch Datentypist oder CTU-Packer sind.
Erst dann, wenn die Bußgelder die Entscheiderebene schmerzlich treffen wird sich hier was ändern.
M.A.T.

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung [Re: M.A.T.] #21343 25.01.2016 19:15
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Hallo M.A.T.,

Das war eine Stellenanzeige, die ich im Internet gefunden habe. Und da ich selbst etwas gegen die Sekretärin habe, die nebenher in einem größeren Betrieb noch den GB macht, fallen mir solche Anzeigen immer ins Auge. Übrigens war dieser Job mit 1.650 ¤ brutto dotiert über eine Zeitarbeitsfirma. Wie soll da Qualität rauskommen?

Ich arbeite selbst tagtäglich mit der CFR 49 und noch einigen anderen Vorschriften und ich weiß, das funktioniert so nicht.

Aber solange die Vorschriften, eine so lasche Handhabung hergeben......


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Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung [Re: Skypainter] #21344 25.01.2016 21:52
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Hallo Kollegen,

ich kenne die Stellenanzeigen für den Gb eigentlich immer nur in Kombination mit beauftragter Person, FaSi, Ersteller für Sicherheitsdatenblätter (tagesaktuell!!!) und Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung [Re: Skypainter] #23616 05.07.2017 07:10
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Originally Posted by Skypainter
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Eine abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung KANN NIE UND NIMMER über §23 StVO bewertet werden!!! Die StVO richtet sich an die allgemeine Verkehrssicherheit und auf keinen Fall an die Gefahrgutvorschriften.



Mein BAG Kontakt widerspricht dem energisch. Selbstverständlich ist es kein Problem, mit dem Fahrzeug unbeladen und gereinigt durch die Gegend zu kurven, denn die allgemeine Verkehrssicherheit ist ja dadurch nicht beeinträchtigt. Aber § 23 STVO spricht von der Vorschriftsmäßigkeit und der Verkehrssicherheit. Bei einem Gefahrguttransport würde eine abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung nicht den Vorschriften entsprechen.....




In der neuen RSEB ist nun festgelegt, dass sich der Begriff Rechtsvorschriften ausschließlich auf gefahrgutrechtliche Rechtsvorschriften beziehen soll. Damit ist für mich eindeutig, dass die StVO da nicht dazu gehört.

Bei den Dokumenten geht es nun nur noch um offensichtliche Unrichtigkeiten. Das lässt natürlich weiterhin Platz für Interpretationen.

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung [Re: DJSMP] #23685 18.07.2017 11:48
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Originally Posted by DJSMP


Bei den Dokumenten geht es nun nur noch um offensichtliche Unrichtigkeiten. Das lässt natürlich weiterhin Platz für Interpretationen.


Hallo DJSMP,
ich wollte mich zwar nicht einmischen, aber Sichtprüfung der Dokumente ist nur ein Mittel um zu prüfen ob der Fahrer, das Fahrzeug oder die Ausrüstung den (gefahrgutrechtlichen) Rechtsvorschriften entspricht. Ein fehlerhaftes Begleitpapier wie hier die abgelaufene T9 Bescheinigung ist nicht über § 29 Abs.1 bzw. § 23 Abs. 2 Nr. 4 GGVSEB i.V.m 7.5.1.2 ADR (die sogenannte Kontrolle vor dem Beladen) zu normieren.

Das was der BAG - Kontakt da erklärt ist schon sehr fraglich oder es fehlen entscheidende Informationen zu dem konkreten Fall

Zuletzt bearbeitet von TDamm; 18.07.2017 11:50.

Freundliche Grüße
Thomas Damm
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