Das Problem mit der UN 3509 / SV 663: Kl 5.1
#21479
07.01.2016 14:51
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Hallo zusammen,
es wurde bereits vor einiger Zeit von Mitgliedern festgestellt, dass die SV 663 ein Zusammenpack- und Zusammenladeverbot von anderen leeren Verpackungen mit Verpackungen mit Haupt- oder Nebengefahr 5.1 beinhaltet. Wenn also in einem Betrieb neben leeren, ungereinigten Verpackungen anderer Klassen auch Verpackungen mit GZ 5.1 dabei sind, müssen diese gesondert verpackt und extra abgeholt werden. Um Kosten für einen gesonderten Transport zu sparen bin ich auf der Suche nach einer Möglichkeit das Ganze vorschriftenkonform auf ein Fahrzeug zu bekommen, mir fällt aber leider nur eine gesonderte Abholung durch den Entsorger ein. Wie wird das ganze bei euch gehandhabt? Folgende 5.1er fallen an: UN 1498, 5.1 III UN 3098, 5.1 II UN 1463, 5.1 (6.1+8) II UN 2031, 8 (5.1) II
Danke für eure Hilfe!
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Re: Das Problem mit der UN 3509 / SV 663: Kl 5.1
[Re: Spedi]
#21480
07.01.2016 17:39
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Winklhofer
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Servus Spedi,
wenn ich es richtig interpretiere, soll auf jeden Fall UN 3509 genutzt werden. Hierzu wäre zunächst zu klären, ob die Altverpackungen in Versandstücke (P003, IBC08 oder LP02) gepackt werden sollen oder ob in loser Schüttung (VC2, AP10 bzw. BK2) befördert werden soll.
Bei loser Schüttung wäre es mit einem Anhänger, der dann die 5.1-Verpackungen enthält, getan. Bei Versandstücken müsste halt für die 5.1-Verpackungen ein weiteres extra Versandstück gepackt werden. Dann geht es auch auf einem Fahrzeug.
Gruß aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Das Problem mit der UN 3509 / SV 663: Kl 5.1
[Re: Winklhofer]
#21481
11.01.2016 08:54
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Guten Morgen Herr Winklhofer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Es geht um Versandstücke, genauer Säcke mit Altverpackungen. Wenn also die 5.1 in einem extra Sack sind, könnte dieser mit anderen Säcken der UN 3509 auf ein Fahrzeug? Dann bezieht sich das Ende des folgenden Satzes aus der SV 663 nur auf lose Schüttung?: "Leere ungereinigte Altverpackungen mit Rückständen, die eine Haupt- oder Nebengefahr der Klasse 5.1 aufweisen, dürfen nicht mit anderen leeren, ungereinigten Altverpackungen zusammengepackt oder mit anderen leeren, ungereinigten Altverpackungen zusammen in denselben Container, dasselbe Fahrzeug oder denselben Schüttgut-Container verladen werden."
Grüße
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Re: Das Problem mit der UN 3509 / SV 663: Kl 5.1
[Re: Winklhofer]
#21482
11.01.2016 10:16
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Stefan82
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Guten Morgen, ich weiß ja nicht, wo ich da einen Fehler mache, aber nach meiner Lesart kommt aus der SV 663 nicht heraus, dass unterschiedliche Versandstücke auf einem Fahrzeug genügen. MMn ist auch bei Versandstücken ein anderes Fahrzeug notwendig, was durch einen Anhänger erledigt wäre. Wenn ich den entsprechenden Satz in die einzelnen Teile aufspalte, kommt für mich am Ende heraus: Leere ungereinigte Altverpackungen mit Rückständen ... Klasse 5.1 aufweisen, dürfen nicht mit anderen leeren, ungereinigten ... zusammen ... in dasselbe Fahrzeug ... verladen werden
Sieht komisch aus, hat aber glaub Sinn <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Ich würde auf ein anderes Fahrzeug pochen. Also entweder seperate Abholung oder Anhänger.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Das Problem mit der UN 3509 / SV 663: Kl 5.1
[Re: Stefan82]
#21483
11.01.2016 11:03
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Hallo Stefan,
danke für die Einschätzung. So habe ich es auch gelesen, deshalb die Frage nach einer Idee wie man das ganze auf ein Fahrzeug bekommt, da Anhänger keine Option bei uns ist. Dabei muss es nicht unbedingt die Anwendung der UN 3509 sein...
