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Abgelaufener 31HH1 im Lager - Wie weiter transport #21413 10.12.2015 10:11
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Marco66 Offline OP
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Liebe Kollegen,

Ich wende mich heute mit einer Frage an Euch:

Wir haben in unserem Lager einige Kombinations IBC der Type 31HH1 bei denen der Innenbehälter bereits älter als 5 Jahre ist.
Laut ADR 4.1.1.15 dürfen diese nicht mehr für den Transport gefährlicher Güter verwendet werden.

Wie bekomme ich nun diese Kombinations IBC zurück ins Werk, um sie ggf. umfüllen zu lassen?


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Abgelaufener 31HH1 im Lager - Wie weiter transport [Re: Marco66] #21414 10.12.2015 14:54
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felixaustria Offline
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Hallo!

Sind die IBC noch gefüllt oder sind die leer und ungereinigt?

Schöne Grüße
Felixaustria

Re: Abgelaufener 31HH1 im Lager - Wie weiter transport [Re: Marco66] #21415 10.12.2015 17:00
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felixaustria Offline
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Hallo nochmal!

Mir scheint die Frage ob voll od. leer entscheidend zu sein.
Wenn sie ggf. leer sind, wäre vielleicht UN 3509 mit Sondervorschrift 663 möglich.
Sind die IBC voll weiß ich leider keinen Lösungsansatz.

Schöne Grüße

Re: Abgelaufener 31HH1 im Lager - Wie weiter transport [Re: felixaustria] #21416 10.12.2015 17:29
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wscheffler Offline
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Hallo,

siehe doch mal in den Unterabschnitt 4.1.2.2


Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Abgelaufener 31HH1 im Lager - Wie weiter transport [Re: wscheffler] #21417 11.12.2015 08:46
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Marco66 Offline OP
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Hallo,

der IBC ist befüllt. Ich habe de genante Stelle angesehen und es wird dort nicht die Vorgehensweise bei abgelaufener Verwendungsdauer gemäß 4.1.1.15 behandelt sondern das Verfahren nach abgelaufener Prüfung

[color:"blue"] 4.1.2.2 Alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC müssen gemäss Unterabschnitt 6.5.4.4 oder 6.5.4.5 einer entsprechenden Inspektion und Prüfung unterzogen werden:
- vor Inbetriebnahme;
- anschliessend, je nach Fall, in Abständen von höchstens zweieinhalb oder fünf Jahren;
- nach Reparatur oder Wiederaufarbeitung vor Wiederverwendung zur Beförderung.
Ein Grosspackmittel (IBC) darf nach Ablauf der Frist für die wiederkehrende Inspektion oder Prüfung nicht befüllt oder zur Beförderung aufgegeben werden. Jedoch darf ein Grosspackmittel (IBC), das vor dem Ablauf der Frist für die wiederkehrende Prüfung oder Inspektion befüllt wurde, innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten nach Ablauf der Frist für die wiederkehrende Prüfung oder Inspektion befördert werden. Darüber hinaus darf ein Grosspackmittel (IBC) nach Ablauf der Frist für die wiederkehrende Prüfung oder Inspektion befördert werden:
a) nach der Entleerung, jedoch vor der Reinigung zur Durchführung der nächsten vorgeschriebenen Prüfung oder Inspektion vor der Wiederbefüllung und,
b) wenn von der zuständigen Behörde nichts anderes festgelegt ist, für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten nach Ablauf der Frist für die wiederkehrende Prüfung oder Inspektion, um die Rücksendung der gefährlichen Güter oder Rückstände zum Zwecke der ordnungsgemässen Entsorgung oder Wiederverwertung zu ermöglichen.
Bem. Wegen der Angabe im Beförderungspapier siehe Absatz 5.4.1.1.11[/color]

Bis jetzt verstehe ich Eure Antworten so, dass wir wohl im Lager umfüllen müssen. Mitlerweile habe ich aus den USA erfahren, dass es in einem ähnlichen Fall eine Ausnahmegenemigung der Behörde zum Transport gab. [color:"red"] Wo kann ich so etwas für BELGIEN nachfragen?[/color]


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Abgelaufener 31HH1 im Lager - Wie weiter transport [Re: Marco66] #21418 11.12.2015 11:43
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Skypainter Offline
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Urgestein
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Hallo Marco,
wende dich an:

Service Publique Fédéral Mobilité et Transport

SPF Mobilité et Transports
City Atrium
Rue du Progrès 56
1210 Bruxelles

Tel.: +32 (0)2 277 3111
Mail: info@mobilit.fgov.be oder direkt
MarchandisesDangereuses@mobilit.fgov.be

Gruß
Thomas


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Abgelaufener 31HH1 im Lager - Wie weiter transport [Re: Skypainter] #21419 05.01.2016 09:19
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Marco66 Offline OP
Methusalem
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Methusalem
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Ein gutes neues Jahr!

Kleiner Abschlussbeitrag:

Wir werden wohl im Lager umfüllen.
Alternativ gäbe es eine Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung, dazu muss aber bei jeder durchfahrenen Region ein Antrag gestellt werden, welcher auch abgelehnt werden kann. In Belgien sind das schon mal drei.
Darüber hinaus muss die Sicherheit durch eine zusätzliche Umschließung des abgelaufenen IBC gewährleistet werden. Bei der Anzahl ist das nicht so einfach möglich.
Vielen Dank für die Hilfe hier im Forum.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66

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