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Stellung im Betrieb #2164 30.09.2004 11:33
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guten tag zusammen



hallo liebe kollegen und kolleginnen



ich hätte da mal eine etwas allgemeinere frage, und zwar wüsste ich gerne, ob sich hier noch wer findet, der probleme hat/hatte dass seine stellung als GGB im betrieb in richtigem mass anerkannt wird/wurde.



ich muss zB im moment minutenweise aufschreiben, was ich den ganzen tag so arbeite. oder muss mich für jeden kurs den ich besuchen möchte (auch grundlegendes, wie neuerungen ADR 05) und für jedes buch ausführlich rechtfertigen, bevor ich mich anmelden oder was bestellen kann. ich empfinde dies eigentlich eher als behinderung in der ausübung meiner funktion.



sind solche sachen eher der normalfall, oder sollte ich da unterstüztung der vollzugsbehörden suchen ?



ich wäre froh, für einige erfahrungen von eurer seite, danke schon mal.



sacha hofer

Zuletzt bearbeitet von UHeins; 03.10.2004 16:48.
Re: Stellung im Betrieb #2165 01.10.2004 23:54
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AvDeventer Offline
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Hallo Insane,
Deine Beschreibung passt voll und ganz auf einen GGB. Es ist zwar traurig aber wahr, dass viele Unternehmen einen GGB benötigen, ihn aber nicht unbedingt sinnvoll unterstützen. Deine Situation ist da noch "angenehm". Solange Du alle Injformationen nutzen kannst die Dir zur Verfügung stehen, ich denke da in erster Linie ans Internet, ist eine behördliche Beschwerde wenig sinnvoll. Auch wenn Bestellungen oder Seminarüberprüfungen stattfinden, so ist das ein gutes Recht des Unternehmens. Wichtig ist nur, dass Du deine gesetzlich vorgeschriebenen Refresherschulungen durchführen kannst und das Dir der Weg zu neustem Informationsmaterial nicht verwehrt wird. Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
Schöne Grüße aus NRW
A.v.Deventer

Re: Stellung im Betrieb #2166 02.10.2004 01:57
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Sacha,

deine Schilderungen werden wohl seeehr viele Gefahrgutbeauftragen - Kollegen leider kennen.
Laut GbV §7 (1) darfst du nur nicht wegen deiner Gb Aufgaben benachteiligt werden.
Und nach (2) sollte er eigentlich so ziehmlich alles bereitstellen, dass du deine Aufgaben souverän ableisten kannst. Um das dem Chef (nicht alle) klarzumachen dass man noch diese oder jene Schulung braucht, oder ausgerechnet noch diese Bücher (obwohl im Regal schon 20 rumstehen) braucht man schon Engelszungen.
Oder eine sehr gute Schreibmaschine, denn wenn der Chef sich weigert etwas Geld in die Sicherheit und Qualität seiner Arbeit / Arbeiter zu investieren sollte er bitte auch für dieses offensichtliche Manko gerade stehen. Denn wenn man sich als Gb nicht über neueste Gesetze informieren kann, sollte man das lieber beim Unternehmer belassen, der hat meistens mehr Busgeld in der Portokasse. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Ich weis zwar, dass es hier leicht aufgeschrieben ist, aber normalerweise lässt sich das oder einiges bei einem sachlichen Gespräch klären. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Stellung im Betrieb [Re: Kay Schmauder] #2167 04.10.2004 06:58
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morgen kollegen

ich bedanke mich herzlich für eure antworten, sie haben mir ein gutes stück geholfen, da ich nun nicht nur vermuten muss, sondern weiss dass viele GGB "im selben boot" sitzen. also werd ich diese überorüfungen und rechtefertigungen auf mich nehmen, solange es nicht schlimmer wird. ich gebe die hoffnung jedoch nicht auf, dass sich ganz langsam unser status verbessern wird.

nochmals danke, und grüsse aus der schweiz

sacha

Re: Stellung im Betrieb #2168 04.10.2004 11:26
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M.Brück Offline
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Hallo Sacha,

ob der GGB seine Aufgaben korrekt wahrnimmt, wird ja auch durch die Überwachungsbehörden überprüft. An dieser Stelle solltest Du ruhig einmal das Gespräch mit der für Euch zuständigen Überwachungsbehörde suchen, denn diese haben da schon gewisse Möglichkeiten uneinsichtigen Chefs die Notwendigkeiten von Fortbildungen etc. deutlich zu machen. Du stehst mit diesem Problem ganz sicher nicht alleine dar. Dies ist auch mit der Grund warum ich als Überwacher den meisten Chefs die Empfehlung gebe einen externen GGB zu bestellen, denn da sind die Konflikte gleich außen vor.


