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Hybridbatterien #21748 07.03.2016 10:54
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TomKam Offline OP
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Guten Morgen zusammen.

Ich hab da mal eine Frage.
Wenn ich einen Hybridbatterie versende, reicht es dann wenn ich nur den Gefahrzettel Nr.9 auf die Verpackung klebe oder muss ich diesen "CAUTION!" Aufkleber auch auf die Verpackung kleben? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Hybridbatterien [Re: TomKam] #21749 07.03.2016 11:20
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DJSMP Offline
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Hallo TomKam,

bevor wir dir helfen können, musst du das erst einmal spezifizieren. Unabhängig von den Antworten rate ich dir dringend, eine Gefahrgutschulung für den jeweiligen Verkehrsträger zu besuchen, bevor versendet wird.

Folgendes muss geklärt werden:
- Was verstehst du unter einer -Hybridbatterie-? Das kann von NiMH über Lithium alles sein!
- Gibt es ein Sicherheitsdatenblatt des Herstellers? Wenn ja, welche UN-Nummer?
- Welchen Verkehrsträger fragst du an?

Re: Hybridbatterien [Re: DJSMP] #21750 07.03.2016 14:35
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TomKam Offline OP
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Es handelt sich hierbei um eine Lithium Ionen Batterie im Kfz bereich.
Also auch eine Hochvolt Batterie.
UN3480
Eine Batterie hat 202kg --> 606 Punkte n. ADR 1.1.3.6
Der 38.3 Test ist bestätigt und i.O.
Die Batterie befindet sich in einer Holzkiste UN 4D/X306/S/15/D/BAM14272-DVG und mit Gefahrgutaufkleber Nr.9 gekennzeichnet.
Sicherheitsdatenblatt wird von uns erstellt und wir Transportieren über Straße. Und auch immer nur eine da ich nicht über die 1000Pkt kommen darf da unsere Fahrer noch keinen ADR Führerschein besitzen.

Re: Hybridbatterien [Re: TomKam] #21751 07.03.2016 15:07
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Gerald Offline
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Hallo TomKam,

das sind doch mal ein paar klare Angaben.

Antwort auf
Also auch eine Hochvolt Batterie. UN3480


Bei UN 3480 steht in Kapitel 3.2 Spalte 6 die Sonder­vorschriften 188 als Eintrag. Wenn Du diese Sondervorschrift nutzen kannst, denn da steht: "Die zur Beförderung aufgegebenen Zellen und Batterien unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR/RID, wenn folgende Vorschriften erfüllt sind:...." Musst eben nur Prüfen ob eine Nutzung möglich ist.

Die zweite Möglichkeit ist, den Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkte) zu nutzen, was Du da einhalten musst, ist als Datei beigefügt.

Das Versandstück ist zu Kennzeichnen nach Abschnitt 5.2.1 , wie z.b. UN-Nummer, und Abschnitt 5.2.2 z.b. Gefahrzettel u.ä.

Anhänge
22882-Freistellungnach1.1.3.6Text.pdf (0 Bytes, 272 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Hybridbatterien [Re: TomKam] #21752 07.03.2016 16:50
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aw_ Offline
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Antwort auf
oder muss ich diesen "CAUTION!" Aufkleber auch auf die Verpackung kleben? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Mit dem Caution-Aufkleber meinst Du wohl den Lithium-Ionen-Batterie Aufkleber.
Nein den braucht man nicht, da hier die SV188 nicht zur Anwendung kommt.
Deine Hochvolt-Batterie hat mit Sicherheit mehr als 100 Wh Nennleistung.
Du hast ja mit GG der Klasse 9 inkl. Beförderungspapier die 'höhere' Stufe erreicht.
gruss..aw

Re: Hybridbatterien [Re: aw_] #21753 07.03.2016 17:24
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Super danke Leute!
Damit ist mir wirklich weitergeholfen worden!!!

TOP!
DANKE

Re: Hybridbatterien [Re: TomKam] #21754 10.03.2016 15:16
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Ein Frage hab ich dazu: wie käme (unabhängig von einer anwendbaren SV-Freistellung) man bei dieser UN zur Punkteregelung? Reicht dafür die Angabe in 3.2? Die Gliederung in 1.1.3.6 greift ja mangels VG nicht mehr - oder übersehe ich da etwas?
Gruß und Danke
M.A.T.

