Re: Lithium Batterien VI965 Sektion II
[Re: Yngwie1958]
#21625
25.02.2016 09:45
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DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Yngwie1958,
besten Dank. Die Datei war mir dann gestern in Laufe des Tages auch in die Hände gefallen.
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Re: Lithium Batterien VI965 Sektion II
[Re: Yngwie1958]
#21626
02.03.2016 15:02
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gefahrgutbaer
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Hallo zusammen,
da es inzwischen Amtlich ist das der Versand von Lithium Ionen Batterien auf Passagierflugzeugen ab dem 1.4.2016 verboten ist gibt es erst mal die Aussage alle diese Batterien (UN 3480) ausschließlich auf Frachtfliegern zu befördern. Jetzt kommt, meiner Meinung nach, das nächste Problem: Da ein Laie ohne entsprechende Kenntnisse in der Elektrotechnik und dazugehöriges Equipment gar nicht in der Lage sein wird den ab dem 1.4. erlaubten Maximalen Ladezustand von 30% der Auslegungskapazität der Batterien zu testen wäre somit ein Versand auf allen Flugzeugen, auch Frachter, verboten. Es wird in der PI 965 zwar auf das UN Hanbuch Abschn. 38.3.2.3 verwiesen in dem auf Industriestandarts verwiesen wird, diese sind über die BAM aber nicht zu beziehen. Laut Aussage der BAM muss Man(n)diese Informationen, sicher für teuer Geld, bei den Batterieherstellern beziehen. Hat irgend jemand von euch Informationen wie oder wo man diesbezüglich Handfeste, verwertbare Daten erhalten kann. Als Verpacker und Ersteller von DGD werde ich mich sicherlich nicht auf irgendwelche Eidesstattliche Erklärungen der Hersteller, respektive Händler, stützen ohne das überprüfen zu können
Gruß Markus
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Re: Lithium Batterien VI965 Sektion II
[Re: gefahrgutbaer]
#21627
02.03.2016 18:03
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Floridacargocat
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Hallo Markus, Dein Kommentar trifft den Kern. Wie kann ein Versender (nicht Hersteller) beweisen bzw. nachweisen das SOC 30 % eingehalten wird wenn die IEC Methoden bzw. Verfahren nur gegen Aufgeld vom IEC bezogen werden koennen. Desweiteren gibt es hier dnoch ie Frage welche der IEC Methoden z.Zt gueltig sind Vielleicht kannst Du ja das LBA kontaktieren wie die sich die Durchfuehrungskontrollen vorstellen denn Vertreter des LBA's waren ja bei diesen Sitzungen mit dabei und haben letztendlich die Beschluesse mit abgesegnet? GERMANY Mr. H. Brockhaus Head, Dangerous Good Division German Civil Aviation Administration (Luftfahrt Bundesamt (LBA) P.O. Box 30 54 D-38020 Braunschweig GERMANY TEL: +49 (61) 42 94 61-44 E-MAIL: hermann.brockhaus@lba.deDie FAA hat mir vor einigen Tagen mitgeteilt dass sie ein Arbin Lade- und Entladegeraet zur Bestimmung des SOC's verwendet haben. Muss da nochmals nachhaken. Ist ja schon seltsam dass nicht einmal das BAM hier weiter behilflich ist. Gruss aus Florida.
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Lithium Batterien VI965 Sektion II
[Re: Floridacargocat]
#21628
11.03.2016 18:34
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Yngwie1958
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Hallo zusammen, das soll keine Werbung sein, aber wer die DGR Regularien als Software auf seinem Rechner hat, bekommt die entsprechenden Updates, so daß man immer auf dem neuesten Stand ist. Ich habe noch andere Dinge zu tun, als die Updates der IATA manuell zu erfassen. Vor wenigen Minuten hatte ich noch ein Gespräch mit einem Gefahrgut Trainer und siehe da, auch hier gab es keine Info, was die 30 % angeht. Ausserdem habe ich mir sagen lassen, daß z. Bsp. Lithium Akkus für Notebooks mit einem Battery Charger gar nicht geprüft werden können. Also bleibt nur noch der Hersteller, aber wer will sich schon darauf verlassen? Und was ist mit den Lithium Akkus, die viele Leute in Ihrem Lager auf Bestand haben? Insofern muss tatsächlich jeder Versender den Lufttransport tatsächlich ausschließen, wenn korrekt gearbeitet werden soll. Hat jemand vielleicht schon das Luftfahrtbundesamt angeschrieben? Liebe Grüsse YN
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Re: Lithium Batterien VI965 Sektion II
[Re: Yngwie1958]
#21629
11.03.2016 22:56
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Floridacargocat
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Stimmt alles. Wen habe ich nicht alles angeschrieben: FAA, IATA, LBA, BAZL, Austrocontrol und andere mehr, aber keiner ist in der Lage, mir eine praezise Auskunft zu geben. Von denen, welche mir geantwortet haben, kommt der Standardverweis auf die IEC Methoden. Das mit den vorhandenen Lagervorraeten an LiB wird noch ein Thema werden. Was tun sprach Zeus. Wenn man da ab 1.4. die IATA Bestimmungen einhalten will, kann keine Lieferung aus bestehenden Vorraeten mehr erfolgen (auch das LBA hat sich in dieser Hinsicht geaeussert, dass es keine Ausnahmegenehmigungen ausstellt). Es steht auch noch gar nicht fest, wie die Aufsichtsbehoerden den Ladezustand effektiv nachpruefen wollen und welche Vorschriften zur Anendung kommen. Meiner Meinung nach dient diese Neufestlegung u.a. dem Zweck auf elegante Weise den "grauen Markt" dermassen zu beeinflussen, dass "graue Ware" nicht mehr in den Verkehr kommen sollte. Mal abwarten bis der naechste Unfall passiert.
Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 11.03.2016 23:30.
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