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Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: gg-freak] #21529 15.01.2016 13:22
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wscheffler Offline
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Hallo Gerald,

Kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten nach Kapitel 3.4 fallen nicht unter das Durchfahrtverbot. Hiervon ausgenommen ist der Tunnelbeschränkungscode "E". Hier dürfen die Beförderungseinheiten, die nach Kapitel 3.4 kennzeichnungspflichtig sind, nicht die Tunnelanlage durchfahren.


Das mit dem Kapitel 3.4 ist schon ein Kreuz..., fahren wir mit mehr als 8t z.B. mit der UN 1950 "Sprühsahne" dann geht im Tunnel der Kategorie "E" nix.

Befördern wir dagegen 20t Feuerwerkskörper aus der Beförderungskategorie 4, "1.4S" bleiben die Tore offen.

Da kann man sehr lange nach einen inneren Zusammenhang suchen
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: wscheffler] #21530 15.01.2016 13:55
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Gerald Offline
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Hallo Wilfried,

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Das mit dem Kapitel 3.4 ist schon ein Kreuz..., bzw. Befördern wir dagegen 20t Feuerwerkskörper aus der Beförderungskategorie 4, "1.4S" bleiben die Tore offen.


Das sind zwei verschieden Schuhe.

Bei der Beförderung z.b. von Spraydosen nach Kapitel 3.4 geht die Gefahr von den Spraydosen (wenn sie nicht entgast sind) selbst aus. Da gab es schon mehrere Unfälle, nur ein paar Beispiele:

1. 10.03.2014 auf der A7 mit Spraydosen (Haarspray)
siehe http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59460/2764970, dazu gibt es auch einen sehr interessanten Film

2. 14.11.2014 Zigarette und Deo: Frauen lassen Auto explodieren

3. 14.01.2015 Zwei Mädchen bei Spraydosen-Explosion schwer verletzt
siehe http://www.tvo.de/selb-spraydosen-explodiert-2-maedchen-schwer-verletzt-128759/

Bei der Beförderung von Feuerwerkskörper 1.4S solltest Du mal in Absatz 2.2.1.1.5 sehen, denn da steht bei Unterklasse 1.4 "...Die Auswirkungen bleiben im wesentlichen auf das Versandstück beschränkt,..." und unter Absatz 2.2.1.1.6 bei Verträglichkeitsgruppe S "... auf das Versandstück beschränkt bleibt, ..., dass Feuerbe­kämpfungs- oder andere Notmaßnahmen in der unmittelbaren Nähe des Versand­stückes weder wesentlich eingeschränkt noch verhindert werden."

Und somit kann man die Beförderung von Spraydosen nach Kapitel 3.4 und Feuerwerkskörper 1.4S nicht vergleichen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: Gerald] #21531 15.01.2016 14:07
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Udo Freitag Offline
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Hallo Gerald,

auch wenn das den Rahmen sprengen sollte, interessieren würde mich das schon!!!!

"Aber in HAMBURG war es nicht viel anders. Nur hatte ich da wohl etwas mehr Glück, nachdem ich den richtigen Ansprechpartner gefunden hatte. Vielleicht hat auch der Zufall etwas nachgeholfen. Die Geschichte selbst würde den Rahmen hier sprengen."

Gruß

Udo

Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: Gerald] #21532 15.01.2016 14:20
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wscheffler Offline
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Und somit kann man die Beförderung von Spraydosen nach Kapitel 3.4 und Feuerwerkskörper 1.4S nicht vergleichen.


Hallo Gerald

da muss ich dir vollkommen rechtgeben, ich meine das nicht als direkten vergleich und möchte auch Druckgaspackungen nicht abwerten oder Feuerwerkskörper auf werten, es war Beispielhaft gemeint.

In beiden fällen kann es durch Unfällen oder Zwischenfällen schwere folgen haben, insbesondere bei Fahrzeugbränden und ich meine hier bei in "Tunneln" und dabei sehe ich den großen Unterschied.


Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: gg-freak] #21533 22.01.2016 12:58
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M.A.T. Online
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hallo, gg-freak
regen Sie sich doch nicht über die Qualität der öffentlichen Verwaltung in dem Bundesland auf. Ist seit Jahrzehnten müßig, das Land ist pleite. Einfach schulterzuckend hinnehmen, ist besser für die Gesundheit. Über Bande spielen vielleicht, also die IHK? Aber kann es sein, daß dieses Verbot gar nichts mit der ADR-Tunnelregelung zu tun hat, sondern lange vorher bestand, und in der Verwaltung der Zuständige das ADR gar nicht kennt?
M.A.T.

Re: Tunnelbeschränkungscode [Re: M.A.T.] #21534 11.02.2016 14:28
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Gerald Offline
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

auf der Seite vom BMVI http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel...emaess-adr.html hat es am 10.02.2016 in den Beschränkung für Tunnel zwei Änderung gegeben.

Und zwar bei Niedersachsen neuer Eintrag "A39 Kategirie E" und in Nordrhein-Westfalen bei B 55a -Tunnel Grenzstraße Änderung in "Sanierungsende 2017".

@ Mario leider hat es im Bezug Berlin keinen neuen Eintrag gegeben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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