Re: Hybridbatterien [Re: M.A.T.] #21755 10.03.2016 17:51
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Hallo M.A.T,

Antwort auf
Die Gliederung in 1.1.3.6 greift ja mangels VG nicht mehr - oder übersehe ich da etwas?


Du hast nichts übersehen, aber nach ADR 2015 sind Gegenstände keiner Verpackungsgruppe mehr zugeordnet. In der Tabelle unter 1.1.3.6.3 hat man das vergessen, wird aber mit ADR 2017 Nachgeholt.

So bleibt zurzeit nur im Kapitel 3.2 unter der UN-Nummer, in unserem Fall UN 3480 in Spalte 15 zu sehen, dort steht Beförderungskategorie "2" und dann gehen wir in die Tabelle, der Rest ist dann ein Selbstläufer.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 10.03.2016 17:52.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Hybridbatterien [Re: Gerald] #21756 13.03.2016 14:18
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Hallo, Gerald,
ich danke Ihnen für Ihre Bestätigung. Da ja in 3.2 die Kategorie sehr wohl auch nach VG differenziert wird ist die Aufführung der VG als Ordnungskriterium in der Tabelle 1.1.3.6 ebenfalls überflüssig. Damit hätte diese Tabelle eigentlich kaum einen anderen Wert als die "Rechenhilfe" bis ADR 1999, mit der die Punkteberechnung vereinfacht werden sollte und die ich nie verstanden habe.
Ich fände es besser, man ließe die Tabelle ganz entfallen und nur noch die 4 Erläuterungen darunter zur Spalte 4 stehen. Außerdem in 3.2 die Kategorie durch den Wert der Spalte 4 ersetzen, und schon wäre das ADR einfacher anzuwenden (kein Duplizierungsfehler und keine überflüssige Verweisung), oder?
Gruß
M.A.T.

Re: Hybridbatterien [Re: M.A.T.] #21757 13.03.2016 22:14
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Hallo M.A.T.,

Antwort auf
ist die Aufführung der VG als Ordnungskriterium in der Tabelle 1.1.3.6 ebenfalls überflüssig.


Sehe ich nicht ganz so.

Nach ADR 2015 entfällt für die Gegenstände die Einteilung nach Verpackungsgruppen,
das betrifft aber nur folgende 11 UN-Nummern:

UN 1700 TRÄNENGAS-KERZEN
UN 2016 MUNITION, GIFTIG, NICHT EXPLOSIV
UN 2017 MUNITION, TRÄNENERZEUGEND, NICHT EXPLOSIV
UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN
UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder LITHIUM-METALLBATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT
UN 3268 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
UN 3292 NATRIUMBATTERIEN oder NATRIUMZELLEN
UN 3356 SAUERSTOFFGENERATOR, CHEMISCH
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT
UN 3506 QUECKSILBER IN HERGESTELLTEN GEGENSTÄNDE.

Bei Beförderungskategorie 0 steht in Spalte 2 z.B.

"Klasse 4.2: Stoffe, die der Verpackungsgruppe I zugeordnet sind" und das sind z.B. UN 1380; UN 1381 und UN 1383.

Die Tabelle gibt ja nur einen groben Überblick, und das ist z.B. für den Fahrzeugführer schon interessant. Er braucht also nicht das ganze ADR, um zu überfliegen das er nicht über 1000 Punkte kommt. Klar ist er nicht dafür Verantwortlich, sonder z.B. der Beförderer. Aber wer steht draußen auf der Straße bei der Kontrolle?

Im ADR 2015 wurden eben nur diese oben aufgeführten UN-Nummern in der Spalte 2 vergessen. Ist zwar schade, aber nun mal passiert. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />


Antwort auf
mit der die Punkteberechnung vereinfacht werden sollte und die ich nie verstanden habe.


Nun so schwer ist das ja nun nicht.

Menge des Stoffes oder Gegenstandes x Faktor = Punkte, der Faktor wird durch die Beförderungskategorie bestimmt, steht in Absatz 1.1.3.6.4.

Dann alle Punkte der einzelnen UN-Nummern zusammenziehen = Gesamtpunkte, welche dann wieder sagen, bin Kennzeichnungspflichtig oder nicht.

Habe ich verschieden Beförderungskategorien auf der Beförderungseinheit, dann nochmal extra die Gesamtpunkte für die jeweilige Beförderungskategorie.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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