Ich möchte gerne altes Transformatorenöl transportieren. So wie ich das bisher gelesen habe, kann ich da von der 1000 Punkte Regel gebrauch machen, muss dann UN 3295 KOHLENWASSERSTOFFE, FLÜSSIG N.A.G. deklarieren mit dem Zusatz "Abfall nach Absatz 2.1.3.5.5" und "Transport nach 1.1.3.6.4". Die Menge begrenzt sich in diesem Fall auf 20 Liter sofern nichts anderes geladen ist... Habe ich das soweit richtig verstanden oder ist das unzulässig?
Gruß, Martin