Hallo Frau Miller,
mir ist nicht bekannt, dass es zwingend vorgeschrieben ist, im Sicherheitsdatenblatt eine Explosionsgruppe, untere Explosionsgrenze (UEG) oder sonstige weitere Explosionskenngrößen wie Mindestzündenergie (MEZ) usw. anzugeben. Ich denke, dass muß jeder selbst entscheiden, ob solche Angaben im Sicherheitsdatenblatt für sein Produkt aufgeführt werden sollen. Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch feststellen, dass immer mehr Kunden solche Informationen, insbesondere unter dem Blickpunkt der Betriebssicherheitsverordnung ( u.a. Erstellung von Gefährdungsanalysen und Explosionschutzdokumenten ) nachfragen. So gesehen kann es durchaus sinnvoll sein, solche Informationen gleich mit in das Sicherheitsdatenblatt ( z.B. in das Kapitel 9 ) zu integrieren.
In unserem Unternehmen erfolgt dies u.a. bei pulverförmigen Zubereitungen, die explosionsgefährliche Staub-Luftgemische beim bestimmungsgemäßen Umgang bilden können. Das gleiche kann ich mir auch vorstellen, wenn es sich um Gas-Luftgemische ( z.B. mit Lösemitteln aus Lacken ) handelt.
In beiden Fällen kann so z.B. die Angabe der Mindestzündenergie, des max. Explosionsdruckes und der Druckanstiegsgeschwindigkeit ( sog. k-st-Wert ) für die richtige Auswahl von elektrischen und nichtelektrischen Betriebsmitteln entscheident sein.
Gruß aus Pinneberg,
Th. Lutz