Gruß Spedi
Zuletzt bearbeitet von Spedi; 11.01.2016 11:05.
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Re: Das Problem mit der UN 3509 / SV 663: Kl 5.1
[Re: Spedi]
#21484
11.01.2016 11:25
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Stefan82
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Falls die 5.1 Verpackungen noch intakt sind, könnte man sie ja einfach als leere Verpackung verschicken. Andernfalls sehe ich da keine große Möglichkeit.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Das Problem mit der UN 3509 / SV 663: Kl 5.1
[Re: Stefan82]
#21485
11.01.2016 14:47
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Servus Gefahrgutkollegen,
Ihr beiden überseht, dass in SV 663 das Wort "zusammengepackt" die entscheidende Formulierung ist. Es geht nicht um "zusammenladen". Zusammenpacken bedeutet immer in einem Versandstück. Wenn ihr also mehrere Versandstücke habt und dabei 5.1 in einem extra Versandstück, geht es auch auf einem Fahrzeug. Bei loser Schüttung war es ja eh klar, dass es nur geht, wenn ein Anhänger benutzt wird.
Gruß aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Das Problem mit der UN 3509 / SV 663: Kl 5.1
[Re: Winklhofer]
#21486
11.01.2016 15:08
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Stefan82
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Hallo Herr Winklhofer, da steht doch aber "dürfen nicht ... zusammengepackt oder mit anderen ... verladen werden"
Sonst wäre ja auch die Erwähnung des Schüttgut-Containers sinnlos.
Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 11.01.2016 15:10.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Das Problem mit der UN 3509 / SV 663: Kl 5.1
[Re: Stefan82]
#21487
11.01.2016 15:50
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Gerald
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Hallo Stefan, "dürfen nicht ... zusammengepackt oder mit anderen ... verladen werden" Ich lese die Sondervorschrift 363 etwas anders, "Leere ungereinigte Altverpackungen mit Rückständen, die eine Haupt- oder Nebengefahr der Klasse 5.1 aufweisen, dürfen nicht mit anderen leeren, ungereinigten Altverpackungen zusammengepackt ", das Bedeute also Verpackungen ... der Klasse 5.1 nicht mit Verpackungen ... anderen Klassen zusammenpacken. Nehme ich jetzt eine Umverpackung oder ein Versandstück , in welche ich diese Verpackungen der Klasse 5.1 verpacke, dann halte ich doch "oder mit anderen leeren, ungereinigten Altverpackungen zusammen in denselben Container, dasselbe Fahrzeug oder denselben Schüttgut-Container verladen werden." ein. Denn zu einem Kontakt kann es so nicht kommen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Das Problem mit der UN 3509 / SV 663: Kl 5.1
[Re: Gerald]
#21488
11.01.2016 16:13
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Stefan82
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Hallo gerald, den ersten Teil deiner Aussage gehe ich ja so mit. Aber da steht ja "zusammen gepackt oder zusammen geladen". Ansonsten dürfte ich ja auch alle Zusammenladeverbote ignorieren, solange ich die Güter in eine Umverpackung setze.
Außerdem muss ich ich die Altverpackung mit 5.1 ja sowieso in eine Verpackung geben, wenn ich die 3509 anwenden will. Im Versandstückbereich.
Aber wieder ein schönes Beispiel für das Gefahrgutrecht. frage 5 Gefahrgutbeauftragte und du bekommst 6 Meinungen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 11.01.2016 16:15.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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LGA
von M.A.T. - 07.06.2025 13:43
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