Im BGBl Jahrgang 2016 Teil I Nr. 9 / 25.02.2016 ist die Neufassung der GGAV veröffentlicht worden.
Sie ist hier zu finden: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?...__1456480142446


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.