heute bekam ich von einem Zulieferer ein Sicherheitsdatenblatt das mich ziemlich verwirrte. Es geht um eine Aluminium-Pigmentpaste. Für die Verkehrsträger Straße/Schiene und See, stellt die Paste kein Gefahrgut dar, aber beim Lufttransport stand dann folgende Info unter Kapitel 14):
"IATA: Transport nicht zulässig"
Die Paste enthält sehr kleine Mengen eines SVHC Stoffes(Nonylphenolethoxylate), jedoch ist die Mischung ohne GHS-Kennzeichnung.
Weiß jemand woher diese Restriktion beim Lufttransport kommen könnte?
Leider bin ich im Lufttransport ein Ahnungsloser, weil uns das auch nicht betrifft. Aber interessieren würde mich das schon woher das rührt.
Vielen Dank schonmal für alle Infos
Grüße Matthias
Re: IATA Transport nicht zulässig
[Re: matigol]
#2166116.02.201610:38
Klingt nach Faulheit bzw. Unkenntnis des Herstellers. Gut wäre, wenn du das SDB mal hier rein stellen könntest.
Ansonsten sind folgende Fragen interessant: - Woher stammt das SDB? Aus Deutschland? - Wann wurde es erstellt? - Was sind die gefährlichen Inhaltsstoffe in Abschnitt 3 und in welchen Prozenten sind sie enthalten? - Was ist in Abschnitt 2 zur Gefahrstoffkennzeichnung gesagt?
Re: IATA Transport nicht zulässig
[Re: matigol]
#2166216.02.201611:45
Hallo Matthias, SDB's (Material Safety Data Sheets) sind so eine Sache, insbesondere wenn sie älteren Datums sind. Die Bemerkung (keine GHS Kennzeichnung) deutet doch auf ein älteres Datum hin. Die deutsche bzw. englische Fassung wäre hilfreich, um diesem Sachverhalt nachzugehen. Und selbst wenn ein Bezug auf IATA Transportbedingungen vorhanden ist, sollte (muss) man die gegenwärtigen Bestimmungen nachlesen.
Re: IATA Transport nicht zulässig
[Re: DJSMP]
#2166316.02.201611:55
Danke schonmal für die Antwort. Ich habe jetzt einen Hinweis dazu entdeckt. Es ist wohl eine Empfehlung des Herstellers, auch wenn die Gefahrgutvorschriften nicht dazu verpflichten.
Im Anhang habe ich den betreffenden Teil kopiert.
Grüße Matthias
Re: IATA Transport nicht zulässig
[Re: matigol]
#2166416.02.201615:20
Das ist jetzt nicht wirklich aussagefähig. Was steht bei ADR drin?
Da steht gar nichts drin, deshalb habe ich mich ja auch gewundert. Es gibt ja durchaus Stoffe (Beförderungskategorie 0) die nicht zulässig sind, aber hier ist bei ADR/RID sowie IMDG nur ein "-" angegeben d.h. kein gefährliches Gut.
Das Produkt hat auch sonst keinerlei Kennzeichnung. Nur eben dieser Vermerk bei IATA.
Re: IATA Transport nicht zulässig
[Re: matigol]
#2166616.02.201616:31
Hallo Matthias, wenn ich nur diesen Teil des SDB's hätte, bräuchte ich definitiv noch etwas mehr an spezifischen Informationen um zu einer Kundenempfehlung zu kommen. Da gibt es docvh ganz bestimmt mehr. Gruss aus Florida
Re: IATA Transport nicht zulässig
[Re: matigol]
#2166716.02.201623:53
Hallo, Matigol, wie DJSMP schon sagte: mehr Details sind notwendig. Ohne die Klassifizierung unter einer UN-Nr. ist eine Aussage über die Zulässigkeit unmöglich. Mein Gefahrgutschlüssel gibt mir für Nonylphenolethoxylat als eine mögliche Einstufung UN 3082. Vielleicht ist das ein Ansatzpunkt. Falls zutreffend wären die Einstufungen für die anderen VT eindeutig falsch; aber es hängt natürlich an der Konzentration dieses Stoffes. M.A.T.
Re: IATA Transport nicht zulässig
[Re: matigol]
#2166816.02.201623:59
Hallo, Matigol "Beförderungskategorie 0" heißt aber nicht, daß eine Beförderung unzulässig wäre; nur, daß keine Freistellung nach 1000 Punkten möglich ist. Und hat mit dem Luftverkehr ohnehin nichts zu tun. Gruß M.A.T.
Re: IATA Transport nicht zulässig
[Re: matigol]
#2166923.02.201611:16
Das ist ein krummes Ding, was hinterfragt werden muss. Eine Kombination ADR = kein Gefahrgut bei ICAO/IATA = Beförderung verboten kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Ich denke vielmehr, dass der Ersteller des SDB keine Ahnung hatte oder die im Hintergrund rechnende Software wieder Blödsinn erzeugt hat.