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Luftracht Lithium Batterien VI 965 Sektion II #21595 09.02.2016 19:12
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Yngwie1958 Offline OP
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Guten abend zusammen, zum Thema Lithium Batterien hat die IATA ja kürzlich ein Update herausgebracht, daß zum 01.04.2016 in Kraft tritt. Diese Änderungen sind ja erheblich und betreffen besonders die VI965 Sektion II. Eine Änderung ist besonders heikel, hier heisst es:

With effect 1 April 2016 lithium ion batteries packed by themselves (Packing Instruction 965) (not contained in or packed with equipment) must be shipped at a state of charge (SoC) not exceeding 30% of their rated design capacity.
Cells and/or batteries at a SoC of greater than 30% may only be shipped with the approval of the State of Origin and the State of the Operator under the written conditions established by those authorities.

Hat jemand dazu noch mehr Informationen vorliegen?

Noch einen schönen Abend,

Re: Luftracht Lithium Batterien VI 965 Sektion II [Re: Yngwie1958] #21596 10.02.2016 11:04
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UHeins Offline
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Das englische Addendum liegt als PDF vor:
www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/DGR57-Addendum1-EN-20160119.pdf

Dort siehe dann S. 23 unten.


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Luftracht Lithium Batterien VI 965 Sektion II [Re: UHeins] #21597 10.02.2016 18:14
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Floridacargocat Offline
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IATA hat erst vor ein paar Tagen wieder ein neues Update fuer den Transport von UN 3480 herausgegeben.
Abgesehen von der Problematik der Nachpruefbarkeit der 30% SOC (State of Charge)ist nun (voraussichtlich ab 1.4.2016) mit einem vollkommenen Verbot von Li-ionen Batterien fuer den Transport mit Passagierflugeugen zu rechnen. Dies wird sich auf die supply chains auswirken, auch auf den Transport von Batterien fuer medizinische Geraete. Medizinishe Geraete mit EINGEBAUTEN Batterien sind davon nicht betroffen.
Auch die grossen Kuriergesellschaften UPS. Fedex usw.) sind auf Passagierfluggesellschaften angewiesen da die Feinverteilung nicht immer von den Kuriergesellschaften (UPS Fedex usw) mit deren eigenen Frachtflugeugen unternommen wird.
Inwieweit ICAO/IATA da nun den richtigen Schritt getan hat wird sich noch herausstellen. Die mir zur Verfuegung stehenden oeffentlichen Daten (USA)weisen NICHT auf Vorfaelle mit Batterien fuer medizinische Geraete hin. Sollten ICAO / IATA anderweitige Informationen haben, waere es angebrqcht zu erfahren, ob diese Vorfaelle auf Batterien von Herstellern mit 100 % compliance beruhen oder ob es such um "andere" Versendert handelt.

Anhänge
22721-lithium-battery-update2016V3.pdf (0 Bytes, 204 Downloads)
Re: Luftracht Lithium Batterien VI 965 Sektion II [Re: Yngwie1958] #21598 11.02.2016 11:02
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Der Bericht über die entsprechende DGP-Tagung der ICAO enthält einige Informationen zu den Argumenten für diese Bestimmung:
http://www.icao.int/safety/DangerousGoods/DGP25/DGP.25.WP.052.FullReport.en.pdf
Der ganze Bericht ist allerdings ziemlich umfangreich.
Viel Spaß beim Lesen!

Re: Luftracht Lithium Batterien VI 965 Sektion II [Re: UHeins] #21599 11.02.2016 12:14
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DJSMP Offline
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Antwort auf
Das englische Addendum liegt als PDF vor:
www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/DGR57-Addendum1-EN-20160119.pdf

Dort siehe dann S. 23 unten.


Hier wäre in der Tat nochmal zu erwähnen, dass dieses Addendum noch nicht das PAX Verbot für UN 3480 enthält Lediglich die 30% Ladekapazität sind schon enthalten. Das PAX Verbot muss dann noch irgendwie mit einem Addendum II nachgeschossen werden. Nach meinen Infos wird das PAX Verbot erst im Februar endgültig verabschiedet.+


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