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Angabe der "Explosionsgruppe" im SDB #2144 25.09.2004 16:57
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Susann Miller Offline OP
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Hallo Experten,

muss im Sicherheitsdatenblatt für UN 1263 Farbe eine/die Explosionsgruppe angegeben werden. Wo finde ich die gesetzliche Grundlage hierfür?

Vielen Dank für die Hilfe.

Susann Miller

Re: Angabe der "Explosionsgruppe" im SDB [Re: Susann Miller] #2145 27.09.2004 09:08
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Willi_Pape Offline
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Hallöchen Frau Miller,
haben Sie hier eventuell etwas durcheinandergeworfen???
Meinen Sie Sicherheitsdatenblatt oder Unfallmerkblatt?
Ein Sicherheitsdatenblatt für UN 1263 gibt es nicht, da die Farbzusammensetzung je nach Hersteller immer anders ist. Die Regelungen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblätter finden Sie im Gefahrstoffrecht. Schauen Sie doch mal im § 14 Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der TRGS 220.
Wenn Sie aber das Unfallmerkblatt für UN 1263 meinten, dort brauchen Sie keine Explosionsgrenze angeben.
Oder habe ich was falsch verstanden??


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Angabe der "Explosionsgruppe" im SDB [Re: Willi_Pape] #2146 27.09.2004 10:06
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Susann Miller Offline OP
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Hallo Herr Pape,



gemeint habe ich das Sicherheitsdatenblatt, aber natürlich gibt es dieses nicht für UN 1263 allgemein... da war ich wohl zu sehr in Gedanken.



Viele Grüße

Susann Miller

Zuletzt bearbeitet von Susann Miller; 27.09.2004 10:11.
Re: Angabe der "Explosionsgruppe" im SDB [Re: Susann Miller] #2147 27.09.2004 15:29
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Sickenberger Offline
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Beiträge: 9
Hallo Frau Miller,

ich denke, daß eine "Explosionsgruppe" für einen Lack nur angegeben werden muß, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt werden. Mir ist ein solcher Lack allerdings nicht bekannt. Ich denke auch, daß ein Lack, der eine Explosionsgruppe hat, dann auch als Stoff der Klasse 1 zu befördern wäre und damit nicht mehr UN 1263 sein kann.
Die im Sicherheitsdatenblatt von Lacken angegeben "Explosionsgrenzen" beziehen sich auf das bei der Verarbeitung entstehende Dampf-/Luftgemisch. Meist wird dabei der niedrigste bzw. höchste Wert der enthaltenen Lösemittel angegeben.

Viele Grüße

Richard Sickenberger

Re: Angabe der "Explosionsgruppe" im SDB [Re: Susann Miller] #2148 28.09.2004 11:52
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Thomas Lutz Offline
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Hallo Frau Miller,

mir ist nicht bekannt, dass es zwingend vorgeschrieben ist, im Sicherheitsdatenblatt eine Explosionsgruppe, untere Explosionsgrenze (UEG) oder sonstige weitere Explosionskenngrößen wie Mindestzündenergie (MEZ) usw. anzugeben. Ich denke, dass muß jeder selbst entscheiden, ob solche Angaben im Sicherheitsdatenblatt für sein Produkt aufgeführt werden sollen. Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch feststellen, dass immer mehr Kunden solche Informationen, insbesondere unter dem Blickpunkt der Betriebssicherheitsverordnung ( u.a. Erstellung von Gefährdungsanalysen und Explosionschutzdokumenten ) nachfragen. So gesehen kann es durchaus sinnvoll sein, solche Informationen gleich mit in das Sicherheitsdatenblatt ( z.B. in das Kapitel 9 ) zu integrieren.
In unserem Unternehmen erfolgt dies u.a. bei pulverförmigen Zubereitungen, die explosionsgefährliche Staub-Luftgemische beim bestimmungsgemäßen Umgang bilden können. Das gleiche kann ich mir auch vorstellen, wenn es sich um Gas-Luftgemische ( z.B. mit Lösemitteln aus Lacken ) handelt.
In beiden Fällen kann so z.B. die Angabe der Mindestzündenergie, des max. Explosionsdruckes und der Druckanstiegsgeschwindigkeit ( sog. k-st-Wert ) für die richtige Auswahl von elektrischen und nichtelektrischen Betriebsmitteln entscheident sein.

Gruß aus Pinneberg,

Th. Lutz


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