Gruß aus Gießen
Mario

Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
Re: Stellung im Betrieb [Re: M.Brück] #2169 04.10.2004 12:29
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Brück,
ich weiß nicht, ob es wirklich so hilfreich ist, wenn man sofort mit Behördenvertretern beim Chef auftaucht. Ich kenne mich etwas mit klein- und mittelständigen Firmen aus und weiß daher das die Personalfluktation dort sehr groß ist. Da Sie ja selbst sagen, dass Sie einen externen GB empfehlen, wäre der Arbeitsplatz wahrscheinlich gefährdet. Ausserdem kann es durchaus sein, dass man schnell als Denunziant darsteht. Und ob man bei einer Kündigung nicht doch alleine darsteht wag ich mal zu bezweifeln. Oder sind in Ihrer Behörde etwa Stellen frei????
Ich würde es erst einmal mit einem Gespräch unter 4 Augen mit dem Chef versuchen und ihm klarmachen, dass er eigentlich als Unternehmer in der Verantwortung steht. Über dieses Gespräch würde ich eine Gesprächsnotiz anfertigen und diese vom Chef unterzeichnen lassen. Wenn es gar nicht anders geht, würde ich dem Chef empfehlen jemand anderes (sich selbst) als Gb einzusetzen.
Mit der Behörde würde ich wirklich nur im äussersten Notfall drohen.
Aber wenn ich das hier so lese, kann ich ja von Glück reden, das mein Cheffe das Thema Gefahrgut sehr sensibel angeht und ich sehr sehr viele Freiheiten habe


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Stellung im Betrieb #2170 04.10.2004 13:05
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Rupert Offline
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Hallo !
Hier hilft nur eines: Dokumentation - Dokumentation und nochmals Dokumentation.
Nützt die genaue Dokumentation die du machen musst zu deinen Gunsten, im Ernstfall kannst du deinen Kopf und dann sogar den Kopf deines Chefs aus der Schlinge ziehen (im letzteren erntest du sicher Lob und Anerkennung :-) )
Als Tipp kann ich nur regelmäßige Gesprächstermine beim Chef (sprich Verantwortlichen) empfehlen. Wenn du dokumentierst, dass du dies oder jenes empfohlen oder vorgeschlagen hast - aber der Chef das nicht genehmigt was sollst du tun ?
Als GGB bist du rein formell nur Berater und hast keine Weisungsbefugnis, wenn du nicht andere Stellungen im Betrieb besetzt.
Den Weg über die Behörden tät ich auch abraten, eher Belegschaftsorgane(Betriebsrat) oder außerbetriebliche Vertretungsorgane kontaktieren.

Ich weiß, es ist ein hartes Brot....

Rupert


Have a nice day!
Re: Stellung im Betrieb [Re: Rupert] #2171 04.10.2004 14:09
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M.Brück Offline
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Hallo Herr Pape,
hallo Ruppert,

ein Gespräch mit der Überwachungsbehörde zu suchen bedeutet nicht gleich mit dieser auch beim Chef vorstellig zu werden, das wollte ich damit nicht sagen. Auch die Überwachungsbehörden beweisen durchaus Fingerspitzengefühl in solchen Situationen und stellen den GB nicht gleich als Denunzianten dar sondern sind auch in der Lage die Chefs dezent auf gewisse Dinge hinzuweisen.
Sicher muß man auch als GB zunächst beurteilen wie ich mit einem Behördenvertreter reden kann, denn sicher gibt es auch welche die gleich mit der Tür ins Haus fallen, dann ist natürlich dieser Weg der falsche. Ich für meine Person habe es -ohne mich selbst loben zu wollen- bereits mehrfach erreicht, dass der interne GB mehr Unterstützung durch die Chefetage bekommen hat.

Den externen GB empfehle ich deshalb weil mir die tägliche Praxis zeigt, dass interene GB´s oftmals neben ihrer eigentlichen Tätigkeit im Betrieb zeitlich fast nicht in der Lage sind die GB-Tätigkeit korrekt auszuüben.

Herr Pape, Sie können sich wirklich glücklich schätzen, dass Ihr Chef das Thema GG so sensibel angeht, ich würde mir wünschen mehr Chefs würden dies so sehen.


Gruß aus Gießen
Mario

Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
Re: Stellung im Betrieb [Re: Rupert] #2172 04.10.2004 14:14
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Anonym
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hallo kollegen

ich danke nochmal für die antworten. die situation hat sich für den moment entspannt, und zwar durch ein weiteres gespräch mit den vorgesetzten. das hauptproblem ist eigentlich das, dass ich in der abteilung logistik angestellt bin, und die GGB-funktion eigentlich nur nebenbei angehen sollte. anfangs wurde von logistikleiter stelle vorgeschlagen 2 stunden wöchentlich aufzuwenden, was sich bald herausstellte, dass dasw niemals reicht.
allerdings verpasste ich es, den vorgesetzten deutlich genug mitzuteilen, dass sich der aufwand höher gestaltet, so hatte der logistik leiter das problem, dass er einen angestellten hat, der in seinem eigentlichen arbeitsbereich kaum mehr gesehen wird. (gut, normale arbeit ist immer alles erledigt) aber ihm ging es mehr darum, den zeitlichen aufwand, auch wenn er sehr viel höher ist als angenommen, schriftlich festgehalten zu haben.

somit habe ich erst mal genügend luft, um in zusammenarbeit mit dem chef meinen wirklichen zeitbedarf zu eruieren.

also, erst gespräche, gespräche und nochmal gespräche, und erst dann überhauüt dran denken, zur vollzugsbehörde zu gehen <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

in dem sinne, noch mals danke und eine gute zeit

sacha


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