Dürfen Gefahrzettel ums Eck geklebt werden
#21680
18.02.2016 11:19
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EP123
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Hallo Zusammen, ich habe hier eine Verpackung eines Lohnkunden (Kanister) Hier werden die Gefahrzettel aufgedruckt. Nun ist es so, dass die 100 x 100 nicht ganz auf die Längsseite gehen, somit sind die Ecken links und rechts ums Eck gedruckt. Der FISCH-BAUM mehr als der Gefahrzettel der Hauptgefahr. Wie ist das denn rechtlich? So ganz schlau werde ich nicht aus 5.2.2.1.6 nicht.
Grüße EP123
...................... Viele Grüße EP123
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Re: Dürfen Gefahrzettel ums Eck geklebt werden
[Re: EP123]
#21681
18.02.2016 11:58
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Kay Schmauder
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Hallo EP123,
vielleicht hilft da die Luftvorschrift IATA DGR 7.2.6.1.(c) weiter. Hier wird klar beschrieben, dass ein Kennzeichen nicht über eine Ecke gehen darf, Also nur auf einer Seite. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Es gibt ja die Möglichkeit gem. 5.2.2.2.1.1.3 ADR die Zettel zu verkleinern. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Dürfen Gefahrzettel ums Eck geklebt werden
[Re: Kay Schmauder]
#21682
18.02.2016 13:30
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EP123
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Hallo Herr Schmauder,
vielen Dank für den Hinweis... verkleinert hatten die es mal... und kamen auf den Trichter, da die Größe des Versandstückes es eben nicht wirklich erfordert, (man müsste nur das Layout umstellen, Gefahrzettel eben nicht auf die schmale Seite drucken) die vollen 100 x 100 anzudrucken. Am Ende muss der Kunde das selbst wissen, ich wollte nur wissen, wie es denn tatsächlich rechtlich richtig ist.
Vielen Dank <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
...................... Viele Grüße EP123
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Re: Dürfen Gefahrzettel ums Eck geklebt werden
[Re: EP123]
#21683
18.02.2016 14:22
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M.A.T.
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@EP123 Das ADR (S. 844 Ridder/Holzhäuser) sagt eindeutig, daß außer für Gasflaschen alle Zettel auf derselben Versandstückfläche anzubringen sind; bei Überkleben von Ecken würde bei einem Zettel zumindestens sinngemäß und bei mehreren faktisch dagegen verstoßen. Analog RID (S. 916), ADN (S. 822) und IMDG (S. 837). Gruß M.A.T.
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Re: Dürfen Gefahrzettel ums Eck geklebt werden
[Re: M.A.T.]
#21684
22.02.2016 09:13
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Natürlich sollten sie auf einer Seite sein, aber das steht nicht so im ADR, da sollte man schon vollständig zitieren: "5.2.2.1.6 Abgesehen von den Vorschriften des Absatzes 5.2.2.2.1.2 müssen alle Gefahrzettel a) auf derselben Fläche des Versandstücks angebracht werden, sofern die Abmessungen des Versandstücks dies zulassen; bei Versandstücken mit Gütern der Klasse 1 oder 7 müssen sie in der Nähe der Kennzeichnung mit der offiziellen Benennung für die Beförderung angebracht werden; b) so auf dem Versandstück angebracht werden, dass sie durch ein Teil der Verpackung, ein an der Verpackung angebrachtes Teil, einen anderen Gefahrzettel oder eine Kennzeichnung weder abgedeckt noch verdeckt werden; c) nahe beieinander angebracht werden, wenn mehr als ein Gefahrzettel vorgeschrieben ist. Wenn die Form eines Versandstücks zu unregelmässig oder das Versandstück zu klein ist, so dass ein Gefahrzettel nicht auf zufrieden stellende Weise angebracht werden kann, darf dieser durch eine Schnur oder durch ein anderes geeignetes Mittel fest mit dem Versandstück verbunden werden."
Also nur sofern die Abmessungen des Versandstücks dies zulassen!
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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